Meine Nachbarschaft: Friedberger Landstraße
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Vorlagen
Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel im Bäckerweg
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5167 entstanden aus Vorlage: OF 637/3 vom 05.01.2024 Betreff: Fahrradbügel im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg zwei Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umzuwidmen. Vorgeschlagen wird jeweils ein Parkplatz auf der Höhe Bäckerweg 7 und Bäckerweg 32 oder in der näheren Umgebung. Zusätzlich sollen im Bäckerweg im Bereich der Kreuzung Gaußstraße/Mauerweg Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Der Bäckerweg ist eine sehr schmale Straße mit sehr schmalen Gehwegen. Auf der ganzen Länge der Straße gibt es nur drei Fahrradbügel, und zwar an der Ecke zur Merianstraße. In der Straße gibt es mehrere große Wohnhäuser mit vielen Wohnungen. Die Konsequenz ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Fahrräder auf dem Gehweg an den Zäunen und Gittern abstellen und anschließen. Die Fußgänger werden dadurch behindert. Darüber hinaus würden die beiden Fahrradparkplätze gleichzeitig eine Ausweichmöglichkeit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer anbieten, da es in der schmalen Straße unmöglich ist, dass Autos und Fahrradfahrende aneinander vorbeikommen, wenn sie sich begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1177 Aktenzeichen: 32-1
Fehlende Glascontainer
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5170 entstanden aus Vorlage: OF 651/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fehlende Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Glascontainer in den letzten Monaten im Nordend versetzt oder entfernt wurden. Hierzu zwei aktuelle Beispiele: Glascontainer im Bereich der Bushaltestelle auf der Rothschildallee, Höhe Günthersburgallee; Glascontainer am Sandweg, Höhe Mousonstraße; b) wie die Information der Anwohnerschaft/Nutzer sowie des Ortsbeirats über alternative Glascontainerstandorte erfolgt. Begründung: In den beiden genannten Fällen wurden die Glascontainer ohne jede Information entfernt. Es ist schwer verständlich, dass die Kapazitäten reduziert werden, wo es doch in den letzten Jahren immer wieder zu massiven Beschwerden wegen überfüllter Glascontainer gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 919 Aktenzeichen: 79-0
Benennung eines Platzes im Nordend in Jina-Mahsa-Amini-Platz
Antrag vom 08.02.2024, OF 650/3 Betreff: Benennung eines Platzes im Nordend in Jina-Mahsa-Amini-Platz Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den unbenannten Platz vor dem Eingang zum Günthersburgpark an der Rohrbachstraße in Jina-Mahsa-Amini-Platz zu benennen. Begründung: Damit möchte der Ortsbeirat 3 die Iranische Bewegung "Frauen, Leben, Freiheit" würdigen. Die bei einer Demonstration im Iran getötet, Jina Mahsa Amini steht stellvertretend für die vielen im Iran bei Demonstrationen getöteten und erhängten Frauen, Männer und Kinder. Deshalb hält es der Ortsbeirat für vertretbar von der normalen Praxis der Namensbenennung in diesem Fall abzuweichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 50 2024 Die Vorlage OF 650/3 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung folgenden Wortlaut erhält: "Die vorgeschlagene Benennung des Platzes dient dazu, das Andenken an Jina Mahsa Amini zu ehren. Es ist wichtig, anzuerkennen, dass ihr tragischer Tod nicht nur eine individuelle Tragödie darstellt, sondern auch symbolisch für die Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" steht. Die Verhaftung von Jina Mahsa Amini durch die Sittenpolizei und ihr späterer Tod verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, auf die massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam zu machen und sich für Freiheit und Gerechtigkeit einzusetzen. Die Benennung würde nicht nur das Gedenken an Jina Mahsa Amini bewahren, sondern auch die Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" würdigen. Diese Bewegung tritt für die Rechte und Freiheiten von Frauen im Iran ein und macht auf die vielen Verhaftungen aufmerksam. Die Benennung würde ein starkes Signal der Solidarität mit der Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" senden. Deshalb hält es der Ortsbeirat für vertretbar, von der normalen Praxis der Namensbenennung in diesem Fall abzuweichen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen
Antrag vom 07.02.2024, OF 648/3 Betreff: Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die marode und nicht benutzte Litfaßsäule vor der Glauburstraße 74 entfernen zu lassen und an dieser Stelle einen Baum zu pflanzen. Sofern ein Baumpflanzung nicht möglich ist, wäre auch an Büsche oder ein Beet zu denken. Begründung: Vor der Glaubugstraße 74 steht eine Litfaßsäule, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, marode (leicht geneigt) wirkt und an der alte Plakatfetzen herunterhängen. Anwohnende beschweren sich über diese unschöne "Schrottsäule" und den Eindruck der Verwahrlosung, die durch diese Säule im Straßenbild entsteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 648/3 wurde zurückgezogen.
Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 635/3 vom 02.01.2024 Betreff: Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen Der Magistrat wird gebeten, a) die unterbrochene Pollerreihe an der Friedberger Landstraße stadteinwärts, vor der Ampel an der Scheffelstraße in Höhe des Matratzengeschäfts, zu schließen. Hier führte früher ein Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entlang. Er wurde bereits vor mehr als 15 Jahren im Zuge der Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches Eiserne Hand aufgehoben; b) das Fahrradpiktogramm an der Scheffelstraße/Ecke Eiserne Hand, auf westlicher Seite des Fußwegs in Höhe des Altkleidercontainers, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Friedberger Landstraße wird an der Ampel in die Scheffelstraße geführt und verläuft dann auf der Scheffelstraße weiter in Richtung Anlagenring. Die noch von früher unterbrochene Pollerreihe verleitet den Radverkehr, insbesondere bei rotem Ampelsignal, über den Fußweg der Scheffelstraße und den Maria-Ward-Platz abzukürzen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dort laufenden Personen. Durch den angrenzenden Kindergarten sind im Bereich des Maria-Ward-Platzes viele Kinder unterwegs, für die die querenden Zweiräder besonders gefährlich sind. Durch die Freigabe der Scheffelstraße für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße ist der Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entbehrlich. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die zu Fuß Gehenden erhöht und ein Konfliktpotenzial durch den parallel verlaufenden Radweg aufgelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 02.01.2024 Betreff: Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradbügel auf der südlichen Seite der Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Obst- und Gemüsegeschäft, mit Reflektoren auszustatten, damit er auch nachts erkennbar ist, wenn kein Fahrrad angeschlossen ist. Begründung: An der o. g. Kreuzung war in den letzten Wochen bedingt durch eine Baustelle die Fahrbahn verengt. Der Fahrradständer steht völlig frei und ist im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen. Bereits kurz nach Einrichtung der Baustelle wurde der Fahrradständer beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 entstanden aus Vorlage: OF 639/3 vom 09.01.2024 Betreff: Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße Vorgang: OM 2280/22 OBR 3; ST 2246/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits seit 2021 und erneut 2022 (ST 2246) zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Ecke Gaußstraße endlich zu installieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollten zusätzlich der gegenüberliegende Verteilerschrank der Telekom und der Schachtdeckel durch geeignete Maßnahmen frei gehalten werden. Begründung: Die Kreuzung ist häufig zugeparkt und dadurch schlecht einsehbar. Gleichzeitig sollte der Verteilerschrank der Telekom immer zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 entstanden aus Vorlage: OF 602/3 vom 21.11.2023 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Merianstraße Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichende Gehwegbreiten sicherzustellen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr für Radfahrende zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, insbesondere vor den Hausnummern 24, 26 und 40 bis 44 auf die Gehwegbreiten zu achten. Hier befinden sich Schaltkästen auf den Bürgersteigen. Es wird angeregt, an diesen Stellen die Parkreihen für Autos zu unterbrechen. Generell soll auf der gesamten Straße geprüft werden, ob das aufgesetzte Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig grundsätzlich auf die Straße verlagert werden kann. Der Straßenquerschnitt erscheint dafür ausreichend. Es soll geprüft werden, ob das Schrägparken im westlichsten Abschnitt auf der Südseite in Längsparken umgewandelt werden kann. Zugunsten des Fahrradverkehrs in freigegebener Richtung gegen die Einbahnstraße soll geprüft werden, ob Ausweichbuchten eingerichtet werden können. Begründung: Die Merianstraße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Friedberger Landstraße und dem Merianplatz. Neben der Bornheimer Landstraße ist sie die kürzeste Beziehung in den südlichen Bereich der Berger Straße. Autoverkehr belastet die Merianstraße nicht übermäßig. Durch die relative Enge der Straße bleiben jedoch nur geringe Gehwegbreiten übrig, die an den beschriebenen Stellen grenzwertig sind. Kinder auf kleinen Fahrrädchen, Rollstühle oder Kinderwagen passen nicht mehr zwischen den Installationen auf dem Bürgersteig und der Parkreihe von Autos hindurch. Für Fahrradfahrer ist das Fahren in westliche Richtung angenehm. Die Merianstraße verfügt sogar über eine ampelgeregelte Querung der Friedberger Landstraße. Beim Fahren in östliche Richtung bestehen jedoch bei Begegnungen mit dem Autoverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten. Hier sollen wenige Ausweichbuchten eine Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Antrag vom 20.06.2024, OF 728/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5038 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 17.11.2023 Betreff: Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße auf der Ostseite von Querparken auf Längsparken umzustellen. Begründung: In diesem Abschnitt der Friedberger Landstraße führen die querparkenden Autos dazu, dass die Mindestbreite für Fußgänger auf dem Gehweg häufig nicht eingehalten wird. Mehrere Gastronomen mit kleiner Außenfläche verschärfen das Problem. Für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. ist häufig der Durchgang auf dem Gehweg zu schmal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1044 Antrag vom 29.08.2024, OF 754/3 Auskunftsersuchen vom 12.09.2024, V 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Sperrmüllprobleme
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Zwei neue Rast- und Aussichtsplätze im Grüngürtel Bereich Berkersheim
Antrag vom 08.01.2024, OF 726/10 Betreff: Zwei neue Rast- und Aussichtsplätze im Grüngürtel - Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stimmt der am 5.12.2023 im Rahmen der Ortsbeiratssitzung von Vertretern des Grünflächensamtes vorgestellten Vorgehensweise in Sachen der "Zwei neuen Rast- und Aussichtsplätzen" im Grüngürtel-Bereich Berkersheim mit der Maßgabe zu, dass 1. jeweils ausreichend Abfalleimer aufgestellt und regelmäßig geleert werden. 2. am künftig weitgehend entsiegelten Platz am Heiligenstockweg für die Belange der Landwirtschaft hinsichtlich der jeweils seltenen, aber wichtigen Lastwagen-Einsätze dort genug Raum zum Beladen und zum Rangieren bestehen bleibt. Begründung: Evtl. fehlende Abfallkörbe an Bänken und anderen Hotspots führen aus leidvoller Erfahrung zu Müllproblemen. Im Übrigen sollen wirtschaftliche Belange auch künftig nicht außer Acht gelassen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 06.12.2023, OS 47/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 47/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 726/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 726/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Ablehnung)
Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof
Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße
Antrag vom 21.12.2023, OF 740/10 Betreff: Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann. Begründung: Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 740/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Bäche im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4920 entstanden aus Vorlage: OF 598/3 vom 20.11.2023 Betreff: Bäche im Nordend Vorgang: OM 1913/13 OBR 3; ST 744/13 Bereits im Jahr 2012 (OM 1913/13) hat der Ortsbeirat 3 eine Renaturierung des Bachlaufes unter der Merianstraße angeregt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Sind die unter dem Nordend fließenden Bachläufe kartographiert? b) Sofern sie in Rohren gefasst sind, ist die Lage und der Zustand der Rohranlagen bekannt? c) Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeiten und die Effekte auf das innerstädtische Klima bei Renaturierung von innerstädtischen, unterirdisch fließenden Bachläufen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 744 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 531 Aktenzeichen: 90-31
Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung RichardWagnerStraße
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 615/3 vom 21.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung Richard-Wagner-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem ostwärts führenden Radweg an der Einmündung der Richard-Wagner-Straße auf die Nibelungenallee einen Zebrastreifen an der dortigen Fußgängerampel über den Radweg anzubringen. Begründung: Immer wieder ist zu beobachten, dass Radfahrende das Rot-Signal für die Nibelungenallee nicht beachten und so in Konflikt mit den Fußgängerinnen und Fußgängern kommen, welche die Nibelungenallee bei grün überqueren wollen. Ein schmaler Zebrastreifen stellt den Vorrang des Fußgängerverkehrs sicher und ist laut amtlicher Auskunft die kostengünstigste Lösung des Problems. Beispielhaft hierfür ist der Übergang Günthersburgallee/Rothschildallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 718/10 vom 21.11.2023 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L 521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpeppingstraße möglich ist. Begründung: 1. Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. 2. Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-3
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Hundeauslauf in der Habsburgerallee einrichten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4852 entstanden aus Vorlage: OF 361/4 vom 29.10.2023 Betreff: Hundeauslauf in der Habsburgerallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Habsburgerallee auf Höhe der Hausnummern 18 bis 34 in der Grünfläche zwischen den Fahrbahnen eine Freilauffläche für Hunde bereitzustellen und diese einzuzäunen. Begründung: Die Grünanlage wird schon heute aufgrund des umgebenden starken Verkehrs fast nur von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern und ihren Tieren genutzt. Mit der Umzäunung und einer Gestaltung vergleichbar der Anlage in der Nibelungenallee könnte die Fläche noch mehr Hundehalterinnen und Hundehalter ansprechen und vielleicht andere Grünanlagen in der Umgebung (z. B. in der Arnsburger Straße) entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 458 Antrag vom 18.03.2024, OF 399/4 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.04.2024, OIB 307
Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 28.06.2023 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die bestehende Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee und Rothschildallee, die derzeit nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt, zeitlich ausgeweitet werden kann - idealerweise auf den gesamten Tag. Da es sich um eine Bundesstraße handelt und entsprechende gesetzliche Regelungen gelten, ist hierzu eine Abstimmung mit dem Land Hessen erforderlich. Begründung: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist dringend nötig, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen. Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte (siehe https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück des Alleenrings durchweg über 70 dB. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abstellmöglichkeiten für EFahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4689 entstanden aus Vorlage: OF 577/3 vom 04.09.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder in der Quartiersgarage Lenaustraße Vorgang: V 1656/20 OBR 3; ST 1521/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit er Möglichkeiten sieht, der wachsenden Zahl an E-Fahrrädern mit dauerhaften Abstell- und Auflademöglichkeiten in der Quartiergarage Lenaustraße Rechnung zu tragen; 2. wie viele Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder es in der Q uartiersgarage Glauburgstraße gibt; 3. ob zusätzliche mietbare Abstell- und Lademöglichkeiten für E-Fahrräder geschaffen werden können; 4. ob sich gegenüber dem Sachstand gemäß der Stellungnahme ST 1521 aus 2020 bezüglich der Möglichkeit zur Installation von E-Ladesäulen im Zuge der Installation weiterer Ladesäulen im öffentlichen Raum ein neuer Sachstand ergeben hat. Begründung: Die Zahl der E-Fahrräder in der Stadt nimmt rapide zu, gleichzeitig hat die Anwohnerschaft teilweise nicht die Möglichkeit, ihr Rad in Etagenwohnungen und Kellern unterzubringen und auch aufzuladen. Für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger kann ein entsprechendes Angebot in der Quartiersgarage von Interesse sein. Dem Ortsbeirat liegen solche Anfragen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
„Haifischzähne“ im Bäckerweg
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4690 entstanden aus Vorlage: OF 583/3 vom 29.09.2023 Betreff: "Haifischzähne" im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg an der Kreuzung mit der Rotteckstraße sogenannte "Haifischzähne" (Zackenlinie) auf der Straße zu markieren, um auf die von rechts kommenden Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden aufmerksam zu machen. Begründung: Ein Anwohner hat in der letzten Ortsbeiratssitzung von teilweise hohen Geschwindigkeiten der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden in diesem abschüssigen Straßenabschnitt und vom Ignorieren der Rechts-vor-links-Regelung an dieser Kreuzung berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße
Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Lisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark
Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach
Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0
Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier
Antrag vom 05.09.2023, OF 336/4 Betreff: Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Initiative 9. November e.V. zur Unterstützung bei der Durchführung eines Festes anlässlich der Neuaufstellung des Denkmals für Heinrich Heine am 20. September einen Betrag von 6000 Euro aus dem Topf "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 20. 9.2023 wird in einem öffentlichen, von der Initiative 9. November e.V. organisierten festlichen Akt die neugestaltete Friedberger Anlage eingeweiht, und das Heine-Denkmal kehrt auf seinen alten Vorkriegsort zurück. Sein neuer Platz wird schräg gegenüber und mit direktem Blickkontakt zum Hochbunker auf der anderen Straßenseite sein - dem Bunker, der 1942 von französischen Zwangsarbeitern auf dem Grund der am 9. November 1938 von den Nationalsozialisten zerstörten Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft gebaut wurde. Dem Bunker, der Erinnerungs- und Gedenkort an jüdisches Leben und jüdische Kultur ist, an Widerstand gegen alte und neue Nazis, an Terror und Krieg. Seit 2010 hat sich die Initiative 9. November bemüht, das Heine-Denkmal an seinen alten Ort im Ostend zurückzuholen. Immer wieder wurde die Versetzung aufgeschoben. Jetzt endlich ist es so weit. Der Ortsbeirat begrüßt diese Umsetzung ausdrücklich, die für den Stadtteil besonders wichtig ist und durch die der alte - jüdische - Charakter des Ostends unterstrichen wird. Insbesondere hält er die konsequente und erfolgreiche Arbeit der Initiative 9. November, aktuell auch ihr Vorhaben, diese Feier zu organisieren, für absolut unterstützenswert und beantragt dafür finanzielle Unterstützung von der Stadt Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 31 2023 Die Vorlage OF 336/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 31.08.2023, OF 659/10 Betreff: Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob zusätzliche Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof (im Bereich der Gemarkung Eckenheim) und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 eingerichtet werden können. Begründung: Im Bereich des Hauptfriedhofes gibt es bereits jetzt ca. 100 Wasserentnahmestellen, davon sind ca. 15 bis 20 im Bereich der Gemarkung Eckenheim, die ausschließlich mit Grundwasser befüllt werden. Da Wasserstellen in Zukunft für Insekten und Vögel immer wichtiger werden, sollten als Ausgleich weitere Vogel- und Insektentränken aufgestellt werden. Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof gibt es offensichtlich bereits zumindest eine vorhandene Vogel- und Insektentränke (siehe Anlage, Wasserentnahmestelle Nr. 2, Gewann A, Gemarkung Nordend), die als Vorbild für neue weitere Vogel- und Insektentränken dienen könnte. In Zusammenarbeit mit Friedhofsverwaltung, Gärtnereibetrieben, Friedhofsgenossenschaft und lokalen Steinmetzbetrieben könnten kostengünstig weitere Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof (Gemarkung Eckenheim) und auch auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 realisiert werden. Vogel- und Insektentränken würden auch die Projekte des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) mit seinen ca. 350 Nistkästen, den ökologischen Mustergarten (von Mitarbeitern des Grünflächenamtes angelegt) und das Bienenprojekt der Imkerei Silvanus mit seinem Sammelgebiet von 4 Bienenvölker auf dem Hauptfriedhof (im südwestlichen Bereich Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße, Nordend) unterstützen. Wasserentnahmestelle Nr. 2, Gewann A, Gemarkung Nordend Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0
Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11
Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4245 entstanden aus Vorlage: OF 635/10 vom 26.06.2023 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, künftig regelmäßig den Straßenverkehr auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße mit geeigneten Mitteln zu kontrollieren. Begründung: Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Lärmüberschreitungen nehmen dort leider ganztägig zu. Kontrollen sind auch zur Schulwegsicherung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 steht für einen vermutlich notwendigen Vor-Ort-Termin gerne zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2244 Aktenzeichen: 32-4
Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
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