Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Fotos in der Begründung) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht; 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen; 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10 bis 14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetzen.