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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6

14.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 30.01.2023 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: OM 2505/13 OBR 7; ST 100/14; V 1322/15 OBR 7; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: - Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? - Wenn nein, k ann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der Ortsbeirat zu, wie die Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfallen. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z. B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand der Gebäude des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße

14.02.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 252/7 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwiefern eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise in Höhe der Einmündung Langweidenstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende eingerichtet werden kann. Dabei könnte auch ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden, der bisher nur über die Große Nelkenstraße zu erreichen ist. Auf Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu achten. Bei der Untersuchung ist insbesondere auf den Anschluss an den Geh- und Radweg auf der anderen Seite der Straße Am Hohen Weg einzugehen, da sich dort ein Parkstreifen befindet. Wenn möglich, sollen Probleme in Bezug auf die Dooring-Zone mitgelöst werden. Begründung: Um an der oben beschriebenen Stelle legal die U-Bahn-Gleise zu überqueren, ist es aktuell nötig, von der Langweidenstraße kommend, einen Umweg zur Übergangsstelle Große Nelkenstraße zu gehen bzw. zu fahren. Neben Schülerinnen und Schüler der Japanischen Internationalen Schule und Radfahrenden, die vom Niddapark in Richtung Industriehof möchten, würden auch Besucherinnen und Besucher des katholischen Kirchorts Sankt Anna von einer direkteren Wegebeziehung profitieren. Allgemein reduziert sich damit auch die Trennungswirkung der Gleise. Eine solche Lösung könnte auch einen Anknüpfungspunkt bieten, um weitere Missstände in diesem Bereich zu beheben wie z. B. einen zweiten Zugang zum Bahnsteig der Linie U 6 und einen fehlenden Abstand der parkenden Autos zu Radfahrenden entlang der Straße Am Hohen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 74 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten

14.02.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 251/7 vom 31.01.2023 Betreff: Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Entsiegelung und Begrünung der zentralen Straßen von Hausen (Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse) generell möglich sind und ob die in den angehängten Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden können. Gegebenenfalls sind diese Überlegungen in die angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung positiv beschiedene Ideenwerkstatt für den Ortskern Hausen (OA 128/22) miteinzubeziehen. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, einen Zeitplan vorzulegen, wann diese stattfinden kann. Begründung: Die Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse bilden das Zentrum des Stadtteils Hausen. Beide Straßen könnten als zentrale Treffpunkte für die diversen Bevölkerungsgruppen des Stadtteils dienen, darunter die Bewohnenden des nahen Altenheims sowie die Grundschülerinnen und Grundschüler der Kerschensteinerschule. Die Straßen haben aktuell aber eine geringe Aufenthaltsqualität, zum einen weil sie versiegelt sind, was im Sommer zu erhöhter Hitze führt, zum anderen aufgrund von zunehmendem Leerstand von Gewerbeflächen sowie der Zuordnung eines großen Anteils des Straßenraums für den Autoverkehr. All dies führt zu weiterer Verödung und einer Abwärtsspirale, die das Zentrum von Hausen immer unattraktiver werden lässt und bereits zum Wegzug von Einzelhandel und Gastronomie führte. Durch Entsiegelung und Begrünung sollen bestehende Treffpunkte wie z. B. das Stadtteilcafé oder das Gemeindezentrum aufgewertet und gleichzeitig nicht kommerzielle Aufenthaltsräume geschaffen werden. Daneben könnten grüne Inseln im Straßenbild dafür sorgen, dass Autofahrende die bestehenden Spielstraßen mehr beachten bzw. die Durchfahrt ganz vermeiden. Perspektivisch sollten auch lokale Akteure wie die Kirchengemeinde, die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Hausen und Anwohnende eingebunden werden, um Baumpatenschaften einzurichten und vorhandene Flächen für zusätzliche Begrünung und Regenwassergewinnung zu nutzen. Die möglichen Standorte für Begrünung sind in den angehängten Plänen detailliert und umfassen Flächen, die aktuell für Parkplätze, Gehwege und einen Ortsplatz genutzt werden. Möglich sind dort je nach Bodenbeschaffenheit Blühwiesen mit Sträuchern sowie solitäre Baumpflanzungen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1183 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparken am Industriehof ausweiten

29.11.2022 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 225/7 vom 15.11.2022 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten hinter der Bushaltestelle stadteinwärts am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle "Am Industriehof" wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1994 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1787 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen

14.11.2022 · Aktualisiert: 26.01.2023

Antrag vom 14.11.2022, OF 223/7 Betreff: Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen Vorgang: V 1322/15 OBR 7; ST 1714/15 Der Magistrat möge sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einsetzen, dass der seit langem nicht genutzte Teil des Gebäudes und Geländes neben der THW- Regionalstelle Frankfurt, Königsberger Straße 8, für Rettungsdienste und Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Mit den Plänen zur Erweiterung der Kerschensteiner Schule fällt für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Zwischennutzung für seine zwei Rettungswagen und ein Notarzeinsatzfahrzeug im Hausener Spritzenhaus in nächster Zukunft fort. In der Frankfurter Rundschau vom 12.8.2022 beklagt sich deshalb das DRK darüber, dass ein Flächengewinn für den einen zulasten ihrer Hilfsorganisation gehe. Ein möglicher Ersatz nicht nur für das DRK, sondern allgemein für Rettungsdienste könnte in einem nahe und zentral gelegenen Gebiet im Industriehof geschaffen werden. In der o.g. ST verweist der Magistrat im Punkt "zu 2" darauf, dass laut Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Gebäude vom Technischen Hilfswerk THW genutzt würden und deshalb einer anderen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Das stimmt aber mindestens seit sieben Jahren und für die rechte Hälfte des Gebäudes und Geländes nicht. Die Nichtnutzung und der Verfall der Gebäudehälfte der Königsberger Straße 8 wurden schon 2015 beim Magistrat beanstandet. Frankfurt hat großen Bedarf an Flächen für öffentliche Nutzung und ein Leerstand ist deshalb nicht zu verantworten. Hier sollte eine zeitnahe Lösung und Zurverfügungstellung für Rettungsdienste gefunden werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof

19.09.2022 · Aktualisiert: 09.11.2022

Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7

25.04.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Radabstellbügel in Hausen

25.04.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1872 entstanden aus Vorlage: OF 126/7 vom 03.03.2022 Betreff: Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ampelschaltung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof (westliche Ampelanlage für Fuß- und Radverkehr) so zu verändern, dass deren Grünphase bei U- Bahn-Durchfahrten nicht übersprungen wird und es so nicht mehr zu überlangen Wartezeiten kommt; 2. das Umlaufgitter auf dem Radweg zu versetzen oder abzubauen, sodass auch Lastenrädern sowie Rädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht wird. Begründung: Der besagte Kreuzungsbereich wird von unterschiedlichen Verkehrsmitteln genutzt. Insbesondere wird U-Bahnen durch die Ampelschaltung Vorfahrt eingeräumt, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings wird bei U-Bahn-Durchfahrten die Ampelschaltung so modifiziert, dass die Grünphase der westlichen Fuß- und Radfahrampel häufig ausgelassen wird. Dies führt zu überlangen Wartezeiten und gefährlichen Straßenüberquerungen, insbesondere wenn zwei U-Bahnen nacheinander durchfahren. Daneben existiert auf dem Radweg vor den U-Bahn-Gleisen einseitig ein Umlaufgitter. Dieses ist allerdings so eng gestaltet, dass es mit breiteren Rädern nicht zu passieren ist und Radfahrerinnen und Radfahrer generell stark behindert, sodass die meisten den Fußweg nutzen. Hier sollte beidseitig eine nutzbare und trotzdem sichere Lösung gefunden werden. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

17.01.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 17.01.2022, OA 132 entstanden aus Vorlage: OF 221/2 vom 30.12.2021 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den Pkw-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellwegstandards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219 Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 452 Bericht des Magistrats vom 24.07.2023, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 132 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1268, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

13.09.2021 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen

23.02.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 517/7 vom 28.08.2020 Betreff: Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, umgehend folgende Maßnahme einzuleiten: Im Bereich unmittelbar vor dem Zebrastreifen in der Hausener Obergasse werden sechs bis acht Fahrradbügel installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 849 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 02.02.2021 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo-30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen; 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen; 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten Drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine gegebenenfalls vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1144 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schloßstraße

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof

19.01.2021 · Aktualisiert: 02.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.07.2021

Anregung vom 15.09.2020, OA 608 entstanden aus Vorlage: OF 511/7 vom 15.08.2020 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Vorgang: OM 6292/20 OBR 7 Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Abbruch und Ersatzneubau der "Straßen- und Fußgängerbrücke" über die Nidda aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes. Laut der Vorlage M 115 sollen in diesem Zusammenhang beide bisher getrennten Bauteile zu einer Brücke zusammengeführt werden. Dabei ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern (Einrichtungsverkehr) und beiderseits eine Breite von zwei Metern für den Geh- und Radweg vorgesehen. Die Straße Hausener Obergasse sowie die Niddabrücke ist für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung im Sinne eines lückenlosen Frankfurter Fahrradnetzes. Perspektivisch bietet sich die Hausener Obergasse als Fahrradstraße im Sinne der Frankfurter Fahrradstraße der Initiative Radentscheid an (siehe Vorlage OM 6292). Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Eine Breite von je zwei Metern ist für Rad- und Fußverkehr nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Brücke den Beginn einer Fahrradstraße darstellen und dies mit entsprechender Beschilderung, farbigen Markierungen der Fahrbahn sowie Radpiktogrammen deutlich gemacht und entsprechend einer zukunftsgerichteten innerstädtischen Mobilität dem nicht motorisierten Individualverkehr prioritär Platz eingeräumt werden. 2. Die Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke soll vorausschauend im Sinne einer Frankfurter Fahrradstraße (mit Platz für Sitzgelegenheiten, Bäume und Beete) geplant werden. 3. Der Ortsbeirat erhält eine genaue Information, welche Bäume gefällt werden sollen und ob diese als nicht erhaltenswert eingestuft sind. Andernfalls wird der Baumfällung nicht zugestimmt. Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6446, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6665, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten

30.05.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.03.2021

Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten

02.12.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5522 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 15.11.2019 Betreff: Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch am Kurfürstenplatz Wiesen für Insekten eingerichtet werden. Vorzugsweise soll dies im Bereich des Altglascontainers (Kurfürstenplatz/Große Seestraße) realisiert werden. Zugleich soll die Maßnahme dazu genutzt werden, die sich hier befindlichen Glasscherben zu entfernen. Begründung: Es wird erwartet, dass eine Kennzeichnung "Wiesen für Insekten" dem Littering entgegenwirkt. Auch spricht es nicht für eine nötige Pflege der Grünanlage, wenn die aus einer Glasscheibe entstammenden Splitter hier seit vier Jahren teilweise noch herumliegen. Abb. 1: Glasscherben Altglascontainer am Kurfürstenplatz/Ecke Große Seestraße (links); Abb. 2: "Wiesen für Insekten", Beispiel Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (rechts). Fotos (2): Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 381 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7

22.10.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 898/2 vom 29.08.2019 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, am Fuße der Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen SAALBAU Schönhof und Sozialrathaus Bockenheim einen Zebrastreifen sowie Warnschilder für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich kr euzender Radfahrerinnen und Radfahrer beziehungsweise Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: Durch den Bau des Wohngebäudes zwischen Rödelheimer Straße, Schönhofstraße und Hersfelder Straße hat der Autoverkehr in diesem Bereich stark zugenommen. Auch die Nutzung der Brücke hat insbesondere durch den Radverkehr deutlich zugenommen. Um diesem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, sind an dieser Stelle ein Zebrastreifen und Warnschilder sinnvoll. Zusätzlich liegt der Bereich, in dem Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße kreuzen beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer von der Brücke auf die Straße fahren, im Kurvenausgang der Fahrbahn, die unter der Breitenbachbrücke verläuft, wodurch wegen der schwierigen Einsehbarkeit an dieser Stelle zusätzlich Gefahrenpotenzial besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße)

10.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 399/7 vom 24.08.2019 Betreff: Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung entsprechender Beschilderung; - Kennzeichnung eines Fußgängerwegs durch das Ziehen einer Linie entlang der rechten Straßenseite (vom Gut Hausen aus kommend) und Markierung mit Piktogrammen; - Anbringung von Straßenschwellen vor und nach der Kurve, die so gestaltet sind, dass sie für F euerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Behinderung darstellen; - Zurückschneiden der Bäume und Hecken an der engen Stelle der Kurve, um eine bessere Einsicht zu gewähren. Begründung: Durch die Kitas, die Verwaltung und die Aktivitäten der Lebenshilfe auf dem Gut Hausen sowie die Kleingärten wird die kleine Straße gut frequentiert. Gerade die besagte Ecke ist hierbei sehr schlecht einsehbar und birgt ein hohes Risiko. Daher hat sich der Elternbeirat der Kitas für die Anbringung eines Spiegels ausgesprochen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. Bei der Prüfung des Anliegens mittels einer Begehung zwischen der Lebenshilfe und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der Spiegel als nicht hilfreich angesehen und dafür die o. g. Maßnahmen besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt die besprochenen Maßnahmen und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2373 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

26.08.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

13.08.2019 · Aktualisiert: 13.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 386/7 vom 25.07.2019 Betreff: Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wer der Besitzer der Liegenschaft Königsberger Straße 6 ist; - ob eine weitere Nutzung für diese Liegenschaft von diesem geplant ist, wenn ja, wofür und ab wann; - ob diese Liegenschaft für die Stadt Frankfurt oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben ist; - ob das Gebäude geeignet ist, um dem gewachsenen Bedarf an städtischen oder sozialen Einrichtungen im Industriehof gerecht zu werden; - ob auf dem Grund und Boden sozialer Wohnungsbau entstehen könnte. Begründung: Offensichtlich wird das Gebäude schon längere Zeit nicht genutzt, wie die Fotos zeigen. Da es sich nach Kenntnisstand des Ortsbeirates um Bundeseigentum handeln könnte, wäre das Angebot des Bundesfinanzministers zu nutzen, der zugesagt hat, Bundeseigentum für Kommunen kostengünstig bis gratis zur Verfügung zu stellen, um damit den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Gleichzeitig wird vonseiten des Magistrats immer wieder betont, dass man händeringend geeignete Grundstücke und Immobilien für den Bau neuer Schulen und Kindertagesstätten suche. Ein solcher Bedarf könnte bei der oben genannten Liegenschaft realisiert werden. Bilder: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

07.08.2018 · Aktualisiert: 24.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main

13.03.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018 Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze). Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 999 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße

12.02.2018 · Aktualisiert: 17.05.2018

Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7 Betreff: Neue Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße Vorgang: ST 1212/17; ST 1963/17 Aus den Zeitungsartikeln vom 08.02.2018 wurde der Wegzug des Speditionsunternehmens Fermont angekündigt. Das Stadtplanungsamt möchte den Bebauungsplan zügig anpassen und offen legen. Dies begrüßt der Ortsbeirat. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: Im Bezug auf ST 1212 und ST 1963 fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Bebauungsgebiet südlich der Rödelheimer Landstraße eine Grundschule sowie ausreichend Kitaplätze vorzusehen und den erneuerten Bebauungsplan schnellstmöglich vorzustellen. Begründung: Die Kerschensteinerschule, die aktuell von 328 Kindern besucht wird, wird in Zukunft eine weitere Anzahl von Schülern durch die Nachverdichtung in Hausen aufnehmen müssen. Damit wird die Kapazität der Grundschule belastet sein. Die Michael-Ende-Schule in Rödelheim ist mit ihrer Schüleranzahl von 380 Schülerinnen und Schülern (Quelle Internet) bereits ausgeschöpft und kann keine weiteren Kinder aufnehmen. Die Victoria-Luise-Schule im Rebstock wird durch die zukünftige Bebauung im Rebstock ebenso ausgelastet sein. Aus diesen Gründen würde die Grundschule südlich Rödelheimer Landstraße nicht nur den Kindern aus dem Neubaugebiet und dem Industriehof dienen, sondern ggf. auch den Kindern aus dem östlichen Teil von Rödelheim, dem Rebstock und dem Biegwald, die auf diese Grundschule ausweichen könnten. Des Weiteren müssen in dem Gebiet ausreichend Kitaplätze geschaffen werden. Die Verlagerung der vom Ortsbeirat abgelehnten Kita an der Breitenbachbrücke sollte in der Planung mitberücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.03.2018, OF 264/7 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 264/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 255/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 264/7 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 374/2 vom 01.10.2017 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke in Fahrtrichtung Hausen die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 106

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt, der Lärm und das Leben

31.08.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

13.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1

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