Meine Nachbarschaft: Falkstraße
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Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 967/2 vom 10.06.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 1. Der Magistrat wird gebeten, a) im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten; b) im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren; c) vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens vier Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat, diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschildern angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. In Ziffer 1. b) können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 Metern hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. In Ziffer 1. c) ist nicht ein Bereich, sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 737
Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenWegweiser ins Nirgendwo entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5496 entstanden aus Vorlage: OF 918/2 vom 06.05.2024 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot- weißen Poller nicht mehr benötigt werden. Begründung: "Doppelt gemoppelt hält besser", sagt der Volksmund, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Fahrradbügel Am Weingarten vor der Buchhandlung Eselsohr
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 923/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel Am Weingarten vor der Buchhandlung Eselsohr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Am Weingarten 11, an der sich die Buchhandlung Eselsohr befindet, einige Fahrradbügel zu installieren und die Abstände so zu gestalten, dass auch Lastenräder geparkt werden können (siehe Bilder anbei). Begründung: Die Buchhandlung Eselsohr bietet Kinder- und Jugendbücher und vertreibt auch Spielwaren und Spiele. Die Kundschaft des Geschäftes besteht auch aus Kindern und Jugendlichen, die selbst mit dem Fahrrad kommen, bzw. Eltern, die ihre Kleinkinder mit dem Lastenrad mitbringen. Daher ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder groß. Das erste Bild in der Anlage zeigt den weißen Bereich vor dem Kreuzungsbereich zur Wurmbachstraße, in dem Fahrradbügel installiert werden sollten. (Quelle: Geoportal Frankfurt, Am Weingarten 11) (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 923/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Gehwege in der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 917/2 Betreff: Sichere Gehwege in der Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die gesetzlichen Mindestgehwegbreiten entlang der Leipziger Straße durchgehend eingehalten werden. 2. inwieweit bzw. wie oft die Einhaltung der Mindest-gehwegbreite für zu Fuß Gehende inklusive Kinderwagen, Laufräder, Rollstühle, Rollator etc. kontrolliert werden und hierbei auch berücksichtigt wird, dass die Gäste der gewerbetreibenden Betriebe verweilen und ebenfalls Platz in Anspruch nehmen (z.B. in Warteschlangen stehen oder an Sitz- und Stehtischen verweilen). 3. falls die Mindest-Gehwegbreiten an manchen Stellen nicht eingehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen werden (können), um Gehwege für mobilitätseingeschränkte und radfahrende Kinder nutzbar und sicher zu gestalten. 4. welche Empfehlungen seitens relevanter Interessenvertreter, wie die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), Senioren- und Kinderbeauftragte, etc. in Bezug auf Gehweggestaltung ggü. der Stadt geäußert werden und bislang umgesetzt wurden. Begründung: Die Leipziger Straße erfreut sich großer Beliebtheit und die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe und Geschäfte werden insbesondere bei schönem Wetter stark frequentiert. Um eine reibungslose Nutzung der Gehwege für zu Fuß Gehende, radfahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Gäste der Betriebe auf den Gehwegen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der zur Verfügung stehende Raum übersichtlich aufgeteilt wird und die Einhaltung der Mindestbreiten überprüft und eingehalten wird. So wurden wir von Anwohner:innen angesprochen, dass beispielsweise vor den gastronomischen Betrieben "zu Stoßzeiten" ein Passieren der Gehwege nicht immer reibungslos möglich ist. Insbesondere wurde hier kürzlich ein Kleinkind übersehen - so berichtete eine Mutter, dass ihr Kind, welches mit dem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war, von einer Bedienung "überrannt" wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 949 2024 Die Vorlage OF 917/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 890/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschlieÄen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 2 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Dies ist auch deshalb notwendig, da wie aus dem Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 des Ortsbeirats 2, der Hort des IFZ-Frankfurt in der FalkstraÄe zum 31.07.2024 schlieÄen muss. Dies betrifft ca. 40 Betreuungsplätze. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 890/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÄNE, Linke und ÄkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenJüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen Der jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 2.000 Euro, Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel für die Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273 entstanden aus Vorlage: OF 792/2 vom 16.11.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, in direkter Umgebung der Franckeschule (z. B. in der Falkstraße, Juliusstraße) zu prüfen, ob und an welchen Stellen Fahrradbügel installiert werden können, ggf. auch auf ehemaligen Stellflächen für Pkw, und diese bei positiver Prüfung zu installieren. Falls Fahrradabstellanlagen auf der Falkstraße direkt vor dem Eingang zum Schulhof installiert werden können, wäre es ideal, das Drängelgitter an dieser Stelle zu öffnen, um den Kindern das Erreichen des Abstellplatzes zu erleichtern und damit sie diesen nicht über die Straße verlassen müssen. Begründung: Viele Kinder der Franckeschule kommen erfreulicherweise mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule. Auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung fehlt es an Fahrradparkplätzen in ausreichender Anzahl. Das führt dazu, dass viele Fahrräder und Roller an das Drängelgitter angeschlossen werden (siehe Foto). Dies verschmälert den Gehweg, der von allen Kindern genutzt wird, um in die Schule zu gelangen, stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 82 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1172 Beratung im Ortsbeirat: 2
Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 870/2 Betreff: Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: - wie viele Hortplätze im Ortsbezirk 2 für das kommende Schuljahr 2024/2025 insgesamt zur Verfügung stehen, - wie viele Schüler:innen (laut Kindernet) aktuell keinen Hortplatz haben, bzw. wie viele Hortplätze ab kommenden Schuljahr 2024/2025 fehlen werden, - wie sich die räumliche Verteilung pro Schulbezirk im Ortsbezirk darstellt, - wie die freien wie auch öffentlichen Träger zeitnah unterstützt werden können, um trotz gestiegenem Kostendruck und dem immer größer werdenden Fachkräftemangel pädagogisch wertvolle Arbeit leisten zu können und weitere Schließungen der verbliebenen Einrichtungen verhindert werden können, - welche Maßnahmen der Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt, zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern. Begründung: Die Situation der Schüler:innenbetreuung spitzt sich auf Grund der wirtschaftlichen Lage / komplexere Anforderungen / Fachkräftemangel immer weiter zu. So wurde der OBR2 jetzt erst in Kenntnis gesetzt, dass der Hort in der Falkstraße (mit einer Gesamtkapazität von 40 Hortplätzen) zum Sommer 2024 schließen muss. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 911 2024 Die Vorlage OF 870/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenJüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der MaxBeckmannSchule -
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 850/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Der Jüdische Friedhof in der Sophienstraße 70 - Eine Spurensuche der Max-Beckmann-Schule - Der Ortsbeirat wolle beschließen: aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Der Jüdische Friedhof an der heutigen Sophienstraße 70 befindet sich seit etwa 1700 an diesem Standort. Vorher fanden die Beerdigungen der Bockenheimer Juden in Windecken und Rödelheim statt. Versuche der Nazis, den Jüdischen Friedhof als "Verkehrshindernis" zu beseitigen oder einer anderen Nutzung zuzuführen - zum Beispiel als Spielplatz- scheiterten an Geldmangel und zu wenig Arbeitskräften infolge des Kriegsbeginns. Der heute von einer hohen Mauer umgebene Friedhof ist von der Sophienstraße aus nicht einsehbar und der interessierten Öffentlichkeit daher kaum bekannt. Lediglich aus der unmittelbar an den Friedhof angrenzenden Schule kann man auf die etwa 300 Grabsteine schauen. Die MBS - eine Schule mit über 600 Schülerinnen und Schülern plant - in einer Projektwoche vor den Sommerferien 2024 und mglw. in einer Arbeitsgemeinschaft nach den Sommerferien zum Friedhof zu recherchieren und die Ergebnisse in Form von Gedenk- oder Ausstellungstafeln zu präsentieren. Ziel ist, den Fokus zunächst auf folgende Aspekte zu konzentrieren: 1. Recherche von Biographien der Verstorbenen (wo wohnten sie, welche Berufe hatten sie, etc.). Angedacht ist, hier z.B. die Wohnorte der verstorbenen jüdischen MitbürgerInnen fotografieren und kontextualisieren. 2. Des Weiteren soll der Friedhof in seinen historischen Kontext der vergangenen Jahrhunderte gestellt und das Zusammenleben von jüdischen und nichtjüdischen Menschen in Bockenheim, das religiöse Leben, der Bezug zur Synagoge sowie das Alltagsleben beschrieben werden. 3. Erläutert und eingeordnet werden sollen jüdische Bestattungsriten und die Symboliken auf den Grabsteinen. 4. Zudem soll auch darauf eingegangen werden, weshalb der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand und inwiefern die NS-Zeit aber vor allem einen zivilisatorischen Bruch darstellte. Das Projekt wird von Lehrern und Schülern in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 869/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 303 2024 1. Die Vorlage OF 850/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 869/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 869/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenNeubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 479/12 vom 02.02.2024 Betreff: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach Vorgang: OM 6947/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12 Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums Darmstadt zu nennen. Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl. perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren. Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476, wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen soll. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht. 2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht nutzbar, da Einsturzgefahr besteht. Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf die Anfrage V 727 steht immer noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 05.11.2023 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Juliusstraße/Ecke Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel sowie notwendige Poller zu installieren. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Juliusstraße und der Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstraße 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße. Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Leipziger Straße/Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel/Poller gegen illegales Parken installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 2
Neue Bäume für die Greifstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 entstanden aus Vorlage: OF 797/2 vom 27.09.2023 Betreff: Neue Bäume für die Greifstraße Vorgang: NR 662/2023 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende Pkw geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z. B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen); 3. bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Ecke Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann; 5. bei positiver Prüfung ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben. Begründung: Zu Ziffer 1. bis Ziffer 3.: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 662). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (Ziffer 3. der Vorlage NR 662) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende Pkw verdichtet -, sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu Ziffer 4. und Ziffer 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der sich dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100 bis 150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Aktenzeichen: 66-3
Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 791/2 vom 19.11.2023 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u. a. geprüft werden, 1. ob eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein - durch die Nachbarschaft betriebener - Stadtgarten entstehen kann; 2. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können; 3. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder Ähnliches installiert werden können; 4. inwiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann; 5. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden; 6. ob die Möglichkeit besteht, eine Toilette in der Grünfläche oder in der nahen Umgebung zu installieren; 7. ob die Möglichkeit besteht, ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer dieses Jahres die Bänke im oben genannten "kleinen Rondell" entfernt und - trotz Beschluss des Ortsbeirats - noch nicht wieder installiert wurden, ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z. B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 30.11.2023 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 entgegen der Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494, vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einige Ortsbeiräte überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die Kita kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln nutzen, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird diese Anregung unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke diese erneut entfernt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 616 Aktenzeichen: 67-0
Auftragsrückstände ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBeteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 827/2 Betreff: Beteiligung des Vereins Freunde Bockenheims e. V., der Initiative Dondorf und der Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 2 am Runden Tisch zur Erhaltung der Dondorf-Druckerei Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Durchführunmg des Runden Tisches zur Erhaltung der Dondorf Druckerei in der Sophienstraße 1 neben den Beteiligten - Land Hessen, Goethe Universität, Max-Planck-Intitut und der Stadt Frankfurt - zumindest VertreterInnen des stadtteilhistorichen Vereins "Freunde Bockenheims" einladen, dieser ist schon seit mehr als 15 Jahren mit der Geschichte der Dondorf Druckerei und deren Erhalt beschäftigt, sowie VertreterInnen des Ortsbeirats 2 einbeziehen Begründung: Nach den Einsprüchen von Initiativen und dem Ortsbeirat 2 gegen den Abriss des Gebäudes den und den Vorschlägen der weiteren Nutzung, sowie nach der 2-maligen Besetzung der Dondorf Druckerei hat der Planungsdezernent der Stadt Frankfurt zu einem Runden Tisch eingeladen mit dem Ziel, über die Zukunft des Gebäudes zu verhandeln. An diesem Runden Tisch sollen nach dem Vorschlag des Dezernenten ausschließlich die Goethe Universität, Vertreter des Landes Hessen, Vertreter des Max-Planck Gesellschaft und das Planungsdezernat teilnehmen. Dies ist kein demokratisches Verfahrenn wenn die Verhandlungen ohne Einbeziehung und Infor-mation der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen geführt werden Zu einem demokratisch geführten Runden Tisch müssen zumindest die Initiativen eingeladen werden, die sich seit mehr als 15 Jahren für die Erhaltung der Dondorf Druckerei einsetzen, wie die Initiative Dondorf, sowie der stadtteilhistorische Verein Freunde Bockenheims, die bereits vor mehreren Jahren durch eine Ausstellung zum Erhalt der Druckerei aufmeksam gemacht haben. Ausserdem gehören zu einem demokratischen Runden Tisch auch Vertreter der Ortsbeirats 2. Wie will das Planungsdezernat für ein transparentes Verfahren werben, wenn die wichtigsten Initiativen die sich seit über 15 Jahren für den Erhalt der Dondorf Druckerei einsetzen und der Ortsbeirat 2 vom Runden Tisch ausgeschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 827/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenEntlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFalkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4703 entstanden aus Vorlage: OF 678/2 vom 24.05.2023 Betreff: Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde-Kreuzung anlegen Vorgang: OA 274/22 OBR 2; ST 724/23 Der Magistrat wird gebeten, als Pilotprojekt an der Kreuzung Falkstraße/Ecke Am Weingarten eine sogenannte SiGlinde-Kreuzung gemäß der Abbildung in der Begründung anzulegen. Das Pilotprojekt soll folgende Maßnahmen beinhalten: 1. Die Straßenquerungen für zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden, z. B. durch Poller oder Pflanzkübel. 2. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder sollen im Anschluss an den Fünf-Meter-Bereich der Kreuzung installiert werden. 3. Im Anschluss an die Fahrradstellplätze sollen Lieferparkplätze/Ladezonen mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen ausgewiesen werden. 4. Die für neue Bäume markierten Flächen sollen für eine spätere Bepflanzung oder Baumkübel frei gehalten werden. Die Standorte der beiden Blumenkübel vor der Kita werden gestrichen. 5. Die Kita-Leitung soll bei der Planung miteingebunden werden. 6. Die endgültige Planung wird dem Ortsbeirat bei einer Begehung vorgestellt. Begründung: Der Kfz-Verkehr, insbesondere der ruhende Verkehr, nimmt viel Fläche in Anspruch. Kreuzungsbereiche werden, auch wenn sie als Sperrflächen markiert sind, regelmäßig zugeparkt und/oder von Lieferdiensten als kurzfristige Haltemöglichkeit genutzt. Ein sicheres und komfortables Überqueren der Straße ist dann kaum möglich. Fahrräder werden oft im Gehwegbereich abgestellt und behindern zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zusätzlich. Der Grundsatzbeschluss zu der SiGlinde-Kreuzung aus dem vergangenen Jahr sieht verschiedene Umsetzungsschritte hin zu einem Optimum vor. In einem ersten Schritt kann eine kurzfristige Lösung ohne bauliche Umgestaltung vorgenommen werden, der mit dieser Anregung zum Tragen kommen soll. Siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724, zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2022, OA 274, zum Thema Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung. Entwurf zum Kreuzungsbereich Falkstraße/Ecke Am Weingarten als SiGlinde-Kreuzung (Quelle: PlanAS Frankfurt am Main mit Anmerkungen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2022, OA 274 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Begrünung Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2
Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 651 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-3
Vorstellung Toilettenkonzept
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 25.09.2023 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber bzw. eine Vertreterin/einen Vertreter des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2 einzuladen, um das Toilettenkonzept ( M 174 ) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: 1. das Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/Ecke Franz-Rücker-Allee, 2. der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie 3. der Odina-Bott-Platz und 4. der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Ortsbeirat zu ergänzen, möglicherweise bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen Vorlage M 174 vom 04.11.2022, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Fahrradanbindung des Westbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 653/2 vom 03.04.2023 Betreff: Sicherheit an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, mehr polizeiliche Kontrollen rund um die Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße durchzuführen und kurzfristig einen Lagebericht zur aktuellen Situation insbesondere in Rücksprache mit dem Schutzmann vor Ort in Bockenheim, dem sich dort befindlichen Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V., dem Grünflächenamt, dem Jugendzentrum Lichtblick und dem Stadtteilbüro zu erstellen und an den Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße kristallisiert sich laut Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten E-Mail als Umschlageplatz für diverse Rauschmittel. Es besteht ein Informationsbedürfnis des Ortsbeirats als Grundlage für weitere Maßnahmen, wobei zur Feststellung der Situation der Schutzmann vor Ort, das Grünflächenamt, der angrenzende Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V. an der Leipziger Straße 13A und der angrenzende Kindergarten einbezogen werden sollten. Auch der Schutzmann vor Ort in Bockenheim, mit dem ein Mitglied des Ortsbeirates am 3. April 2023 telefonierte, hält es für sinnvoll, die Situation vor Ort erst aufzuklären, bevor ggf. weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Sache ist aufgrund des angrenzenden Wohngebiets eilig. Der Magistrat wird gebeten, diesen Bericht mit Priorität erstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 121 Aktenzeichen: 32-4
Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 740/2 vom 08.09.2023 Betreff: Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen Vorgang: OM 4493/23 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, die aktuell demontierten Bänke vor der Kindertagesstätte in oben genanntem Hinterhof umgehend wieder aufzustellen. Zudem soll der Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie es letztlich zu der Entscheidung kam, die Bänke zu demontieren, ohne (wie in der E-Mail vom 27.03.20 23 vorausgesetzt) die Zustimmung des Ortsbeirats abzuwarten. Begründung: In einer E-Mail einer Mitarbeiterin des Grünflächenamtes, die den Mitgliedern des Ortsbeirats 2 am 27.03.23 durch den Ortsvorsteher weitergeleitet wurde, wird davon berichtet, dass sich Anwohnende der o. g. Grünanlage bei der Polizei vermehrt beschwert und um mehr Kontrollen gebeten hätten, da sich "ein Umschlagplatz für diverse Rauschmittel" herauskristallisiere. Das Grünflächenamt schlug als kurzfristige Maßnahme vor, die dort befindlichen Bankstandorte (drei Stück) zu entfernen, bat jedoch ausdrücklich um Freigabe durch den Ortsbeirat. Im darauf folgenden E-Mailverkehr sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen gegen eine Demontage aus. Auch die Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493, fordert zunächst einen Lagebericht sowie den Einbezug der angrenzenden Einrichtungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Kindertagesstätte (Spielraum im Stadtteil) kann zudem berichtet werden, dass diese zwar eine vermehrte Nutzung der anliegenden Plätze bemerkt, jedoch keinerlei Bedrohung erlebt habe oder entsprechenden Handlungsbedarf sähen. Zudem erscheint die Maßnahme nicht zielführend, zumal die Menschen, die nun keine Bänke mehr vorfinden, die dahinter befindlichen Steine als Sitzgelegenheit nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4493 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 Aktenzeichen: 67-0
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 663/2 vom 16.04.2023 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623 Vorgang: OM 2751/22 OBR 2; ST 623/23 Die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim sowie Vertreterinnen und Vertretern der Frankfurter Behinderten ArbeitsGemeinschaft (FBAG) zu organisieren, um Lösungen für bestehende Zugangsbarrieren zu ermitteln. Begründung: Nach Aussagen der FBAG sind die Toilettenanlagen in den U-Bahn-Stationen "Leipziger Straße" und "Bockenheimer Warte" weiterhin nicht barrierefrei erreich- und nutzbar. In beiden Stationen sind die Toilettenanlagen nicht über Aufzüge, sondern lediglich über Roll- und Steintreppen - und entsprechend nicht barrierefrei - zu erreichen. In einem Ortstermin sollen die tatsächlichen Barrieren aufgezeigt und im Nachgang beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 677/2 vom 26.05.2023 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 1. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2. Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zur Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen", wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da diese komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liegen und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr sowie das häufige Queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründe der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3. Der Magistrat wird daher Bezug nehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023, ST 41, gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2. angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2043, an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges beschrieben. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-40
Trinkwasserbrunnen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 684/2 vom 23.05.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z. B. Nähe Studierendenhaus/Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u. a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z .B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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