Meine Nachbarschaft: Gießener Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen
Antrag vom 20.08.2024, OF 874/10 Betreff: Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen Nach Durchsicht der Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH ( https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg ) wird besonders die Lärmbelastung von Bonames zunehmen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand wird bei aktueller Rechtslage wohl nicht so gebaut werden, dass Bonames entlastet wird. Zusätzlich bedeutet mehr Verkehr auf der A5, dass an den Abfahrten der A661: Friedberger Landstraße // Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach // Preungesheim / Eckenheim, mit einer erheblichen Zunahme an Verkehr, und damit an Abgasen und Lärm zu rechnen ist. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, sämtliche betroffenen Ortsbeiräte zu einem Informationsgespräch mit kompetenten Institutionen, auch vom Land Hessen, einzuladen, welche vom 10-spurigen Ausbau der A5 betroffen sind. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Nieder-Eschbach - Kalbach-Riedberg / Bonames (in Sichtweite, und damit Hörweite) einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, dass der finanzielle, logistischen und CO2-intensiver Aufwand für eine kurzfristige Verbesserung des Verkehrsflusses nicht lohnt. Grundlegende Verkehrsprobleme werden nicht gelöst. Aus den Verkehrswissenschaften gilt es als gesichert, dass mehr Angebote an Fahrspuren mehr Verkehr bedeutet. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im nördlichen Bereich auf acht Spuren von 12 % zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus. Bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20 %, je nach Berechnungsmethode sogar mehr. Um die Klimakrise müssen wir die CO2-Belastung drastisch reduzieren, und nicht um erheblich steigern. Dies ist weder mit dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag vom Pariser Klimaschutzabkommen, einschlägigen Urteilen zum Klimaschutz vom EU-Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch mit dem Grundgesetz §2 und §20a vereinbar. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Der "Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain" stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 893/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 874/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 874/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 893/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme)
Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend
Anregung vom 04.07.2024, OA 480 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 11.04.2024 Betreff: Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der restlichen Parkraumbewirtschaftungszonen in Nordend-Ost vorzulegen. Begründung: Die Einrichtung der Zonen mit Parkraumbewirtschaftung endet aktuell an der Friedberger Landstraße. Das führt zu massiven Verschiebungen des Parksuchverkehrs aus dem schon "bewirtschafteten" in das "unbewirtschaftete" Nordend. Zugesagt war die Umstellung der Gebiete Nordend-Ost I und Nordend-Ost II bereits für das Jahr 2022. Nun wurde bekannt, dass die Umsetzung in dieser Wahlperiode (bis 2026) nicht mehr abgeschlossen werden kann. Das ist mehr als unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 480 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5083, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 32-1
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 40-2
Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5565 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 21.05.2024 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bestand der Bäume an den Straßen Am Dachsberg und Kantapfelstraße auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenf alls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen des Ortsbezirks vernachlässigt. Dies wird im Bestand an den oben genannten Straßen besonders deutlich. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf den Magistrat nicht daran hindern, den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1723 Aktenzeichen: 67-0
Überschwemmungen in Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555 entstanden aus Vorlage: OF 829/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen in Eckenheim Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse aus den aktuellen Starkregenereignissen in Eckenheim, u. a. in der Sigmund-Freud-Straße, in der Niederbornstraße sowie auch in der Adolf-Leweke-Straße gewonnen werden konnten; 2. ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch ermittelt bzw. ausgewertet werden müssen; 3. ggf. welche Maßnahmen eingeleitet werden, damit künftige Überschwemmungen auch in Eckenheim unterbleiben bzw. weniger Schäden anrichten. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
U5-Ausfälle vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5557 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 21.05.2024 Betreff: U5-Ausfälle vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. was künftig unternommen wird, um zweifache Ausfälle von an sich hintereinander fahrenden U5-Bahnen zu vermeiden, so wie das unter anderem am frühen Tag zu Christi Himmelfahrt ab Ronneburgstraße Richtung Hauptbahnhof leider auch einer sodann traumatisierten vierköpfigen Familie mit Reisegepäck passierte und eine uneinholbare Verspätung von 45 Minuten einbrachte; 2. welche Maßnahmen ab wann greifen werden, damit die U-Bahn-Linie U5 künftig insgesamt ohne vermeidbare Ausfälle den Fahrgästen zur Verfügung steht. Begründung: Die derzeit unverantwortlich geplanten Benachteiligungen der Menschen aus den nordöstlichen Stadteilen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind umgehend zu erledigen und künftig bitte auch zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0
ÖPNV stärken
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen
Antrag vom 22.04.2024, OF 703/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe Mittel für die Planung einer Park+Ride-Anlage im Bereich der Autobahnzufahrt an der Friedberger Landstraße einzustellen Begründung: Der Umbau der Autobahnzufahrt mit dem neuen Verflechtungsstreifen wird in absehbarer Zeit erfolgen. In diesem Zuge sollte eine Park + Ride-Anlage mitgeplant werden. Sie könnte durchaus auch eine Lärmschutzfunktion übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 147 2024 Die Vorlage OF 703/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5312 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 29.02.2024 Betreff: Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf der Bornheimer Landstraße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße die Fahrradpiktogramme und die Markierung der Aufstellfläche zu erneuern. Begründung: Die genannten Markierungen sind deutlich abgenutzt und kaum noch zu erkennen. Demnach werden sie als nicht vorhanden gewertet und der Autoverkehr fährt auf seinen Spuren ohne Rücksicht auf die Radfahrenden. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Es soll zu gefährlichen Situationen kommen. Insbesondere kommt es immer wieder zu Konflikten unter den Fahrradfahrern an der Aufstellfläche für Radfahrerende. Mehrfache Meldungen an den Mängelmelder führten zu keiner Reaktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1232 Aktenzeichen: 66-2
Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht!
Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1786 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 32-1
Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5171 entstanden aus Vorlage: OF 642/3 vom 08.02.2024 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung durch die geplante "Wildnis" bis zur Friedberger Landstraße und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße bis zur Wetteraustraße vor. Zudem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, welche der Maßnahmen mit den in der Presse genannten 13 Millionen Euro umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 923 Aktenzeichen: 67-0
Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1
Fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5108 entstanden aus Vorlage: OF 758/10 vom 05.02.2024 Betreff: Fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die bisher leider unverändert fehlende, für die Verkehrssicherheit sehr wichtige Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße für Fahrzeuge aus dem Frankfurter Bogen und auch aus anderen Stadtteilen realisiert wird. Begründung: Das Abbiegen auf die Friedberger Landstraße in Richtung Stadtmitte östlich des Frankfurter Bogens ist unverändert unübersichtlich und sehr gefährlich. Abhilfe wurde wiederholt - ohne Erfolg - avisiert und ist dabei ausdrücklich weiter dringend in Sachen Verkehrssicherheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 887 Aktenzeichen: 66-0
Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 entstanden aus Vorlage: OF 602/3 vom 21.11.2023 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Merianstraße Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichende Gehwegbreiten sicherzustellen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr für Radfahrende zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, insbesondere vor den Hausnummern 24, 26 und 40 bis 44 auf die Gehwegbreiten zu achten. Hier befinden sich Schaltkästen auf den Bürgersteigen. Es wird angeregt, an diesen Stellen die Parkreihen für Autos zu unterbrechen. Generell soll auf der gesamten Straße geprüft werden, ob das aufgesetzte Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig grundsätzlich auf die Straße verlagert werden kann. Der Straßenquerschnitt erscheint dafür ausreichend. Es soll geprüft werden, ob das Schrägparken im westlichsten Abschnitt auf der Südseite in Längsparken umgewandelt werden kann. Zugunsten des Fahrradverkehrs in freigegebener Richtung gegen die Einbahnstraße soll geprüft werden, ob Ausweichbuchten eingerichtet werden können. Begründung: Die Merianstraße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Friedberger Landstraße und dem Merianplatz. Neben der Bornheimer Landstraße ist sie die kürzeste Beziehung in den südlichen Bereich der Berger Straße. Autoverkehr belastet die Merianstraße nicht übermäßig. Durch die relative Enge der Straße bleiben jedoch nur geringe Gehwegbreiten übrig, die an den beschriebenen Stellen grenzwertig sind. Kinder auf kleinen Fahrrädchen, Rollstühle oder Kinderwagen passen nicht mehr zwischen den Installationen auf dem Bürgersteig und der Parkreihe von Autos hindurch. Für Fahrradfahrer ist das Fahren in westliche Richtung angenehm. Die Merianstraße verfügt sogar über eine ampelgeregelte Querung der Friedberger Landstraße. Beim Fahren in östliche Richtung bestehen jedoch bei Begegnungen mit dem Autoverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten. Hier sollen wenige Ausweichbuchten eine Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Antrag vom 20.06.2024, OF 728/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5038 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 17.11.2023 Betreff: Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße auf der Ostseite von Querparken auf Längsparken umzustellen. Begründung: In diesem Abschnitt der Friedberger Landstraße führen die querparkenden Autos dazu, dass die Mindestbreite für Fußgänger auf dem Gehweg häufig nicht eingehalten wird. Mehrere Gastronomen mit kleiner Außenfläche verschärfen das Problem. Für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. ist häufig der Durchgang auf dem Gehweg zu schmal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1044 Antrag vom 29.08.2024, OF 754/3 Auskunftsersuchen vom 12.09.2024, V 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 635/3 vom 02.01.2024 Betreff: Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen Der Magistrat wird gebeten, a) die unterbrochene Pollerreihe an der Friedberger Landstraße stadteinwärts, vor der Ampel an der Scheffelstraße in Höhe des Matratzengeschäfts, zu schließen. Hier führte früher ein Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entlang. Er wurde bereits vor mehr als 15 Jahren im Zuge der Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches Eiserne Hand aufgehoben; b) das Fahrradpiktogramm an der Scheffelstraße/Ecke Eiserne Hand, auf westlicher Seite des Fußwegs in Höhe des Altkleidercontainers, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Friedberger Landstraße wird an der Ampel in die Scheffelstraße geführt und verläuft dann auf der Scheffelstraße weiter in Richtung Anlagenring. Die noch von früher unterbrochene Pollerreihe verleitet den Radverkehr, insbesondere bei rotem Ampelsignal, über den Fußweg der Scheffelstraße und den Maria-Ward-Platz abzukürzen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dort laufenden Personen. Durch den angrenzenden Kindergarten sind im Bereich des Maria-Ward-Platzes viele Kinder unterwegs, für die die querenden Zweiräder besonders gefährlich sind. Durch die Freigabe der Scheffelstraße für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße ist der Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entbehrlich. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die zu Fuß Gehenden erhöht und ein Konfliktpotenzial durch den parallel verlaufenden Radweg aufgelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Sperrmüllprobleme
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Staus vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5002 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 08.01.2024 Betreff: Staus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie künftig Staus zul asten der im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen verhindert werden; 2. wie hoch ab 2021 ff. der CO2-Ausstoß durch unnötige Staus im und um den Ortsbezirk 10 der Jahre lag. Begründung: Vermeidbare Staus, zum Beispiel auf der B 521 oder der Friedberger Landstraße, führen zu nicht hinnehmbaren Belastungen im Ortsbezirk 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 18.12.2023 Betreff: Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, den RMV zu veranlassen, einige Kürzungen im Bereich des Ortsbezirks 10 ab Februar 2024 zurückzunehmen. Darunter zum Beispiel die Linie 39, welche für Berkersheim die einzige und für Eckenheim die am meisten genutzte Buslinie ist. Für dieses und alle weiteren Vorhaben dieser Art ist zu prüfen, ob wirklich eine gleichmäßige Belastung über die Stadt hinweg vorliegt, damit nicht - wie jetzt - der Ortsbezirk 10 unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. Begründung: Durch den Ausbau der Linie S 6 und die Kürzung der U 5 nur bis zur Konstablerwache sind die Stadtteile im Norden übermäßig betroffen. Dies wird dazu führen, dass Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen werden. Ab Ende Januar 2024 gelten in Frankfurt neue Fahrpläne. Eckenheim ist als Stadtteil überdurchschnittlich negativ betroffen. In Eckenheim sollen beide Buslinien (M34 und 39) noch seltener fahren. Des Weiteren soll die U 5 zum einen seltener und zum anderen nur noch bis zur Konstablerwache fahren. Das bedeutet, dass sich die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof pro Fahrt um ca. zehn Minuten verlängert, in Randzeiten vermutlich noch mehr. Und die U 5 braucht schon jetzt von der Sigmund-Freud-Straße bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten, was absurd lang ist. Anders formuliert sind 100 Prozent der ÖPNV-Anbindungen in Eckenheim (hat nur die beiden Busse und die U 5) negativ betroffen. Die VGF argumentiert, dass es flächendeckend Verschlechterungen gibt, also die Bürger aller Stadtteile gleichermaßen betroffen sind. Allerdings sind von den neun U-Bahn-Linien in Frankfurt laut Ankündigung nur drei (U 5, U 6 und U 7) betroffen und nicht (!) alle. Von den über 50 Buslinien in Frankfurt sind nur sechs betroffen und nicht (!) alle. Zu diesen sechs Buslinien gehören die zwei Busse, die durch Eckenheim fahren (Quelle: https://www.rmv.de/c/de/start/frankfurt/rmv-frankfurt-aktuell/stab ilisierung-des-nahverkehrsangebots). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 554 Aktenzeichen: 92-1
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 718/10 vom 21.11.2023 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L 521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpeppingstraße möglich ist. Begründung: 1. Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. 2. Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-3
Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des BoulePlatzes gegenüber dem Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 592/3 vom 29.09.2023 Betreff: Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz Der Magistrat wird gebeten, die beiden abgeholzten Bäume am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz und die zwei fehlenden Bäume auf dem Friedberger Platz nachzupflanzen. Begründung: Am Boule-Platz gegenüber dem Friedberger Platz an der Friedberger Landstraße wurden schon vor einiger Zeit zwei Bäume gefällt. Diese bittet der Ortsbeirat nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 323 Aktenzeichen: 67-0
Bänke in der Weilbrunnstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3
Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit dem Ziel einer regulären Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße am Nordpark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Unklare Parkverbote
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4638 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 25.09.2023 Betreff: Unklare Parkverbote Der Magistrat wird gebeten, künftig keine unklaren Schilder mit Parkverboten vor Ort aufzustellen. Das heißt 1. solche ohne Zeitangaben zu Anfang und Ende inklusive etwaiger Änderungen und 2. solche ohne Begründung beziehungsweise ohne Ankündigung. Dies bezieht sich unter anderem auf anstehende (Bau-)Maßnahmen ab September 2023 in der Ronneburgstraße in Preungesheim. Begründung: Die hier lebenden und arbeitenden Menschen sowie auch die Öffentlichkeit inklusive des Ortsbeirats haben bei etwaigen Baustelleneinrichtungen und im Rahmen einer fairen Verkehrspolitik ein berechtigtes Interesse an nachvollziehbarer und nachhaltiger Transparenz, Klarheit und Offenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 333 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/SigmundFreudStraße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen
Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 599/9 vom 22.09.2023 Betreff: An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen Der Magistrat wird gebeten, Markierungen und Verkehrsschilder derart anzubringen, dass nicht länger auf der Brücke und im gesamten Kreuzungsbereich (Ausnahme: die bis zu sechs Parkplätze der Gärtnerei Werner) gefährdend geparkt wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer den Bereich gefahrlos passieren können. Wie zu beobachten ist, parken oftmals sogar mehrere Fahrzeuge auf der Brücke, zudem im Kurvenbereich vor den Findlingen und darüber hinaus mehrere Pkw hintereinander in der Verlängerung der Ziegenhainer Straße in den Platz hinein. Auch die Straße der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage nach Süden wird trotz Baumstämmen und Findlingen vielfach als Parkplatz zweckentfremdet (Video unter: https://youtu.be/-Nrc1mSyEGc). Der gesamte Bereich wird von Spaziergängern, Familien und Joggern intensiv genutzt. Außerdem ist die Nord-Süd-Verbindung ein wichtiger und stark frequentierter Teil des Frankfurter Radnetzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 255 Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach
Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Weinstraße - Am Flutgraben
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4482 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 04.09.2023 Betreff: Weinstraße - Am Flutgraben Immer wieder ist es für Lkw schwierig, beim Verlassen der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße das Rechtsabbiegegebot einzuhalten: Pkw, die rechts neben der Einmündung der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße geparkt sind, behindern das vorgeschriebene Rechtsabbiegen. Ja, sie verhindern es sogar gelegentlich, sodass dann verkehrswidrig links gegen die Einbahnstraßenrichtung in die Weinstraße abgebogen wird! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen diese gefährliche Verkehrssituation an der Ecke Weinstraße - Am Flutgraben verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf Höhe Am Dachsberg 60
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4484 entstanden aus Vorlage: OF 678/10 vom 17.09.2023 Betreff: Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf Höhe Am Dachsberg 60 Auf der Straße Am Dachsberg (Verkehrszeichen 274-30) häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit durchfahren, insbesondere auf Höhe der Kindereinrichtung Am Dachsberg 60 in beide Fahrtrichtungen. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Um festzustellen, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sein könnten, wird der Magistrat deshalb gebeten, im Bereich Am Dachsberg 60 eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage wechselseitig einzurichten. Es sollte aber wenigstens eine Langzeitüberwachung per Viacount (o. Ä.) erfolgen. Der Ortsbeirat 10 bittet, über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Schulweg sicherer gestalten - Durchgang Am Schieferstein/Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 679/10 vom 17.09.2023 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Durchgang Am Schieferstein/Am Dachsberg An der Straße Am Schieferstein befindet sich ein Durchgang zu der Straße Am Dachsberg. Dieser ist mit Verkehrszeichen 239 als reiner Gehweg gekennzeichnet und als Schulweg ausgewiesen. Auch aufgrund der nahen Bushaltestelle ist dieser Weg gut frequentiert. Neben Rad- und E-Scooterfahrenden, welche sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, werden dort immer wieder auch motorbetriebene Zweiräder bis hin zu Motorrädern sowie Pferdereitende beobachtet. So kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen mit Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern und den sonstigen Fußgängern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Möglichkeit besteht, durch andere bzw. erweiterte bauliche Maßnahmen die unzulässige Nutzung durch Motorisierte oder Reitende zu unterbinden; 2. ob die Möglichkeit besteht, dort Kontrollen durchzuführen; 3. welche anderen Maßnahmen der Magistrat gegebenenfalls als durchführbar erachtet, um das Problem zu lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Ideen
Keine Ideen gefunden.