Meine Nachbarschaft: Friedensstraße
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Vorlagen
Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2824 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern 1. Der Magistrat wird gebeten, im Bahnhofsviertel einen geeigneten Standort für ein Taubenhaus zu finden und dieses dort aufbauen zu lassen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Kaiserstraße die Laternen so umgerüstet werden können, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können. 3. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Eigentümer von Liegenschaften und Gastronomen im Bahnhofsviertel zu beraten, wie sie die Verkotung durch Tauben reduzieren können, und sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Begründung: Die Zustände im Bahnhofsviertel sollten mittlerweile jedem bekannt sein. Müll und Dreck überall. Ein Zustand in dem sich keiner wohl fühlen kann. Ein Teil des Drecks, wenn auch nicht der größte, wird durch Tauben verursacht. Sie setzen sich gerne auf Laternen, Fenstersimse, Vorsprünge an Häusern usw. Dort hinterlassen sie ihre Exkremente. Das führt zu unschönen Verschmutzungen auf dem Boden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 138 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1
Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Verkehrsführung Weserstraße ändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 550/1 vom 27.06.2022 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autofahrer statt. Die Autofahrer fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrerinnen und Radfahrer auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 1
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Euro-Skulptur retten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2602 entstanden aus Vorlage: OF 533/1 vom 19.08.2022 Betreff: Euro-Skulptur retten Der Magistrat wird gebeten, die drohende Versteigerung der Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz dadurch abzuwenden, dass er auf potenzielle Spender, vor allem aus der Finanzdienstleistungsbranche und internationale Institutionen wie die EZB, zugeht, um eine nachhaltige Finanzierung der Unterhaltungskosten durch Private sicherzustellen. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz hat sich in den vergangenen 20 Jahren zu einem Frankfurter Wahrzeichen entwickelt, dass das Bild der Stadt weltweit mitprägt. Insbesondere in der Berichterstattung zu Maßnahmen der Europäischen Zentralbank taucht sie regelmäßig in internationalen Medien auf, und auch Touristen lassen sich gerne vor ihr fotografieren. Der Frankfurter Kultur Komitee e. V., der bisher die Finanzierung des Unterhalts mit Hilfe von Sponsoren sichergestellt hat, kann diesen nun nicht mehr leisten. Dies liegt auch daran, dass wegen der Coronakrise Sponsoren abgesprungen sind, außerdem treibt Vandalismus die Kosten in die Höhe. Ein Verlust dieses Wahrzeichens ist für die Europastadt Frankfurt zu verhindern, gerade in diesen Zeiten, in denen der europäische Gedanke wichtiger ist denn je. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollten jedoch städtische Mittel geschont werden, vielmehr sollte der Magistrat seine Kontakte in die der Skulptur thematisch nahestehende Finanzbranche nutzen. Bei über 200 in Frankfurt ansässigen Banken wäre die Finanzierung schon nachhaltig gesichert, wenn jede Bank im Durchschnitt nur 1.000 Euro beisteuert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2713
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Euro-Skulptur erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2022, OF 532/1 Betreff: Euro-Skulptur erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass die Euroskulptur am Willy-Brandt-Platz an seinem derzeitigen Standort erhalten bleibt. Dazu soll entweder der Verein Frankfurter Kultur Komitee e.V. für die Finanzierung des Unterhalts entsprechend bezuschusst werden oder die Stadt Frankfurt kauft die Euroskulptur und betreibt den Unterhalt selbst. Begründung: Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz ist eines der Wahrzeichen Frankfurts. Wenngleich es noch gar nicht so alt ist, so zieht es jährlich viele tausend Touristen an, die gerne eine Bild davor machen. Mit dem Eurosymbol verbindet man Frankfurt, die Einführung des Euros, aber auch den Finanzplatz Frankfurt. Keine andere Stadt in Europa ist so mit dem Euro verbunden wie Frankfurt. Frankfurt ist der größte Finanzstandort Europas und damit verbinden viele Menschen diese Stadt auch. Insofern ist die Euro-Skulptur auch ein Symbol für diesen Finanzplatz. Die Euro-Skulptur sollte an ihrem Standort erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 532/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3
Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Radschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenRadschnellweg FRM5 anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 488/1 Betreff: Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten! Die Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Freund*innen des Bahnhofs-viertels sowie die Mitglieder des Ortsbeirat 1 sind schockiert über die kurzfristige Absage der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht. Das Fest bot bisher einen interessanten Einblick hinter die Kulissen des Bahnhofs-viertels. Insbesondere nach zwei Jahren der Pandemie wünschen sich die Frankfurter*innen wieder die Möglichkeit, das beliebte Fest mit Musik und vielfältigem gastronomischem Angebot besuchen zu können. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde die diesjährige Bahnhofsviertelnacht kurzfristig abgesagt? 2. Wann wurde die Entscheidung getroffen und von wem? 3. Wann wurde die Bevölkerung über die Entscheidung informiert und auf welchem Wege? 4. Wer wurde in die Beratungen zur Entscheidungsfindung einbezogen? 5. Ist es durch personelle Unterstützung weiterer Akteure möglich, die diesjährige Bahnhofsviertelnacht dennoch stattfinden zu lassen? 6. Der Magistrat spricht unter Anderem von coronabedingtem Zeit- und Personalmangel. Wurden andere stattfindende Veranstaltungen wie das Museumsuferfest oder die Dippemess gegenüber der Bahnhofs-viertelnacht bevorzugt und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Ist der Magistrat noch davon überzeugt, dass das Citymarketing die geeignete Institution zur Planung der Bahnhofsviertelnacht ist? 8. Ist der Magistrat zudem der Meinung, dass die Bahnhofsviertelnacht in "Peter-Feldmann-Sonnenuntergang" umbenannt werden sollte, die eine dringend benötigte Bühne für eine weitere mitreißende Eröffnungsrede unseres Oberbürgermeisters bieten würde, und kann der Magistrat dafür kurzfristig einen Pokal zur Verfügung stellen, den der OB medienwirksam in einem Triumphzug vom Römer in die Kaiserstraße tragen kann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2022 Die Vorlage OF 488/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor der Vorlage OF 488/1 um die folgenden neuen Ziffern ergänzt wird: "9. Plant der Magistrat im Jahr 2023 eine Bahnhofsviertelnacht zu veranstalten?" "10.Hält der Magistrat die Finanzierung der Bahnhofsviertelnacht über die Tourismusabgabe weiterhin für die beste Finanzierungsform?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVersetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 470/1 vom 22.05.2022 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen, damit Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Es muss überprüft werden, inwieweit Ausmaß und Anordnung der Außengastronomie dort verändert werden müssen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Zu Fuß Gehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1825 Aktenzeichen: 66 2
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 439/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen. 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende. 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße. 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahn-Trasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (Schatten spendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung mit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 420/1 Betreff: Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den vom Mobilitätsdezernat geplanten und in der Ortsbeiratssitzung am 25. März 2022 vorgestellten Maßnahmen für den Radverkehr und zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt die folgenden Korrekturen vorzunehmen: 1. Auf den Grundnetzstraßen gilt Tempo 50, während auf den Nebenstraßen Tempo 30 gilt; 2. Auf die Diagonalsperre am Friedrich-Stoltze-Platz wird verzichtet; 3. Die Abbiegemöglichkeit von der Kurt-Schumacher-Straße in die Ostzeil wird beibehalten; 4. Die Ein- und Ausfahrten der Parkhäuser Hauptwache und Konstabler werden optimiert; 5. Die Lieferzonen für den Einzelhandel und die Gastronomie werden als solche vormittags genutzt, während sie nachmittags für die Kunden zur Verfügung stehen; und 6. Die Abbiegemöglichkeit von der Weißadlergasse in Richtung des Parkhauses Hauptwache entfällt. Stattdessen ist die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Berliner Straße auf den Kornmarkt zu prüfen. Begründung: Das vom Mobilitätsdezernat vorgestellte Konzept bedarf einer Verbesserung im Sinne der vorbezeichneten Maßnahmen. Tempo 50 auf den Grundnetzstraßen sowie Tempo 30 auf den Nebenstraßen stellen angemessene Geschwindigkeiten dar und halten den Verkehrsfluss am Laufen. Auf Diagonalsperren ist zu verzichten, da sie zu Ausweichverkehr führen. Die bisherige Abbiegemöglichkeit in der Kurt-Schumacher-Straße muss beibehalten werden, da sie für die Andienung des Gerichtsviertels über die Kurt-Schumacher-Straße notwendig ist. Eine Konzentration der Anlieferung des Einzelhandels und der Gastronomie auf die Vormittagsstunden, ähnlich wie in der Freßgass, eröffnet die Möglichkeit, diese Zonen nachmittags als Parkplätze zu nutzen. Die Andienung des Parkhauses Hauptwache ausschließlich von der Berliner Straße würde zu mehr Aufenthaltsqualität in den Gassen der Innenstadt führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 420/1 ziffernweise. Beschluss: Die Vorlage OF 420/1 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. bis 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenRadweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 342/1 vom 26.02.2022 Betreff: Radweg Taunustor sicher machen und deutlich markieren Der Magistrat wird gebeten, den Radweg auf der Straße Taunustor sicherer zu machen. Dazu soll der gesamte Radweg rot eingefärbt und Piktogramme erneuert werden. Ebenso soll, wenn es die verkehrliche Situation zulässt, der Radweg durch bauliche Maßnahmen vom motorisierten Individualverkehr getrennt werden. Begründung: Der Radweg in der Straße Taunustor ist für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen schlecht zu erkennen. Zudem ist es gerade im Berufsverkehr für Radfahrer äußerst gefährlich, dort auf dem Radweg zu fahren. Autos, die aus der Großen Gallusstraße kommen, wollen teilweise rechts abbiegen und überqueren dann den Radweg, oft auch erst spät. Wie auf den Fotos zu sehen ist, entstehen dadurch dort sehr gefährliche Situationen für Radfahrer. Der Radfahrer befindet sich zwischen zwei Autospuren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, bevor ein Radfahrer von Autos zerquetscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1572 Aktenzeichen: 32 1
Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1
Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4
Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 362/1 vom 13.02.2022 Betreff: Barrierefreier Übergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem Fußgängerübergang auf der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße abzusenken und barrierefrei zu gestalten. Darüber hinaus soll auf jeder Straßenseite jeweils ein Poller entfernt werden, sodass ein bequemes Queren der Straße auch für Personen mit breiteren Kinderwagen, Lastenrad oder Rollstuhl ohne langes Manövrieren möglich ist. Begründung: Durch die Baustelle für den Central Business Tower wurde der Fußweg entlang der Junghofstraße nördlich der Neuen Mainzer Straße sowie die beiden Fußgängerüberwege an der Kreuzung über die Junghofstraße und die Neue Mainzer Straße gesperrt. Ein Ersatz wurde östlich der Kreuzung geschaffen. Dieser Übergang, der vermutlich bis 2028 erhalten bleibt, ist nicht barrierefrei gestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1483 Aktenzeichen: 66-0
Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Betreff: Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022 Der Ortsbeirat 12 schreibt seinen Stadtteilpreis 2022 aus. Die Auslobung des Stadtteilpreises soll Bürgerinnen und Bürger in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen und ihren ehrenamtlichen Einsatz würdigen. Ausgezeichnet werden mit dem Preis bereits umgesetzte Ideen, Projekte oder Initiativen von freien Initiativen oder Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen, Vereinen, Schulen oder Kirchengemeinden, die ihren Sitz im Ortsbezirk 12 haben oder von Bürgern, die hier arbeiten und sich in unserem Stadtteil engagieren. Prämiert werden können grundsätzlich alle Ideen, Projekte und Initiativen, die das Zusammenleben im Stadtteil oder die Zusammenarbeit mit dem Stadtteil verbundener Partner (z.B. Städte-, Kirchen, Vereinspartnerschaften) verbessern. Diese können z. B. die Bereiche Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Mobilität, Verkehrsplanung, Ökologie, Integration, Inklusion, Bildung, berufliche Qualifizierung, Kinder- oder Jugendförderung, Völkerverständigung, Festigung demokratischer Grundwerte oder von Meinungspluralität, Seniorenarbeit, Gleichberechtigung, Gesundheit oder Stadtteilgeschichte betreffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro aus dem OBR-Etat bereit. Der Preis kann geteilt werden, um ggf. mehrere Preisträgerinnen und Preisträger zu berücksichtigen. Die Präsentation der jeweils ausgezeichneten Ideen, Projekte und Initiativen und die Verleihung des Preises erfolgt beim Neujahrsempfang des Ortsbeirates im jeweiligen Folgejahr. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionslose Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied und je einem Vertreter/einer Vertreterin des Vereinsrings/der Vereine aus Riedberg und Kalbach entsendet. Die Jury sichtet und bewertet die Vorschläge und schlägt dem Ortsbeitrat eine/n (oder mehrere) Preisträger/in(en) vor. Über die Entscheidung wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates beschlossen. Die jährliche Bekanntmachung über die Auslobung des Stadtteilpreises erfolgt in geeigneter Form, z.B. in den Schaukästen, durch die Presse, Social Media und auf der Webseite der Stadt Frankfurt. Bewerbungen mit einer Kurzbeschreibung des Projektes sind zu richten an: Büro der Stadtverordnetenversammlung z. Hd. Frau Heike Nowatschek, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt oder per E-Mail an: ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2022 Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großen Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens der Menschen in Kalbach/Riedberg sowie in mit uns verbundene Menschen in der Welt einsetzen. Gerade die aktuell sehr herausfordernden Zeiten zeigen, dass es sinnvoll ist, den Stadtteilpreis auch für Maßnahmen zu öffnen, die den Blick über unseren Ortsbezirk hinaus weiten und dennoch einen Bezug zu Riedberg/Kalbach haben. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen bei Starkregen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenIllegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Betreff: Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt ab sofort jährlich den Stadtteilpreis aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus den verfügbaren Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an die/den Preisträger/in erfolgt in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung des folgenden Jahres. Begründung: Seit Jahren bietet dieser Preis dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 entstanden aus Vorlage: OF 168/1 vom 11.10.2021 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bethmannstraße Nr. 3 auf weiteren zwei Pkw- Parkplätzen Radbügel zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Die jetzigen Abstellmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern reichen keinesfalls aus. Für Pkws steht das benachbarte Parkhaus zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Antrag vom 01.06.2022, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407
Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 164/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße/Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 2.1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen; 2.2. im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen; 2.3. im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für zu Fuß Gehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können; 2.4. dem Ortsbeirat in einem späteren Bericht zu erläutern, ob - aufg rund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller zu Fuß Gehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während zu Fuß Gehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie zu Fuß Gehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für zu Fuß Gehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche zu Fuß gehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1
Offene Prostitutionsstätten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 126/1 vom 22.08.2021 Betreff: Offene Prostitutionsstätten Der Magistrat wird gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße. Begründung: Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2170 Aktenzeichen: 32 0
Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradreparaturstation in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 entstanden aus Vorlage: OF 73/1 vom 06.06.2021 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Magistrat wird gebeten, die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Hausnummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1758 schreibt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstationen zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im vierten Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden, sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Kirchnerstraße dem Fußverkehr widmen Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 187
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 55/1 vom 27.05.2021 Betreff: Kirchnerstraße dem Fußverkehr widmen Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 187 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 187, wird unter der Voraussetzung zur Kenntnis genommen, dass es Anliegern ermöglicht wird, die Kirchnerstraße weiterhin zu befahren, um zu ihrer Tiefgarage zu gelangen. Die Ausnahmeregelung muss mit einer entsprechenden Beschilderung am Anfang der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: In der Kirchnerstraße gibt es nicht nur Andienungs- und Entsorgungsverkehr, sondern es befinden sich auch mehrere Tiefgaragen in der Straße. Es muss den Anwohnern und Anliegern auch weiterhin möglich sein, zu ihrer eigenen Garage fahren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 187 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 343 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 201 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (B 187 = Kenntnis, OA 22 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 404, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 35/1 vom 11.05.2021 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62 bis 64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Antrag vom 04.06.2025, OF 1656/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 Aktenzeichen: 66 2
Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDomstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden. Begründung: Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2021, OF 15/12 Betreff: Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt den Stadtteilpreis 2021 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus dem Ortsbeiratsbudget dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfangs des Ortsbeirats oder einer Ortsbeiratssitzung Anfang 2022. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10.2021. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 15/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 10 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Stadtteilpreis mit 250 Euro auszuloben. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenRaser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
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