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Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2745 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 02.06.2022 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21; B 158/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1.1 welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der Stellungnahme vom 23.08.2021, ST 1461, und über den Bericht vom 19.04.2022, B 158, hinaus vorliegen; 1.2 ob sich das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 in gleicher Eigentümerinnen- und Eigentümerschaft befinden; 1.3 ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist; 1.4 inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, F otovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.); 1.5 in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 1.4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen; 1.6 ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 Pkw-Stellplätzen (laut Bericht B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können und 1.7 wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, 2.1 zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen; 2.2 einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2447 entstanden aus Vorlage: OF 414/2 vom 16.06.2022 Betreff: Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, 1. dass die Ummauerung des Baumes am westlichen Eingang zur Ladengalerie (Tedi-Nutzung) erneuert wird bzw. so gestaltet wird, dass der Baum ausreichend Wurzelraum hat (siehe Fotos); 2. dass die Fassaden des Delkeskampschen Hauses von Verschmutzungen gereinigt werden; 3. dass der öffentliche Raum um das Delkeskampsche Haus (insbesondere im Bereich der Sitzbänke) häufiger und besser gereinigt wird sowie dort Müllgaragen aufgestellt werden; 4. dass der immer wieder vagabundierende Fahrradständer (ursprünglich am östlichen Eingang der Ladengalerie befestigt, jetzt direkt an der Leipziger Straße den Weg versperrend) direkt am Delkeskampschen Haus so befestigt wird, dass er nicht mehr verschoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2424 Antrag vom 02.01.2023, OF 569/2 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3433 Aktenzeichen: 66 0
Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2441 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 16.06.2022 Betreff: Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie Vorgang: V 390/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten : 1. Gehören nach Einschätzung des Magistrats bestehende Gewerbestrukturen zu den genannten Schutzzwecken einer Erhaltungssatzung und zur "städtebaulichen Eigenart eines Gebietes" - eine Interpretation, die sich z. B. der Berliner Senat zu eigen gemacht hat? Ist also Gewerbeschutz über § 172 BauGB möglich? 2. Teilt der Magistrat die Einschätzung, dass auch die Erdgeschosszonen in einem Straßenzug das Ortsbild prägen und damit zu einer erhaltenswerten "städtebaulichen Eigenart" beitragen? 3. Inwiefern werden Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen als Teil der "städtebaulichen Eigenart" Bockenheims gewertet und vor Umnutzungen (z. B. in Wohnungen) geschützt und welche Maßnahmen wurden und werden seitens der Verwaltung/Bauaufsicht ergriffen? 4. Sollte der Magistrat die vorhergehenden Fragen negativ beantworten, wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche sonstigen Möglichkeiten gesehen werden, im Erhaltungssatzungsgebiet, aber auch außerhalb, kleingewerbliche Strukturen zu erhalten und damit die "Bockenheimer Mischung" zu stabilisieren. 5. Sieht der Magistrat die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen "Kleingewerbeerhaltungssatzung" und ihrer Überwachung? 6. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse öffentlich dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In Bockenheim wird zunehmend festgestellt, dass in den Erdgeschosszonen auch im Erhaltungssatzungsgebiet (z. B. Hessenplatz/Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße) Gastronomie und Ladenlokale verschwinden. Sie werden zugemauert und meist in Wohnungen umgenutzt. Oftmals sind sicher coronabedingte Leerstände der Hintergrund, manchmal aber auch die höheren Renditeerwartungen der Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund einer Wohnnutzung. Andernorts (z. B. Homburger Straße) finden sich langjährige Leerstände, offenbar aufgrund zu hoher Mieten. Aus Sicht des Ortsbeirats sollte dem Trend auf jeden Fall vorgebeugt werden. Nachteile müssen sowohl für das Ortsbild, die gewerbliche Mischung und die Nahversorgung vermieden werden. Verwiesen wird zur weiteren Begründung auf das Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390, und entsprechende Fotos: "Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten." Es dient zur Kenntnis, dass gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB die Gemeinde durch eine Satzung Gebiete bezeichnen kann, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig ist. Der Erlass einer solchen Erhaltungssatzung ist möglich - zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund einer städtebaulichen Gestalt (Satz 1); - zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Satz 2); - bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Satz 3). In Bockenheim sind der Ortskern Alt-Bockenheim, das nördliche Gründerzeitgebiet und das südliche Gründerzeitgebiet durch eine Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 507 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 07.06.2022 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden: a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Orts bezirk 2 bis spätestens Ende 2025; b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" und "Markus-Krankenhaus"; c) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z. B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein- und Ausstieg, wo Bedarf besteht, die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestelleninseln geeignet sein; d) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Straßenbahnlinie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z. B. auch längere Öffnung der Türen); e) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt ist man von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch dem Bericht vom 16.05.2022, B 209, zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 gemäß Nahverkehrsplan erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestelleninseln gibt), eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein- und Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Markus-Krankenhaus" soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Antrag vom 11.05.2024, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-11
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Betreff: Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, durch Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungesgebots nach § 177 BauGB, dafür Sorge tragen, das die seit ca 25 Jahren leerstehende Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Im Hinterhof des Geländes Leipziger Straße 32 wurde Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mit dem Bau einer sogenannten Kleinmarkthalle begonnen, um das jahr 2007 wurde von der Stadt genehmigt, das Auf der Bauruine Wohnungen gebaut werden können. Dieser Bau wurde bic heute nicht beendet, und steht als Bauruine da. In Zeiten des Wohnungsmangels, ist es dringend notwendig durchBeschluß eines Bau und Instandsetzungsgebotes nach § 177BauGB, dafür zu sorgen das die Wohnungen fertigegestellt werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 417/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach „REWE-Block“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2077 entstanden aus Vorlage: OF 268/2 vom 26.01.2022 Betreff: Schulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach "REWE-Block") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ggf. durch Poller der Bürgersteig vor dem Stichweg, der von der Gräfstraße (ungefähr nach Nr. 98) nach der Lieferzufahrt für den REWE-Markt in den Wohnblock führt (u. a. zur Gräfstraße Nr. 100) und u. a. Kindern aus dem Block als Schulweg auf die Gräfstraße dient, abgesichert werden könnte, um u. a. die Fußgängersicherheit zu erhöhen und ggf. verkehrswidriges Parken, insbesondere zu Lieferzeiten, im Zugang zum Stichweg zu unterbinden; 2. ob die Lieferzufahrt zum REWE-Markt noch besonders gesichert werden sollte, soweit in unmittelbarer Nähe über den in Ziffer 1. benannten Stichweg Schulkinder täglich ihren Weg finden müssen. Begründung: Besorgte Anwohnerinnen und Mütter haben auf die angesprochene Verkehrssituation aufmerksam gemacht. Beigefügt noch ein Foto von der Örtlichkeit (an einem Sonntagnachmittag aufgenommen). Foto: Sabine Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2061 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2061) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2083 entstanden aus Vorlage: OF 343/2 vom 12.04.2022 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der "Bockenheimer Warte" , barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind; 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten; 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein Pkw-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station "Bockenheimer Warte" als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Fotos) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Ortsbeirat mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von einem Mitglied des Ortsbeirates) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2067 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2067) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3
Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 350/2 Betreff: Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Immer häufiger kann in Bockenheim beobachtet werden, dass in Erdgeschosszonen Gastronomie und Ladenlokale zugemauert werden und gewerbliche Nutzungen verschwinden. Angestrebt wird meist die Umnutzung in Wohnungen. Jüngste Beispiele (Fotos) sind die Ecke Florastraße/ Konrad-Broßwitz-Straße (zuletzt italienische Gastronomie) sowie die Ecke Marburger Straße / Hessenplatz (zuletzt Änderungsschneiderei). Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat weitere Umnutzungsanträge von Erdgeschosszonen bekannt? 2. Sind die Umnutzungen überhaupt genehmigungspflichtig? 3. Wenn ja, wie werden die Umnutzungsanträge begründet? 4. Werden die Begründungen seitens der Bauaufsicht überprüft? 5. Wird seitens der Bauaufsicht geprüft, ob gewerbliche Mieter*innen gesucht wurden? 6. Welche langfristige Strategie verfolgt der Magistrat, um die Umnutzung der Erdgeschosszonen im Sinne der Erhaltung von Vielfalt und Nahversorgung im Stadtteil zu verhindern? Begründung: Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass kleine gewerbliche Nutzungen und Gastronomie im Stadtteil aufgeben mussten. Eigentümer scheinen die Chance zu nutzen, hier lukrativere Verwertungen zu suchen und betreiben die Umwandlung in Wohnraum. Im Einzelfall ist dagegen nichts einzuwenden, inzwischen scheinen sich die "Einzelfälle" allerdings zu häufen - zum Nachteil der Nahversorgung im Quartier. Anlage: (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 390 2022 Die Vorlage OF 350/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 323/2 vom 21.03.2022 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 1. Der Magistrat wird gebeten, a) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Projektgruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. Das Konzeptverfahren "Akademie der Arbeit Mertonstraße 30" vom 30. April 2020 ist abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Wohnprojekts "adaptiv" finanziell sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c) ob, z. B. durch Senkung des Erbpachtzinses auf beispielsweise 0,5 Prozent vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80 Euro pro Quadratmeter um 2,33 Euro auf 12,47 Euro effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt "adaptiv" verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e ) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Projektgruppe "adaptiv", sodass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Projektgruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten, die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Projektgruppe circa 1.000 Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Projektgruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in der Anregung von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzinses um 1,5 Prozent und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5 Prozent ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt, vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenRad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 278/2 vom 31.01.2022 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Magistrat wird gebeten, auf einem Pkw-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere vier Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle vier Radbügel (d. h. Stellplätze für acht Fahrräder) belegt. Meistens sind zwei Stellplätze zudem durch das Leihlastenrad von Alnatura belegt, sodass nur noch sechs Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kundinnen und Kunden des Biosupermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1304 Aktenzeichen: 32-1
Parklets für Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10
Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 276/2 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, den westlichen Kreuzungsbereich Konrad-Broßwitz-Straße/ Florastraße so zu gestalten, dass keine Abstellflächen für Sperrmüll mehr vorhanden sind? 2. Wird die Möglichkeit gesehen, die abmarkierte und abgepollerte Fläche zu reduzieren, ohne erneut Parkmöglichkeiten zu schaffen? 3. Welche Möglichkeiten bestehen für einen grundsätzlichen Umbau und eine Aufpflasterung als Teil des Gehwegs? 4. Welche Möglichkeiten werden gesehen, auch im westlichen Teil zur Florastraße hin Fahrradbügel zu installieren? 5. Inwieweit besteht die Möglichkeit, die Fläche durch Begrünungsmaßnahmen (ggf. Kübel) zu verkleinern, zu verschönern und zu pflegen? Begründung: Die besagte Fläche gegenüber der Weinstube Schampus wurde vor einigen Jahren großflächig abmarkiert und abgepollert, um die Sichtverhältnisse für Fußgänger*innen zu verbessern und einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Die Fläche ist seitdem leider zu einem ständigen Ablagerplatz von Sperrmüll geworden (siehe Fotos anbei). Eine neue Lösung sollte zwingend gefunden werden, denn die derzeitige Abmarkierung, Schraffierung und Abpollerung wird leider als Müllabladefläche genutzt. Eine Begehung mit dem Vertreter der FES hat bereits stattgefunden. Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 325 2022 Die Vorlage OF 276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1396 entstanden aus Vorlage: OF 223/2 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee Richtung Palmengarten/Papageno-Theater fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelphasen sind teilweise so kurz, dass die Fußgänger gezwungen sind, auf der Verkehrsinsel in der Mitte der sehr breiten Hauptverkehrsstraße zu warten. Da die Verkehrsinsel recht schmal ist, ist das Warten dort mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass häufig Kindergarten- oder Grundschulgruppen das Kindertheater und/oder den Palmengarten besuchen. Insbesondere für Gruppen von circa 20 Kindern mit ein bis zwei Betreuungspersonen stellt das Warten auf der schmalen Mittelinsel eine Gefahr dar. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass nördlich der Kreuzung kein Übergang eingerichtet ist, sodass Radfahrer in beide Richtungen den hier beschriebenen Übergang nutzen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Ampelphasen teilweise kürzer sind als andere. Fußgänger wissen beim Loslaufen nicht, ob sie in Gänze queren werden können. Übergang mit der recht schmalen Verkehrsinsel in der Mitte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 997 Aktenzeichen: 32 1
Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 12.12.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im Ortsbeirat 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o. g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Coronapandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der Ortsbeiratsinitiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der Ortsbeirat versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31
Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1407 entstanden aus Vorlage: OF 230/2 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße/Richtung Leipziger Straße befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1000 Aktenzeichen: 32 1
Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Illegales Parken durch legales Parken ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1052 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 18.10.2021 Betreff: Illegales Parken durch legales Parken ersetzen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Bernusstraße an allen dafür inf rage kommenden Stellen im Bereich der Gehwege Fahrradbügel derart zu installieren, dass das verbotswidrige Parken durch Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe auf den Gehwegen durch legales Fahrradparken unterbunden wird. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrradbügel nicht in den Weg gestellt werden, sodass der Gehweg barrierefrei nutzbar bleibt. Begründung: Anregung der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 501 Aktenzeichen: 66 5
Neustart für den Kulturcampus!
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenScheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenBeschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 entstanden aus Vorlage: OF 143/2 vom 22.08.2021 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Fußgänger- und Radfahrerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude), durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7
Landgrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 19.08.2021 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße A. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. B. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 819 entstanden aus Vorlage: OF 137/2 vom 30.08.2021 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu zu pflanzende Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2269 Aktenzeichen: 79 1
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
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