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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 entstanden aus Vorlage: OF 588/7 vom 06.01.2026 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten Übergang mit Lichtsignalanlage auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) werden über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3.200 Schüler:innen steigen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzliche Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahn-Linien U6 und U7. Die U-Bahn-Station "Industriehof" hat einen Übergang mit Lichtsignalanlage über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (Linie 34, 72 und 73). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen, - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 588/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten beampelten Übergang auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) steigen über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3200 Schüler:innen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzlichen Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahnen U6/7. Die U-Bahn-Station Industriehof hat einen beampelten Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (72er, 73er, 34er). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7717 entstanden aus Vorlage: OF 579/7 vom 11.11.2025 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen legal zu nutzen: Sei es der Weg aus der Großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk/zur Postfiliale in der Hausener Obergasse oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7809 entstanden aus Vorlage: OF 1601/5 vom 13.10.2025 Betreff: Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsbelastung für Niederrad, während der Großveranstaltungen im Waldstadion, durch in den betreffenden Wohngebieten installierte versenkbare Polleranlagen, die eine Zufahrt nur für Anlieger ermöglichen, reduziert werden kann. Begründung: Die Anwohner in Niederrad sind bei Großveranstaltungen durch Parkplatzsuchende extrem belastet. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Eine mögliche Maßnahme für die betroffenen Niederräder Wohngebiete sind Zufahrtskontrollen durch im Boden versenkbare Polleranlagen, die mit Weitbereichslesern ausgestattet sind und eine Zufahrt während der Veranstaltung nur für dauerhaft berechtigte Anlieger sowie Taxen, Polizei und Rettungsdienste ermöglichen, deren Fahrzeuge mit einem entsprechenden Transponder ausgestattet sind. Derartige Systeme finden auch in anderen Städten erfolgreich Anwendung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7717 entstanden aus Vorlage: OF 579/7 vom 11.11.2025 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen legal zu nutzen: Sei es der Weg aus der Großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk/zur Postfiliale in der Hausener Obergasse oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7654 entstanden aus Vorlage: OF 1236/2 vom 25.09.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Magistrat wird gebeten, dem Graffitikünstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Fotos). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7

09.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 158

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz

02.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 655/8 Betreff: Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Karl-Perott-Platz die beiden Standard-Papierkörbe durch jeweils einen größeren zu ersetzen, zum Beispiel durch den mit größerer Öffnung ausgestatteten Typ "Dinova". Begründung: Aufgrund der Markttage und der verschiedenen öffentlichen Nutzungen (z.B. Flohmarkt und Weihnachtsmarkt des Vereinsrings), aber auch aufgrund der sonstigen Aufenthaltsnutzungen teilweise mit Verzehr von Speisen und Getränken, reichen die Kapazitäten der beiden Standard-FES-Eimer augenscheinlich nicht aus. Pizzakartons passen auch gefaltet kaum in die Mülleimer. Das Modell "Dinova" hat eine breitere Öffnung, durch die nun auch problemlos Pizzakartons passen. Bild: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 485/7 vom 25.02.2025 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg von der Haltestelle "Industriehof" zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße umgehend durch folgende sichernde Maßnahmen auszustatten: - Die Kreuzung Trakehner Straße/Neue Börse wird umgehend mit vier Zebrastreifen als Querungshilfen ausgestattet. - Die bestehenden Fußgängerüberwege an den großen Kreuzungen Tilsiter Straße/Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Insterburger Straße werden jeweils um zwei weitere Fußgängerüberwege ergänzt. - Vor der Tilsiter Straße Nr. 8, einer KfZ-Werkstatt, ist eine Fußgängermarkierung einzurichten, da ein reger betrieblicher Verkehr herrscht und die Gehwege häufig zugeparkt sind. - Eine Ausweitung der Straßenmarkierung und ausgiebige Beschilderung mit "Achtung, Kinder!" ist im gesamten Bereich dringend erforderlich. - An allen Parkhaus- und weiteren Einfahrten auf dem Schulweg werden Fußgängerpiktogramme markiert. - Die Beleuchtung von Kreuzungen in der Winterzeit ist relevant und bedarf einer zeitnahen Verbesserung. Die Schulzeiten an dem Neuen Gymnasium beginnen um 07:45 Uhr, im Winter ist es dann noch lange dunkel. - Der Hecken- und Baumrückschnitt ist an den Kreuzungen zu gewährleisten; die Schüler:innen werden aufgrund der Bepflanzungshöhe zum Teil zu spät erkannt. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Frage 10 der Anfrage V 1000, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen, sachgerecht zu beantworten. Begründung: Ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler ist aus Sicht der Eltern bisher nicht gewährleistet. Der Ortstermin hat nicht dazu geführt, dass die Sorgen der Eltern und die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern Gehör gefunden haben. Die Vorschläge der Eltern wurden mehrfach mit dem Hinweis auf das Gewerbegebiet abgelehnt. Zwei Schulen in einem Gewerbegebiet haben ein Anrecht auf Schulwegsicherung, zumal der Straßenverkehr auch durch die Baumaßnahmen erheblich ist. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen

22.04.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6797 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 08.04.2025 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Die Rödelheimer Landstraße ist zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße seit einiger Zeit besonders stark beansprucht: Baustellenfahrzeuge, Umzugs-Lkws, Möbelanlieferungen und falsch oder nur halb richtig parkende Autos behindern den Verkehr von Autos, Fahrrädern und Bussen. Durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen im Schönhofviertel und die unzureichende ÖPNV-Anbindung wird der Individualverkehr erwartbar weiter zunehmen, auch wenn die Baustellen- und Umzugswagen nach Fertigstellung der Wohnungen und dem Einzug in diese sicher weniger werden. Auch für die Busse der Linie M 72 ist ein problemloses Durchfahren und damit einhergehend mutmaßlich eine Einhaltung des Fahrplans bereits erschwert. Darüber hinaus machen Anwohner*innen darauf aufmerksam, dass es durch wildes Parken und damit einhergehende Sichtbehinderung kaum möglich sei, aus den Einfahrten für Hof-Parkplätze an der nördlichen Seite der Straße auszufahren. Es wurden zwar bereits vielfach Abpollerungen vorgenommen, trotzdem parken Autos "halblegal" auf Bordsteinen und/oder den unmöglichsten Stellen der Straße. Die Poller stehen teilweise schief bzw. sehen aus, als habe dort jemand unsachgemäß versucht, diese zu entfernen. 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung des Großteils der Bauarbeiten im Schönhofviertel (auf die Fertigstellung des Tunnels zur City West sollte hierbei nicht gewartet werden) auch die Rödelheimer Landstraße zu ertüchtigen, durch: - Ausbesserung, ggf. Erneuerung der Straßenoberfläche, - Fahrbahn- und Fahrradwegmarkierungen ohne scharfe Kurven an den Bäumen, - eindeutig gekennzeichnete Parkbuchten für Autos, ggf. mit Abpollerungen, um "wildes Parken" zu erschweren und dies zu kontrollieren. 2. Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, die unübersichtliche Situation, z. B. vor den Hausnummern 38 bis 40, ad hoc zu verbessern, z. B. durch: - Reparatur/Erneuerung der Poller, - vermehrte Parkraumkontrollen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1382 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107?

25.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 29.04.2025, OF 612/12 Betreff: Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107? Vorgang: OIB 267/23 OBR 12; ST 707/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zur Anbringung der zugesagten Gedenktafel und wann mit einer Anbringung zu rechnen ist. Begründung: Mit der OM 3594 vom 05.05.2023 hat der Ortsbeirat 12 einstimmig beschlossen an n dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort könnten in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Mit der ST 1884 vom 18.09.2023 begrüßte der Magistrat dieses Ansinnen unter Hinweis auf Kosten in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB. Mit Ortsbeiratsbeschluss vom 08.12.2023 wurden Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB bewilligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 707 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2025 Die Vorlage OF 612/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

20.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 entstanden aus Vorlage: OF 1029/2 vom 06.11.2024 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1950, unter Ziffer 1. angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten; 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.2024) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 schreibt in Ziffer 1.: "Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023." Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. In Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1950 wird ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Foto vom 30.10.2024 (Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

02.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30

26.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6177 entstanden aus Vorlage: OF 452/7 vom 11.11.2024 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30, in die Wege zu leiten. Begründung: Im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15 bis 19 besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg und das korrekte Einscheren vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 476 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

Antrag vom 11.11.2024, OF 453/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) der Hausener Obergasse, insbesondere nach der neuen Hausener Brücke, zu reglementieren bzw. zu beenden. Begründung: In der Hausener Obergasse besteht ab der neuen Hans-Busch-Brücke bis zur Evangelischen Kirche Schrittgeschwindigkeit, da an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) eingerichtet ist. Entlang dieses Streckenabschnittes befindet sich unter anderem die Kerschensteiner Schule, als auch eine Kita. Sowohl Anwohnende als auch die Schulgemeinde berichten jedoch von permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil bis zu 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts

03.09.2024 · Aktualisiert: 21.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 18.08.2024 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades Tempo 30 einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der Russisch-Orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße Am Industriehof wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die an dieser Stelle stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 76 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

12.03.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren

16.01.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD FDP FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 343/7 vom 11.11.2023 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbachbrücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Autospur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbeirasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 506 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße

16.10.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 766/2 vom 27.09.2023 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o. Ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist, wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 22.09.2023 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg auf der rechten Seite stadtauswärts, von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg von und zur U-Bahn-Haltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwagen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M72 auf die Straße Am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 77 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!

10.07.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg

08.05.2023 · Aktualisiert: 13.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 614/2 vom 01.03.2023 Betreff: Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg Der Magistrat wird gebeten, 1. illegale Parkmöglichkeiten an bzw. unter der Breitenbachbrücke, an dem nordöstlichen Bürgersteig an der Straße An den Bangerten (siehe Foto Nr. 2), durch Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß Gehende zu ermöglichen; 2. durch einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle oder eine andere Verkehrsmaßnahme, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Spaziergängerinnen und Spaziergänger, auch mit Kindern, und Radfahrende, die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Knöterichweg und Niddapark unterwegs sind, werden in der Kurve vor eine große Herausforderung gestellt. Wie kann die Kreuzung in Richtung Knöterichweg unfallfrei überquert werden, wenn parkenden Fahrzeuge im Weg stehen oder der Gegenverkehr von der Häuser Gasse mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve fährt? Abhilfe kann nur ein Zebrastreifen schaffen, der eine sichere Querung der Kreuzung ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen

25.04.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen

14.03.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 273/7 vom 13.03.2023 Betreff: Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen Vorgang: OM 1960/22 OBR 7; B 75/23 Der Ortsbeirat schlägt die Straße Alt-Hausen zwischen Mühlwiesenstraße und Hausener Obergasse als Nachbarschaftsstraße für den Ortsbezirk 7 vor. An den Sonntagen 7. Mai, 14. Mai, 4. Juni und 18. Juni soll dabei der Platz im Zentrum des Ortsteils genutzt werden, um Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen der lokalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist geplant, verschiedene lokale Initiativen und Vereine einzubinden. Das Programm soll folgende Angebote umfassen: - Bereitstellung von Sportkleingeräten für Kinder, idealerweise durch lokale Sportvereine - Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Bierbänken/Tischen); - Vorstellung von Vereinen und Initiativen des Stadtteils; - Kleinere Musikdarbietungen durch Anwohnende; - Einbeziehung des nahegelegenen Altenzentrums, um Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen; - Möglichkeit der Selbstversorgung ist gegeben, aber auch Absprache mit dem nahen Stadtteilcafé bezüglich erweiterter Öffnungszeiten. Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm sind benannt. Die Kontaktdaten werden dem Amt gesondert zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Gemäß dem Magistratsbericht vom 10.02.2023, B 75, wird in diesem Jahr zwischen dem 07.05. und dem 25.06. an 16 stadtweiten Orten das Modell der Nachbarschaftsstraßen erprobt. Mehrfach wurde dieses Vorhaben beworben und per E-Mail über das Verfahren sowie die Kriterien informiert. Die Initiativen können sich mit ihren Konzepten beim zuständigen Ortsbeirat melden, der diese Vorschläge bis spätestens Ende März dem Magistrat unterbreitet. Der vorliegende Antrag wurde zusammen mit der BI Hausen entwickelt. Relevante Akteurinnen und Akteure wurden miteinbezogen. Seine grundsätzliche Zustimmung hat der Ortsbeirat schon mit der Anregung vom 25.04.2022, OM 1960, bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1917 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Aktenzeichen: 32-1

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Aufklärung und klare Regeln für Radler und E-Scooternutzer

14.08.2025

Fast täglich kann man erleben das viele Verkehrsteilnehmer bei jeglicher Fortbewegungsart Regeln und Gesetze sehr individuell auslegen. Während Fahrzeuge mit deutlichen Kennzeichen leichter zu maßregeln sind, ist es bei kleinen Schildern und ohne schon schwierig. Für mich bleiben aber immer noch einige Ungeklärtheiten, denen ich im Alltag begegne. Vom Industriehof Richtung Praunheim kommend wurden die Radspuren Am Hohen Weg neu und gut markiert. Auf der weiterführenden Praunheimer Landstr. sind Fahrradsymbole auf der Fahrbahn. Weiterhin gibt es dort einen breiten zweifarbigen Gehweg ohne Nutzungspflicht (keine blauen Schilder), der sehr gerne auch weiter genutzt wird. Auch von E-Scooterfahrern und Radler oft auch in der verkehrten Richtung. Das führt zu Mißverständnissen und unschönen Situationen auf den Gehwegen, weil die blauen Schilder entfernt wurden, die auch für Fußgänger und Ortsunkundige hinweisend waren. Dürfen auch E-Scooter dort fahren, weil es ja ein Radweg ist? Es gibt keine Klarheit. 2. Punkt ist das Fahren in den Parks und Grünlagen mit E- Scootern. Laut Grünanlagensatzung ist das nicht erlaubt, ist aber gängige Praxis. Ich bitte die Verantwortlichen endlich Aufklärung zu betreiben und manche Maßnahme zu überdenken.

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Anfang der Rödelheimer Landstraße Tempo 30 jetzt

07.07.2025

Reduzierung auf 30 km/h in dem Bereich der Rödelheimer Landstraße (RöLa) zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße. Im Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße wurde das "Schönhofviertel" mit Kindergärten, Spielplätzen und Schule gebaut. Im Schönhofviertel selbst wurde eine "Tempo 30-Zone" geschaffen. Durch das neue Wohngebiet sind in dem Bereich der RöLa nun einige zusätzliche Querstraßen/Einmündungen entstanden, welche von Fahrzeugführern/innen schlecht einsehbar sind. Hierdurch kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fast-Unfällen bei der Ausfahrt aus diesen Querstraßen/Einmündungen. Außerdem gibt es durch das neue Wohnviertel viel mehr Fußgängerverkehr und viel mehr Straßenüberquerungen der RöLa durch Fußgänger/innen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Geschwindigkeit in dem Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Am besten sollte die bereits im Schönhofviertel geschaffene "Tempo 30-Zone" auf den Bereich der RöLa ausgeweitet werden. Offiziell Gemarkung Bockenheim, jedoch auf Thema für den direkt angrenzenden Stadtteil Rödelheim (zuständiges Polizeirevier ist Rödelheim).

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Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

24.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

24.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

24.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße

24.08.2020

Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.

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Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen

13.07.2020

Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).

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Buslinie in die Siedlung Westhausen in Praunheim

10.11.2019

Guten Tag, mein Vorschlag hat mehrere Optionen für eine Umsetzung. Es geht um die bessere Anbindung der Siedlung Westhausen in Praunheim an den ÖPNV. Zurzeit ist die Siedlung Westhausen nur über die U-Bahnlinie U7 in der Ludwig-Landmann-Straße angebunden welche teilweise, je nach Wohnsitz, über weite Wege zu Fuß zu erreichen ist. Aktuell ist es so, dass die Fahrgastzahlen an den anliegenden U-Bahnstationen Friedhof Westhausen und Stephan-Heise-Straße sich "in Grenzen" halten was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Anwohner in der Siedlung Westhausen über einen privaten PKW verfügen und diesen auch nutzen. In der Kollwitzstraße in der Siedlung Westhausen sind auch viele Schulen ansässig. Als Anwohner beobachte ich dort auch verstärkt das Phänomen der sog. "Elterntaxis". Durch diese kommt es dann regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Kollwitzstraße in beiden Richtungen, teilweise mit nicht ungefährlichen Situationen. Auch ist es momentan nicht möglich Einkaufmöglichkeiten oder auch S-Bahnstationen ohne komplizierte Umwege mit Umstiegen zu erreichen. Gegebenenfalls ist sogar eine Fahrt in die Innenstadt mit der U7 von Nöten um eine S-Bahnlinie zu erreichen. Dieser Umstand für dazu, dass doch viele Bewohner zum Auto greifen. Um die Situation des ÖPNV in der Sieglung Westhausen zu verbessern, möchte ich folgende Vorschläge unterbreiten: 1. Verlängerung der Buslinie 72 vom Nordwestzentrum kommend über den Rödelheimer Bahnhof hinaus zur Siedlung Westhausen. Der Linienweg könnte wie folgt aussehen: Ab Rödelheim Bahnhof links in die Radilostraße, weiter geradeaus über die Kreuzung den Hausener Weg entlang (wie die Buslinie 34 aktuell). Ludwig-Landmann-Straße rechts dann halt an der Bushaltestelle Hausener Weg (Umstieg zur U7), weiter auf der Ludwig-Landmann-Straße bis zur Kreuzung "Am Industriehof", dort links die Wendefahrt (am Freibad Hausen) und wieder auf die Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße über die Autobahnbrücke bis zur zweiten Ampel, dort rechts in die Kollwitzstraße abbiegen und am Praunheimer Hohl vorbei dem Straßenverlauf der Kollwitzstraße durch die Siedlung Westhausen folgen. Die Endhaltestelle wäre an der Kreuzung Stephan-Heise-Straße/ Westring gelegen. Auf dem Weg dorthin müssten natürlich Zwischenhaltestellen geprüft werden. In Höhe der Hausnummer Stephan-Heise-Straße 55 bzw. in dessen Bereich wäre problemlos möglich. Der Name der Haltestelle könnte "Westring" lauten. Nach einer Pause könnte der Bus weiter die Stephan-Heise-Straße Richtung Ludwig-Landmann-Straße befahren. An der Ludwig-Landmann-Straße rechts, geradeaus über die Autobahnbrücke rechts in den Hausener Weg und weiter wie die Buslinie 34 zum Rödelheimer Bahnhof. Ab dort wieder auf dem bekannten Linienweg Richtung Nordwestzentrum. Diese Variante der Linienführung würde die Buslinie 34 im Bereich Rödelheim weiter entlasten und wäre zusätzlich im Störfalle auf der Linie U7 eine Alternative im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße. 2. Mein zweiter Vorschlag wäre die Schaffung einer neuen Buslinie welche zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Siedlung Westhausen verkehrt. Diese Linie könnte den von mir in der ersten Variante beschriebenen Linienweg der verlängerten Buslinie 72 abfahren. Vorteil gegenüber einer Verlängerung der Buslinie 72 wäre eine erhöhte Betriebs- und Fahrplanqualität da sie einen kürzeren Linienweg hätte und keine Verspätungen aus dem Weg von der Nordweststadt kommend mitführen würde. Zusätzlich wäre ein Einsatz von sog. Midibussen (keine Kleinbusse) auf dieser Linie denkbar. Bei einer gewissen Umlauf- und Fahrplanung könnten hier nur zwei Kurse auf der Linie eingesetzt werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass an gewissen Stellen in der Siedlung Westhausen durch einen regelmäßigen Busbetrieb und durch eingerichtete Bushaltestellen Parkplätze entfallen würden. Aber im Großen und Ganzen besteht hier die Möglichkeit, mehr Menschen auf den Umstieg zum ÖPNV zu bewegen. Bei weiten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Adam Lubiniecki