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Meine Nachbarschaft: Falkstraße

Vorlage

Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße

27.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen

25.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk Mitscherlichplatz

05.07.2021 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen; 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre; 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben; 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden, als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt, und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1315 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 462 entstanden aus Vorlage: OF 82/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können. Begründung: Anregung von Bürgerinnen bzw. Bürgern, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge

07.06.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Glascontainer versetzen?

21.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 39/2 Betreff: Glascontainer versetzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Versetzung des Altglascontainers im Bereich der Leipziger Straße 91/93 in den Bereich vor der Leipziger Straße 86 (Woolworth) technisch möglich wäre und ob dies aus Sicht des Lärmschutzes sinnvoll wäre. 2. ob es in absehbarer Zeit zu einem Austausch der Altglascontainer hin zu geräuscharmen Modellen kommen wird. Begründung: Zu 1.: Anfrage von Bürger*innen Zu 2.: Im Bereich der Stadt Hanau sind beispielsweise Altglascontainer aufgestellt, die beim Einwurf nur ein Minimum an Lärm verursachen. Bei den Frankfurter Modellen ist genau das Gegenteil der Fall. Da Niederflurcontainer nur bei Neugestaltungen eines Platzes berücksichtigt werden, wäre ein sukzessiver Austausch der bestehenden Container sehr wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2021 Die Vorlage OF 39/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 23/2 vom 10.05.2021 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 6/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Kreuzungsbereiches Rohmerstraße/Große Seestraße mindestens zwei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In diesem Bereich werden regelmäßig Fahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt (siehe Foto), sodass der Bedarf an dem Standort für einen oder mehrere Fahrradbügel gegeben ist. Der nahe Kreuzungsbereich erscheint als geeigneter Standort, da hierdurch auch verbotswidriges Parken von Pkw im Kreuzungsbereich unterbunden würde. Foto: Martin Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7252 entstanden aus Vorlage: OF 1315/2 vom 01.02.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 953 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung und Sitzbank

22.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen

22.02.2021 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 1312/2 vom 04.02.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 1705/20 1. Der Magistrat wird mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und gegebenenfalls den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber sollen an den Tagen der Sperrung jeweils die Möglichkeit erhalten, die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage zu nutzen. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von Pkw im genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Idealerweise wird den betroffenen Anwohnern ein Angebot gemacht, für die Tage der Sperrung die umliegenden Parkhäuser kostenfrei oder vergünstigt nutzen zu können. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen "Stakeholdern" wissenschaftlich evaluiert werden: den Unternehmen und Gewerbetreibenden, den Anwohnern und den Passanten und Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit dem Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden. 2. Der Ortsbeirat 2 ist bereit, sich an der (Ko-) Finanzierung der Maßnahme, insbesondere an deren Bewerbung/öffentlicher Bekanntmachung sowie deren wissenschaftlicher Evaluation, zu beteiligen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich bezüglich der Finanzierungserfordernisse mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zur Planung und Begleitung des Testversuchs eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ortsbeirates 2 einzurichten, die den Versuch begleitet und als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten dient. Begründung: In der Stellungnahme ST 1705 wird die versuchsweise autofreie Leipziger Straße explizit als Option erwähnt. Der Ortsbeirat erwartet nun vom Magistrat die Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße

29.01.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2021, OF 1313/2 Betreff: Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem schraffierten Kurvenbereich Am Weingarten / Ecke Sophienstraße Fahrradbügel aufzustellen: Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1932 2021 Die Vorlage OF 1313/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem schraffierten Kreuzungsbereich Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Fahrradbügel so aufgestellt werden können, dass damit garantiert ist, dass Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Kinder) weiterhin ausreichende Einsehbarkeit erhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blumenkübel an der Leipziger Straße

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7083 entstanden aus Vorlage: OF 1274/2 vom 31.12.2020 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großer Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1069 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße

13.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln

07.11.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2

26.10.2020 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 09.10.2020 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2 Vorgang: EA 103/20 OBR 2; ST 1342/20 Der Magistrat wird in Bezug auf die Stellungnahme ST 1342 vom 27.07.2020 auf die Etatanregung EA 103 vom 20.01.2020 gebeten, bis zur angesprochenen Umgestaltung in eine Allee die Franz-Rücker-Allee mit großen Pflanzkübeln mitsamt Bäumen auszustatten. Die Bäume sollten so gewählt werden, dass sie einige Jahre in den Kübeln verbleiben können, ohne dass ihr Wurzelwerk diese "sprengt". Um das Grünflächenamt bei der Pflege zu entlasten, sind im Vorfeld die Anwohnerinnen bzw. Anwohner gezielt anzusprechen, um sie für eine Patenschaft eines Pflanzkübels oder mehrerer Pflanzkübel zu gewinnen. Begründung: Das grundsätzliche Votum des Ortsbeirates 2 in dieser Sache bleibt bestehen, obgleich dem Ortsbeirat die begrenzten Planungskapazitäten des Magistrats bewusst sind. Dennoch sollte die Franz-Rücker-Allee nicht weitere viele Jahre auf eine merkliche Begrünung warten müssen. Die Zeit kann zudem dazu genutzt werden, um die in den besagten Pflanzkübeln angepflanzten Bäume auf ihre Eignung am Standort zu testen, was die Chancen einer erfolgreichen Anpflanzung, sobald die Umgestaltung realisiert werden kann, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 103 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1342 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig)

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Mulanskystraße/Konrad-Broßwitz-Straße

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6644 entstanden aus Vorlage: OF 1160/2 vom 03.09.2020 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Mulanskystraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Mulanskystraße/Konrad-Broßwitz-Straße gegen Falschparker abzusichern und bei dieser Gelegenheit Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer Leipziger Straße

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6636 entstanden aus Vorlage: OF 1175/2 vom 01.09.2020 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die drei Glascontainer auf der Leipziger Straße, neben dem U-Bahn-Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Ein Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstraße (Hausnummer 2) oder Kurfürstenstraße zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahn-Aufzug, ist alles andere als ästhetisch, ebenso strotzt das Umfeld vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einer der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger Straße, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems: Es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind, und weniger Gerüche werden verbreitet. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben ... auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3

21.09.2020 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 1174/2 vom 31.08.2020 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben . . auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3 Vorgang: OM 6060/20 OBR 2; ST 1387/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv Baumpaten für Neupflanzungen am Carlo-Schmid-Platz zu suchen. Hierzu möge der Magistrat mittels Briefwurfsendung gezielt an den angrenzenden Wohngebäuden die Bewohnerinnen bzw. Bewohner ansprechen und für eine Baumpatenschaft am Carlo-Schmid-Platz gewinnen. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner sind dabei über die Anforderungen an die Baumpatenschaft und Unterstützungen seitens der Stadt zu informieren; 2. sobald sich Bewohnerinnen bzw. Bewohner zur Übernahme einer Baumpatenschaft bereit erklären, die in der Anregung OM 6060 vom 27.05.2020 erbetene und in der Stellungnahme ST 1387 vom 03.08.2020 grundsätzlich befürwortete vorübergehende Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes (Pflanzkübel und Sträucher) umzusetzen; 3. bei weiteren Orten insbesondere im Ortsbezirk 2, an denen eine Begrünung daran scheitert, dass der Stadt das Personal zur Pflege fehlt, und Baumpatenschaften Abhilfe schaffen könnten, wie im obigen Beispiel des Carlo-Schmid-Platzes aktiv auf Bewohnerinnen bzw. Bewohner angrenzender Wohnhäuser oder Betreiberinnen bzw. Betreiber von angrenzenden Lokalen oder Geschäften zuzugehen und bei positiver Rückmeldung die Begrünung umzusetzen. Begründung: Sollte eine zusätzliche Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes und auch anderer Plätze tatsächlich "nur" am Personalmangel scheitern, ist dies zwar aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Aufgaben (beispielsweise deutlich längere Bewässerung von Jungbäumen) nachzuvollziehen. Hier muss dann jedoch versucht werden, die Stadtbevölkerung "ins Boot" zu holen. Die Klimaanpassung der Stadt und insbesondere die Umkehr der starken Versiegelung auf den Plätzen kann nicht warten, bis die Personaldecke des Grünflächenamtes "auf natürlichem Wege nachwächst". Zusätzliche Bäume und andere Begrünung müssen angesichts steigender Temperaturen in der Stadt schnellstmöglich her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6060 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1289 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 7 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 02.09.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee (von der Zeppelinallee kommend) ein Stoppschild inklusive Halteliniemarkierung aufzustellen. Begründung: Bitte der Bewohner mit Verweis auf die wahrgenommene hohe Anzahl von (Beinahe-) Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6643 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 03.09.2020 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegfläche Ecke Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Höhe des Glascontainers Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gastonomiebetriebe, die von einem Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten profitieren würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel

21.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6642 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 01.09.2020 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, an der Rohmerstraße auf Höhe der Hausnummer 4 auf der schraffierten Fläche drei bis vier Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Haste ‘ne Kippe?“: Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020

03.09.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee

24.08.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 07.08.2020 Betreff: Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 6249/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sophienstraße/ Franz-Rücker-Allee sowie im weiteren Verlauf der beiden Straßen mobile Blitzanlage aufzustellen und häufiger Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Hinweis von Anwohnern auf angabegemäß häufige und sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die beiden vergleichsweise breiten Straßen "laden" zum schnellen Autofahren ein. Mit der Max-Beckmann-Schule und der Johanna-Tesch-Schule bzw. demnächst wieder mit der Franckeschule wird der Kreuzungsbereich auch stark von Schülern frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1909 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierung Grempstraße

24.08.2020 · Aktualisiert: 10.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 07.08.2020 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der Stellungnahme ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

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