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Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station „Kirchplatz“ wieder korrekt stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6527 entstanden aus Vorlage: OF 1058/2 vom 05.01.2025 Betreff: Bitte die öffentliche Uhr an der U-Bahn-Station "Kirchplatz" wieder korrekt stellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Uhr an der U-Bahn-Station auf dem Kirchplatz in Bockenheim - nachdem sie auf drei Ziffernblättern zwischenzeitlich wieder richtig gestellt wurde - auch auf dem vierten Ziffernblatt wieder korrekt gestellt wird. Begründung: Die Uhren an der U-Bahn-Station am Kirchplatz in Bockenheim zeigen jeweils mindestens an zwei Seiten die falsche Uhrzeit (siehe Foto). Dies ist schon seit vielen Monaten der Fall. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Seiten der Uhr wieder die richtige Uhrzeit angezeigt wird. Nach Antragsstellung wurde an der Uhr gearbeitet, was schon sehr geholfen hat. Im Ergebnis läuft die Uhr seitdem an drei Seiten/Ziffernblättern richtig. Leider geht ein Ziffernblatt weiter nicht korrekt. Uhren im öffentlichen Raum werden weniger. Umso wünschenswerter ist es, wenn die noch vorhandenen öffentlichen Uhren den Bürgerinnen und Bürgern die richtige Zeit angeben. Zumal dieser Wunsch den Ortsbeirat aus der Anwohnerschaft am Kirchplatz erreichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1018 Beratung im Ortsbeirat: 2
Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2
Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, OF 1056/2 Betreff: Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr an der Friesengasse, insbesondere zwischen der Grempstraße und der Diemelstraße, entschleunigt wird. Auf ihre Geeignetheit zu prüfende Maßnahmen könnten entweder Bodenschwellen oder die Anordnung der Parkplätze auf wechselnder Straßenseite sein, was zu einer S-Straße führen würde. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind nur als mögliche zu prüfende Maßnahmen zu verstehen, beide Maßnahmen werden andernorts erfolgreich zur Entschleunigung eingesetzt (Bodenschwellen: Robert-Mayer Str. und S-Straße in der Mühlgasse). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1149/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenLieferzufahrt St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 entstanden aus Vorlage: OF 1029/2 vom 06.11.2024 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1950, unter Ziffer 1. angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten; 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.2024) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 schreibt in Ziffer 1.: "Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023." Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. In Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1950 wird ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Foto vom 30.10.2024 (Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ampelschaltung an der Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Aktenzeichen: 41
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968 entstanden aus Vorlage: OF 208/14 vom 14.10.2024 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa "Imperialis"/Kaisererle - Amelanchier lamarckii/Felsenbirne - Betula papyrifera/Papierbirke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollte der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1420 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der SalvadorAllendeStraße sowie vor der Kasseler Straß
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu dem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1013/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 CDU und SPD gegen 1 CDU, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenGewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLieferzufahrt St. Matthias
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDer Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 985/2 vom 04.07.2024 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Vorgang: OM 1615/22 OBR 2; ST 132/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Fotos in der Begründung) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht; 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen; 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10 bis 14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetz en. Begründung: Zu Ziffer 1.: Teilweise ist hier weniger als ein Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. sogar gänzlich unmöglich. Zu Ziffer 2.: Die Entsiegelung wurde in der Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615, angeregt und mit der Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 132, bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der Vorlage OM 1615 angeregten und in der Stellungnahme ST 132 entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, auch die in Ziffer 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu Ziffer 1.: Zu Ziffer 2.: Zu Ziffer 3.: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 83 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1498 Beratung im Ortsbeirat: 2
Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenWegweiser ins Nirgendwo entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - den Spielplatz auf der Appelsgass' einer Grundreinigung zu unterziehen sowie - den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern, bzw. Besucherinnen und Besucher genutzt werden kann. Begründung: Der seit vielen Jahren im Stadtteil bestehende Spielplatz auf der Appelsgass' wird gut angenommen. Gerade der alte und gewachsene Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und dient besonders in den Sommermonaten als kleine Oase. Da sich neben Kinderkarussel und Sandkasten auch eine Tischtennisplatte auf dem Areal befindet, werden für die Nutzung alle Altersklassen angesprochen. Der Spielplatz ist allerdings in die Jahre gekommen und benötigt Aufwertung. Gerade der Sandkastenbereich kann so - in Zeiten knapper Kassen - mit geringen monetären Mitteln nachhaltig, ressourcenschonend, attraktiv und einladend gestaltet werden. Alle Fotos: Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, Linke
Weiter lesenJüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenNeubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sichere Fritzlarer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5126 entstanden aus Vorlage: OF 794/2 vom 16.11.2023 Betreff: Sichere Fritzlarer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Querschnitt der Fritzlarer Straße (Einbahnstraße) breit genug ist, um zumindest den südlichen Gehweg nicht mehr für halbhüftiges Parken freizugeben. Stattdessen könnten die Parkplätze auf die Straße verlagert werden. Bestenfalls müssten gar beide Gehwegseiten nicht mehr beparkt werden. Bei positiver Prüfung wird der Magistrat gebeten, den Parkraum vom Gehweg auf die Straße zu verlagern. Begründung: Der Querschnitt der Fritzlarer Straße erscheint für eine Einbahnstraße recht breit. Dies kann auch daran abgelesen werden, dass Pkw häufig die Tempo-30-Straße mit erhöhter Geschwindigkeit durchqueren. In der Straße liegt eine Kindereinrichtung (mit Krabbelgruppe, Kindergarten und Hort), am Ende der Straße liegt der von vielen Familien oft genutzte und beliebte Kirchplatz. Eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Gehweg auf die Fahrbahn würde dazu beitragen, dass die Gehwege sicherer und komfortabler genutzt werden könnten und sich ggf. die Geschwindigkeit der fahrenden Pkw verringert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 824 Aktenzeichen: 32-1
Auftragsrückstände ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 21.01.2024 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29; 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann; 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt; 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschülerinnen und Grundschülern der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird; 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idealerweise nach der Nachmittagsbetreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschülerinnen und Grundschüler in der Georg-Büchner-Schule zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.115 Schülerinnen und Schülern nimmt im Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugendbildung und -förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 Quadratmeter Raumfläche fehlen (laut Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1533, hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge zwei und drei - ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der dritten Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schülerinnen und Schülern ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens neun Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Westbahnhof-Tunnel wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Beliebte Sitzbänke auf dem Kirchplatz sind auszubessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4891 entstanden aus Vorlage: OF 795/2 vom 19.11.2023 Betreff: Beliebte Sitzbänke auf dem Kirchplatz sind auszubessern Der Magistrat wird gebeten, die zwischenzeitlich verwitterten Sitzflächen der Sitzbänke auf dem Kirchplatz auszubessern bzw. wieder in einen ansprechenden Zustand zu bringen (siehe Foto). Begründung: Mindestens zwei der drei Holzbänke auf dem Kirchplatz sind aufgrund Verwitterung auszubessern (siehe Foto). Berichten lässt sich aus den letzten Jahren Folgendes: Die Bänke als solche sind von der Anordnung an dem Standort des Kirchplatzes sehr beliebt und werten als nicht kommerzielle Verweilmöglichkeit den Kirchplatz insgesamt auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 454 Aktenzeichen: 67-0
Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 343/7 vom 11.11.2023 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbachbrücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Autospur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbeirasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 506 Aktenzeichen: 66-2
Aktueller Planungsstand Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 12.11.2023 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schloßstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schloßstraße rechtzeitig dem Ortsbeirat 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schloßstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere gegen Radfahrer hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 412 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2
Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1
Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 766/2 vom 27.09.2023 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o. Ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist, wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Rücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 29.09.2023 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 4337 (beruhend auf OF 667/2), zurückzieht. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Umsetzung der Anregung OM 4337 abzusehen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE.) der Vorlage OF 667/2 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung, anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates vom 10.07.2023, OM 4337, kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zustande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu dem neu eingebrachten Antrag OF 667/2 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE. vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand, die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben, an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Aktenzeichen: 66-0
Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 10.10.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer) unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2. Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet, den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei." Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2448 Aktenzeichen: 63-0
Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 758/2 vom 29.09.2023 Betreff: Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben Der Magistrat wird gebeten, soweit der derzeitige Kinderspielplatz in der Appelsgasse umgeplant wird, auch bei einer etwaigen Umnutzung des Spielplatzes (z. B. für ein Urban Gardening Projekt), die dort vorhandene Tischtennisplatte und das Minikarussell zu erhalten und am derzeitigen Standort zu belassen sowie den Ortsbeirat über die Pläne einer Umnutzung des Spielplatzes mit ausreichendem Vorlauf zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat hörte von Überlegungen, die Tischtennisplatte in der Appelsgasse ggf. abzubauen und an anderer Stelle zu montieren. Die Tischtennisplatte in der Appelsgasse wird - wie bspw. auch das dortige Minikarussell - in den Sommermonaten häufig von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt und ist daher zu erhalten. Die Tischtennisplatte wäre nach Meinung des Ortsbeirates auch bei einer etwaigen Umnutzung in ein Urban Gardening Projekt vom Standort und der verbleibenden Restfläche gut integrierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 126 Aktenzeichen: 67-2
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