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Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen
Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1055 entstanden aus Vorlage: OF 196/2 vom 18.10.2021 Betreff: Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Sitzecke an der Kreuzung Fleischergasse/Rödelheimer Straße durch folgende Maßnahmen aufgewertet werden könnte: 1. Austausch der in die Jahre gekommenen Sitzgelegenheiten gegen Frankfurter Bänke; 2. Installation von zusätzlichen Mülleimern; 3. d ie vorhandene "Begrünung" durch mehr und ansprechendere Bepflanzung ersetzen/ergänzen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird der Magistrat um Umsetzung gebeten. Begründung: Anwohnende weisen zu Recht darauf hin, dass das Plätzchen durchaus Potenzial hätte, derzeit aber ein eher ödes und oftmals vermülltes Dasein fristet, welches nicht zum Verweilen einlädt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 335 Aktenzeichen: 67 0
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41
Nauheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee
Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung des alten Harheimer Kirchplatzes
Antrag vom 11.10.2021, OF 37/14 Betreff: Umgestaltung des alten Harheimer Kirchplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Alten Kirchplatz in Harheim gemäß der nachfolgenden Skizze umzugestalten. Begründung: Der Alte Kirchplatz in Harheim ist aktuell in keinem guten Zustand, v.a. die Bepflanzung mit Bäumen zeigte sich den geänderten Stadt-klimatischen Bedingungen nicht gewachsen, mehrere Bäume starben ab. Aus diesem Grund wird schon seit längerem zwischen Harheimer Bürgerinnen und Bürgern und zwischen den Fraktionen des Ortsbeirats um eine Verbesserung gerungen. In einem Ortstermin mit VertreterInnen des ASE und Grünflächenamts konnten neue Möglichkeiten und Verbesserungen im Nutzungs- und Erscheinungsbild des Kirchplatzes gefunden werden, die sowohl eine verbesserte Nutzung durch Harheimerinnen und Harheimer versprechen, als auch gleichzeitig das Grund-Ensemble bewahren. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Umgestaltung. Enthalten sind: - Neue Beete für die abgestorbenen Bäume, die aufgrund des nun größeren Erdreichs für heutige Stadtklima-Bedingungen ausreichen. Zusätzlich sollen in den Beeten Unterpflanzungen, z.B. mit Rosen, erfolgen. - Ein Austausch der heutigen Metall-Bänke durch Holz-Bänke und Umstellung in L-Form, um Kommunikation und Miteinander zu fördern. Aktuell genutzter Bereich des Harheimer Hofs mit Außen-Gastronomie. - Die Firma Kressmann spendet 2 Spieltische, z.B. für Schachspiele, mit jeweils 2 Stühlen, die in der Nähe vom Hoteleingang Harheimer Hof positioniert werden könnten. Hinweis: Zu diesem Vorschlag muss das ASE noch gehört werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 37/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 37/14 wurde zurückgezogen.
Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sichere Querung Fritzlarer Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 827 entstanden aus Vorlage: OF 157/2 vom 30.08.2021 Betreff: Sichere Querung Fritzlarer Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgestaltung und Markierung der Sperrfläche gegenüber dem Kinderhaus Bockenheim, welche Kindern eine Einsicht zur Querung der Straße ermöglicht, so zu überarbeiten, dass diese ihrer Funktion als Sperrfläche tatsächlich gerecht wird; 2. Kontrollen durchzuführen und illegales Parken zu ahnden. Begründung: Die Anregung erfolgt auf Vorschlag von Bürgerinnen und Bürgern. Die Fläche wurde nach einem Unfall eines Kindes angelegt und soll vor allem den Grundschulkindern, welche selbstständig den Hort besuchen, ein sicheres Queren der Straße ermöglichen. Es gibt in der Fritzlarer Straße keine andere Stelle mit einer sicheren Querungsmöglichkeit. An allen anderen Stellen ist die Sicht durch parkende Autos oder durch eine Kurve stark eingeschränkt. Die Sperrfläche ist meist durch geparkte Motorräder zugestellt, sodass Kinder nicht mehr passieren können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 798 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten
Antrag vom 13.08.2021, OF 142/2 Betreff: Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße (Kirchplatz), die die Einmündung in die Appelsgasse über eine vergleichsweise grobe Kopfsteinpflasterung quert, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzern von Rollatoren, Rollstühlen und ähnlichen Hilfsmitteln barrierefreier gestaltet werden könnte. Es könnte ein Korridor von ca. 1,5 Meter Breite über die beschriebene Stelle an der Einmündung geschaffen werden, in dem die Kopfsteinpflasterung ausgetauscht wird. Begründung: Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (ca. vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2021 Die Vorlage OF 142/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Sperrstreifen Ginnheimer Straße 35 bis 37 und 39
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 464 entstanden aus Vorlage: OF 85/2 vom 21.06.2021 Betreff: Sperrstreifen Ginnheimer Straße 35 bis 37 und 39 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Sperrstreifen vor den Anwesen Ginnheimer Straße 35 bis 37 und 39 gegen verbotswidriges Parken zu sichern. Begründung: Auch der kleinste Sperrstreifen scheint dazu geeignet zu sein, verbotswidrig beparkt zu werden. Ist dies hier der Fall, ist entweder gar kein Ein- und Ausfahren mehr möglich oder/und wird die nötige Sicht beim Ausfahren auf die Ginnheimer Straße unnötig erschwert. Daher regen die Anwohnerinnen bzw. Anwohner dort eine Verbesserung an. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1848 Aktenzeichen: 32 1
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 117/2 vom 05.07.2021 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Großpiktogramme von einem Durchmesser von circa drei Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen, durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist; b) ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz- und mittelfristig verzichten kann, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Buchstabe a) skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "Abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Bedarfsschaltung Fußgängerampel
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 08.06.2021 Betreff: Bedarfsschaltung Fußgängerampel Der Magistrat wird gebeten, eine Bedarfsschaltung der Fußgängerampel über die Schloßstraße zwischen Kaufunger Straße und Von-Bernus-Park einzurichten. Begründung: Im/am Von-Bernus-Park befinden sich drei Kindertagesstätten. Eltern/Begleitpersonen und Kinder warten aktuell sehr lange, bis sie die Straße überqueren können. Eine schnellere "Reaktion" der Ampel auf das Drücken der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger würde zudem zu einer Entzerrung des Autoverkehrsflusses auf der Schloßstraße beitragen und somit Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zusätzlich schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1803 Aktenzeichen: 32 1
Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen
Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in Harheim
Antrag vom 21.06.2021, OF 24/14 Betreff: Jakobusbrunnen am Alten Kirchplatz in Harheim Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit einer Inbetriebnahme des Jakobusbrunnens zu rechnen ist. Begründung: Einem Pressebericht (Frankfurter Rundschau, 27.4.2021) ist zu entnehmen, der Brunnen sei lt. einer Sprecherin des Kulturamts "in Reparatur". Der Ortsbeirat interessiert sich für den Zeitplan dieser Reparaturarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 97 2021 Die Vorlage OF 24/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Miteinander statt nur nebeneinander auf dem alten Kirchplatz
Antrag vom 20.06.2021, OF 23/14 Betreff: Miteinander statt nur nebeneinander auf dem alten Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Reinigungs- und Sanierungsarbeiten auf dem alten Kirchplatz in Harheim die Metallbänke auf der Seite des Bücherschranks umzusetzen, so dass sie sich jeweils gegenüberstehen. Begründung: Kommunikation und Miteinander auf dem alten Kirchplatz sowie das Verweilen auf diesem selber sollen verbessert werden. Da im Zuge der geplanten Arbeiten die Sitzbänke gestrichen werden sollen, bietet es sich an, bei dieser Gelegenheit durch einen vergleichsweisen kleinen Eingriff die Gesamtsituation zu verbessern. Durch die dann einander gegenüberstehenden Bänke kommen Platzbesucher, Mütter mit Kindern und andere dort Sitzende besser ins Gespräch. Durch die Nähe zum Bücherschrank wird es möglich, fast wie auf einer Leseinsel beieinander zu sitzen, während Bücher aus dem Bücherschrank probegelesen werden. Dabei wird die geforderte Nutzbarkeit für Feste oder z.B. den Weihnachtsmarkt nicht beeinträchtigt. Dieser Vorschlag erfolgt in Abstimmung mit dem Kulturverein Harheim, der die ursprüngliche Gestaltung des Platzes maßgeblich mit begleitete. Die folgenden Bilder zeigen die Situation heute mit und ohne Fest-Aktivität am Beispiel des Weihnachtsmarkts. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 23/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 23/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 23/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 23/14 wurde zurückgezogen.
Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 11/8 vom 25.05.2021 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Magistrat wird beauftragt: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße/Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3. und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o. g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss-and-go"- Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals/Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1866 Aktenzeichen: 66 2
Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 223 entstanden aus Vorlage: OF 48/2 vom 19.05.2021 Betreff: Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern Vorgang: OM 4657/19 OBR 2; ST 1418/19 Der Magistrat wird gebeten, in dem Parkverbotsbereich der Eckeinmündung der Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) a) die vorhandenen Poller circa einen bis 1,5 Meter in den Parkverbotsbereich zu versetzen oder b) alternativ durch Fahrbahnmarkierungen auf dem Fahrbahnbelag farblich abzumarkieren, um mit diesen Maßnahmen den Nutzerinnen bzw. Nutzern von Pkw, die dort parken, das ordnungswidrige Verhalten zu verhindern bzw. vor Augen zu führen. Durch das Falschparken an dieser Stelle könnte insbesondere auch ein Einsatz der Feuerwehr erheblich behindert werden, sodass besondere Maßnahmen angezeigt sind. Zeitnah nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sollten verstärkt tagsüber und in den Abendstunden Parkkontrollen stattfinden und Verstöße geahndet werden. Begründung: Trotz ständiger Kontrolle und vieler Verwarnungen - in seiner Stellungnahme spricht der Magistrat von über 120 zum Zeitpunkt des Verfassens der Stellungnahme im August 2019 - besteht das Problem an dieser Stelle unverändert fort. Im weiteren Verlaufe der Einmündung auf die Rödelheimer Straße (Kirchplatz) war es in den 2000er-Jahren mit ähnlichen Maßnahmen schon gelungen, Parkverstöße von Pkw-Halterinnen bzw. -Haltern dauerhaft zu unterbinden, nachdem den Pkw-Halterinnen bzw. -Haltern klar wurde, dass die Stadt Frankfurt an dieser Stelle das Falschparken konsequent unterbinden bzw. nicht dulden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4657 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1646 Aktenzeichen: 32 4
Strommast Fußweg Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 52/2 vom 19.05.2021 Betreff: Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Parkfläche auf Höhe der Schloßstraße 11 bis 13 als Ladezone für die nachfolgenden Geschäfte ausgewiesen werden kann. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte der Geschäftsinhaber (m/w/d). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1649 Aktenzeichen: 32 1
Sonnenschutz auf Spielplätzen
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 62/2 vom 01.06.2021 Betreff: Sonnenschutz auf Spielplätzen Vorgang: V704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 585, - "Bei Bedarf können diese Sonnenschirme oder Sonnensegel für voll besonnte und aufgeheizte Sandspielbereiche vom Ortsbeirat angefordert werden." - die zuständigen Ämter damit zu betrauen, noch in diesem Sommer auf folgenden Spielplätzen im jeweiligen Sandspielbereich wetterfesten, dauerhaften Sonnenschutz zu installieren (Sonnensegel, Sonnenschirme): 1. Spielplatz Landgrafenstraße; 2. "Eulenspielplatz" (Hinterhof Friesengasse). Begründung: Spielplätze sind im Sommer für Kinder nicht benutzbar, wenn diese der prallen Sonne ausgesetzt sind. Auch Begleitpersonen brauchen beschattete Sitzgelegenheiten. Der Spielplatz Landgrafenstraße wird zudem vormittags von einer Kita fast täglich als Ersatz für den fehlenden Außenbereich genutzt. Die Erzieherinnen bzw. Erzieher beklagen den fehlenden wetterfesten Sonnenschutz bereits seit einiger Zeit und haben sich diesbezüglich auch schon (bisher erfolglos) an das zuständige Grünflächenamt gewendet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1610 Aktenzeichen: 67 2
Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0
Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße
Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.
WLAN auf dem „Alten Kirchplatz“ in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 4 entstanden aus Vorlage: OF 4/14 vom 11.04.2021 Betreff: WLAN auf dem "Alten Kirchplatz" in Harheim Der Magistrat wird gebeten, den zentralen Ortskern in Harheim, den "Alten Kirchplatz" (Alt-Harheim), mit frei zugänglichem WLAN auszustatten. Zur Finanzierung soll auch das Förderprojekt des Landes Hessen "Digitale Dorflinde - WLAN-Förderung für hessische Kommunen" herangezogen werden. Begründung: Um die Aufenthaltsqualität an diesem zentralen Ort in Harheim zu steigern, der insbesondere in Pandemiezeiten der Naherholung, dem nachbarschaftlichen Austausch, aber auch dem mobilen Arbeiten dient, möchte der Ortsbeirat dort frei zugängliches, öffentliches WLAN einrichten. Davon können auch die dort ansässigen Geschäfte/Lokale oder Märkte profitieren und der Fahrradtourismus vom Grüngürtelradweg/der Nidda kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1292 Aktenzeichen: 16 1
Standorte für Lastenräder
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5
Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7252 entstanden aus Vorlage: OF 1315/2 vom 01.02.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 953 Aktenzeichen: 32 4
Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 02.02.2021 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo-30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen; 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen; 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten Drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine gegebenenfalls vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1144 Aktenzeichen: 32 1
Schloßstraße
Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Spielstraße für Bockenheim
Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7200 entstanden aus Vorlage: OF 286/14 vom 18.01.2021 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Magistrat wird gebeten, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen; - ferner die äußere Sandsteinrundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen; - die vollständige Erneuerung der Brunnentechnik zu veranlassen; - an den vorgesehenen Stellen wieder Bäume zu pflanzen, deren Habitus dem Standort und ihrer Funktion als Schattenspender entspricht und - an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Am 1986 eingeweihten Alten Kirchplatz hat der Zahn der Zeit inzwischen heftig genagt. Die o. g. Maßnahmen erscheinen dem Ortsbeirat daher erforderlich, um den Harheimer Ortsmittelpunkt, der von historischer Bedeutung für den Stadtteil ist und der u. a. als Austragungsort für etliche Freiluftveranstaltungen dient, wieder in einen der Funktion für den Stadtteil angemessenen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2744 Aktenzeichen: 60 10
Mehr Licht!
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2
Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-))
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1255/2 vom 27.12.2020 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rushhour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu Ziffer 3. verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Alles Weitere verbleibt beim Magistrat. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen 1. 000 Euro und 2.000 Euro angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den Pkw-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringem Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rushhour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, sodass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 956 Aktenzeichen: 32 1
Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2
Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1
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