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Meine Nachbarschaft: Grüneburgweg

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße

24.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 770/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz auf der östlichen Straßenseite ist sehr begrenzt, da der Gehweg durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt ist, auf dem Radfahrende der Einfachheit halber auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative zu den Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße, die mehr als 200 Unterschriften fand. Bei einer längeren Grünphase koennten Überquerende auf der breiteren Seite des Gehwegs warten. So wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 770/3 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

12.09.2024 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 29.08.2024 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die Anregung OM 2758 aus dem Jahr 2022 zu geben und die vom Ortsbeirat angeregte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, sodass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o. g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten

09.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5886 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 22.08.2024 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsenden der Kronberger Straße im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales Parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstraße: Hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau: Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau: Es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen drei Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit einer schraffierten Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße: Die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht, Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im Fünf-Meter-Bereich zugeparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer einsehen und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstraße: Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Oberlindau: Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau: Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die drei weiteren Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit schraffierten Markierungen ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstraße: Im gesamten Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

09.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 24.08.2024 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für den von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen

05.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5850 entstanden aus Vorlage: OF 804/9 vom 25.08.2024 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Sinaipark erfreut sich großer Beliebtheit und die NutzerInnen hinterlassen entsprechend viel Müll. Dazu kommt, dass der Begrenzungsstreifen zur Eschersheimer Landstraße regelmäßig vermüllt wird. Große Abfallbehälter an den Eingängen könnten die nötige Abhilfe schaffen. PassantInnen hätten die Möglichkeit, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und ParkbesucherInnen könnten beim Verlassen des Sinaiparks ihren Müll ebenfalls loswerden. Der Magistrat wird gebeten, an den Eingängen zum Sinaipark große Abfallbehälter (Müllgaragen) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1974 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen

04.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend

01.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681 entstanden aus Vorlage: OF 972/2 vom 26.06.2024 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung zu überwachen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizienz durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals gewährleistet werden. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten im Grüneburgweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

KissanddropZonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße

19.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 947/2 Betreff: Grüneburgweg: Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Roller-Abstellfläche vor dem Haus Grüneburgweg 6 (Bioladen) aufzulösen und durch eine zusätzliche Ladezone zu ersetzen. Begründung: Nur extrem selten findet sich hier ein einzelner Roller ein; meist bleibt die Fläche gähnend leer. Zudem läßt sich die Situation direkt daneben leicht verbessern (siehe Antrag "Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern"). Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 947/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 953/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller neben Parkscheinautomaten zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 14 GBW 16 Begründung: Die genannten Positionen sind sowohl durch Parkscheinautomaten belegt, als auch viel zu kurz, als daß sie irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 953/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Kontaktschleife funktionsfähig machen

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 957/2 Betreff: Grüneburgweg: Kontaktschleife funktionsfähig machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg an der Ampel vor dem Reuterweg die Kontaktschleife zurückzuverlegen unter die erste PKW-Halteposition: GBW 64 vor Reuterweg Begründung: Die Kontaktschleife für die Ampelsteuerung ist an ihrer ursprünglichen Position verblieben, obwohl jetzt eine Fahrrad-Warteposition dort markiert ist, die vom Kraftverkehr freigehalten werden muß. Damit ist die Kontaktschleife funktionslos. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 957/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg 8: Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 958/2 Betreff: Grüneburgweg 8: Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz reaktivieren. Begründung: Dieser Parkplatz wurde kürzlich abgesperrt und davor ein Fahrrad-Abstellplatz angelegt. Dieser Platz wird rege genutzt und ist meist voll belegt. Auf dem ehemaligen Parkplatz (Kiesfläche) haben mehr Fahrradpositionen Platz als auf dem aktuellen Abstellplatz davor. Zudem könnte eine Position für die (seltenen, aber gelegentlich doch abgestellten) einzelnen Roller vorgesehen werden. Dadurch würde der bisher als Rollerabstellplatz markierte Bereich vor der Hausnummer 6 frei und könnte als Ladezone ausgewiesen werden (regelmäßig benötigt durch den Biomarkt, und gern genutzt von den Müllwerkern): vgl. Antrag "Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln". Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 958/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation am AdolphvonHolzhausenPark

06.06.2024 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5578 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 13.05.2024 Betreff: Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Adolph-von-Holzhausen-Park an der Ecke Hammanstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des Ortsbeirates als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 25.04.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der Ortsbeirat ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hammanstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 628 Beratung im Ortsbeirat: 5, 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen im Holzhausenviertel

06.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 720/3 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen im Holzhausenviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Regulierung des Verkehrs durch Elterntaxis im Holzhausenviertel zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schuleingangs und -ausgangs zu gewährleisten. Hierbei sollen zwei spezifische Maßnahmen umgesetzt werden: - Schranke in der Fürstenbergstraße: Eine Schranke soll in der Fürstenbergstraße installiert werden, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis der Phormsschule effektiv zu regulieren. Diese Schranke soll werktäglich von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr aktiv sein. - Schranke an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße: Eine weitere Schranke soll an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße installiert werden, die werktäglich von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr geschlossen sein soll. Diese Maßnahme berücksichtigt die ähnlichen Unterrichtsbeginnzeiten der Fürstenbergerschule (07:55 Uhr), der Elisabethenschule (08:10 Uhr) und der Privaten Kant-Schule (08:15 Uhr). Die Verwaltung und Bedienung der Schranken sollen in der Verantwortung der Schulen liegen. Eine Ausnahme für die Durchfahrt soll nur für Anwohner der Straße gelten, um deren Mobilität nicht einzuschränken. Dieses Vorhaben orientiert sich am erfolgreichen Modell der Theobald-Ziegler-Schule in Eckenheim. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für Schüler und Anwohner im Holzhausenviertel zu verbessern und gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sicherzustellen. Begründung: Die zunehmende Zahl von Elterntaxis in den Morgen- und Nachmittagsstunden führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken. Durch die Installation von Zufahrtsschranken, ähnlich dem bewährten System an der Theobald-Ziegler-Schule, kann der Verkehrsfluss effektiv reguliert und die Sicherheit der Schulkinder signifikant erhöht werden. Antragsteller: FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 720/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Parteien: FDP, Volt

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 entstanden aus Vorlage: OF 938/2 vom 13.05.2024 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die oben genannte Stellungnahme in einigen Punkten unklare Lösungsvorschläge enthält. Begründung: Der Zebrastreifen Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstraße auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten, auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstraße versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße

27.05.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 935/2 vom 10.05.2024 Betreff: Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die beiden Kleidercontainer des Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 zu verlegen. Als alternativen Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich auf Höhe der Feldbergstraße 35 vor. Begründung: Es handelt sich um eine Bitte von Anwohnern. Bei der Entleerung der Container wurde wiederholt ein nebenstehender Baum erheblich touchiert. Darüber hinaus werden im Bereich zuzügliche Flächen für Fahrrad- und Mofaständer benötigt. An dem vorgeschlagenen neuen Standort auf Höhe der Liegenschaft Feldbergstraße 35 ist wesentlich mehr Platz vorhanden, neben den Containern könnten zudem - da im Quartier noch nicht ausreichend vorhanden - Altglascontainer aufgestellt werden. Die städtebauliche Situation bietet sich aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur von Geschäften, Bürogebäuden und Gastronomie ebenfalls wesentlich besser an, da auch die Sichtbarkeit für die Container erhöht würde. Die Container des Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 Alternativstandort vor der Feldbergstraße 35 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Oeder Weg

22.05.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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