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Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 800/11 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstrasse auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen, die erheblich asphaltzerstörten Wegebereiche mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTrinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205
Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846
Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 01.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße nun zeitnah mit einem wie schon in der Neukonzeption geplanten und mit den zuständigen Behörden bereits besprochenen Trinkwasserbrunnen ausgestattet wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, einen Installations- bzw. Inbetriebnahmetermin des dringlich benötigten Trinkwasserbrunnens mitzuteilen. Begründung: Die ersten Hitzetage des Jahres haben bereits die heiße Jahreszeit in Frankfurt eingeleitet. Die Brisanz des Temperaturanstieges und dessen Folgen, unabhängig von den Ursachen, zeigten die jüngsten Reaktionen der Natur in der Schweiz. Das Tauen von Gletschern und vereisten Felsmassiven und deren Sturz in die Tiefe verdeutlichen einmal mehr das dringlich notwendige Handeln der Verantwortungsträger. Auch gerade die Städte werden in den heißen Sommermonaten deutlich machen, wie wichtig das Thema und die Reaktionen darauf sind und sein werden. Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeiten, den Folgen des Temperaturanstieges entgegenzutreten und die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen abzumildern und sollte dies ohne Zögern mit nachhaltigen Schritten tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1533
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Parkdeck für die Pfortenstraße 55
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965 entstanden aus Vorlage: OF 668/11 vom 10.09.2024 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck oder einem Parkhaus auszubauen. Begründung: Der Parkdruck nimmt in der gesamten Stadt stetig zu. Um die Straßen in Fechenheim zu entlasten, bietet es sich an zu prüfen, ob der Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck, ggf. einem Parkhaus, erweitert werden könnte. Nachdem dort durch das neue Gerätehaus der Feuerwehr einige Parkplätze weichen mussten, wird es immer schwieriger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich könnte im Falle einer Machbarkeit eines Parkdecks oder Parkhauses die Parkmöglichkeiten auch kostenpflichtig sein, um die Bau- und Unterhaltungskosten für die Stadt wieder ausgleichen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1246
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5644 entstanden aus Vorlage: OF 639/11 vom 01.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz in der Konstanzer Straße in Fechenheim-Süd zwei mobile barrierefreie Komposttoiletten aufzustellen. Quelle: Norschter News 2021; Komposttoilette für Kinderspielplatz Begründung: Der neu gestaltete Kinderspielplatz wird sehr gut angenommen und ist hoch frequentiert. Die dort noch vorhandene Toilettenanlage ist jedoch in einem derart desolaten Zustand, dass sie nicht nutzbar ist. Es fehlen dringend Toiletten, da Eltern und Kinder sonst gezwungen sind, ihre Notdurft in den umliegenden Grünbereichen zu verrichten. In einer der vergangenen Ortsbeiratssitzungen wurde bereits auf diesen Zustand und die daraus resultierende Geruchsentwicklung für die angrenzenden Anwohner hingewiesen. Dieser Zustand ist untragbar und sollte schnellstens mithilfe mobiler Toiletten behoben werden, bis das stationäre Toilettenhäuschen saniert und wieder funktional ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKonzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1
Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 520/11 vom 07.11.2023 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßenseite der Pfortenstraße 31 zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von geparkten Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer, die aus der Pfortenstraße kommen, schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar am Fußgängerüberweg geparkte Autos die Sicht darauf versperren. Es wird dort teilweise bis direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Fußgängerüberweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Straße genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer Straße in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Vonseiten der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z. B. durch Poller oder Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4753 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 10.11.2023 Betreff: Toiletten für den Spielplatz in der Konstanzer Straße Die Sport- und Spielfläche in der Konstanzer Straße in Fechenheim wird erfreulicherweise saniert und neu gestaltet. Der Magistrat wird gebeten, dort im Zuge dieser Neugestaltung eine öffentliche Toilettenanlage einzurichten. Begründung: Mit der Neugestaltung wird dieser Spielplatz sicherlich viele Besucherinnen und Besucher anziehen. Wie in vielen Stadtteilen fehlt es aber dort an öffentlichen Toiletten, die erforderlich sind, um den Spielpatz vor Verunreinigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23-20
Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4543 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 19.09.2023 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße können vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 53 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 442 Aktenzeichen: 66-2
Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 486/11 vom 26.08.2023 Betreff: Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37 eine Sperrfläche einzurichten, um der Feuerwehr das Herausfahren aus ihrer Liegenschaft zu erleichtern. Begründung: Zwar herrscht auf der genannten Seite absolutes Parkverbot (eingerichtet vor Hausnummer 36), gleichwohl wird aufgrund des Parkdrucks insbesondere die Fläche in der dortigen Kurve ordnungswidrig zugeparkt. Das Schild des Verkehrszeichens 283 ist mittlerweile verblasst und hinter einer Hecke zugewachsen, weshalb Autofahrer es schlichtweg nicht sehen. Trotzdem ist es wichtig, insbesondere der Feuerwehr ein ungehindertes Verlassen ihres Gerätehauses zu ermöglichen. Dazu ist es unabdingbar, eine Sperrfläche einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Einrichten von Elektroladesäulen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGlas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 07.02.2023 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzerstraße/Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Straße vor die Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 Meter und 1,45 Meter. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem von Seniorinnen und Senioren viel frequentiert. Termine mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt und der FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzer Straße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlägt der Ortsbeirat vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder den Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Dieburger Straße/Starkenburger Straße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1794 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3
Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 355 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 185 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 entstanden aus Vorlage: OF 293/11 vom 12.06.2022 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese aufgrund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig wird der Magistrat gebeten, vor allem in unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen zu überprüfen. In folgenden Straßen in Fechenheim sind Unkenntlichkeiten der Straßenmarkierung aufgefallen: - Willmannstraße, - Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, - Bereich Kleestraße/Baumertstraße, - Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen et cetera zerstört wurden, um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnungen einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Unkenntlichkeiten der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch Pkw und Lkw sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! Nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims: (Foto: Thomas Dorn 2022, Willmannstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße/Jakobsbrunnenstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Kleestraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 736 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradweg Starkenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 290/11 vom 17.05.2022 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung von Fahrradpiktogrammen auf der gesamten (Haupt-) Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und für die Autofahrer Klarheit hergestellt wird. In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2375 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbebiet ansässigen Unternehmen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 24 2022 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 246/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 246/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 207/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Aufwertung des umgangssprachlich "Aldi-Weg" genannten Pfad zum "Fuß- und Radweg mit Asphaltdecke", die nötigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der "Aldi-Weg" von der Konstanzer Straße im Wohngebiet bis ins Gewerbegebiet zur Ferdinand-Porsche-Straße ist für die Bürger im Stadtteil eine direkte fußläufige Verbindung vom Gewerbegebiet in den Stadtteil Fechenheim. Der Weg ist nur ein Trampelpfad mit Beleuchtung und gleichzeitig eine der Lebenslinien des Stadtteils zur Nahversorgung und zur Arbeitsstelle. Im Winter und bei regnerischem Wetter ist die Verwendung des wichtigen Weges sehr eingeschränkt. Die Alternative ist nur ein Umweg, der um ein vielfaches länger wäre. Quelle und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2022 Die Vorlage OF 207/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1528 entstanden aus Vorlage: OF 171/11 vom 23.01.2022 Betreff: Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Parkwinkel auf der Fahrbahn in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße einzurichten. Begründung: Die vermehrten Kontrollen des Ordnungsamts im Stadtteil Fechenheim und die jüngst erhöhten Verwarngelder für Führer/Halter von Pkw insbesondere für Parken auf dem Gehweg, führten dazu, dass viele Anwohner ein Knöllchen erhielten. In der Sache zwar rechtmäßig, aber durch die Anwohner als Geldmacherei empfunden, waren gerade die Fälle, in denen ein Pkw mit seinen Reifen und gerade mal bis zur Reifenhälfte auf dem rund zwei Meter breiten Bürgersteig stand. Das erfüllt den Tatbestand, ist menschlich aber nicht nachvollziehbar. Um zu verdeutlichen, dass Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu parken haben und nicht auf dem Gehweg, wird der Magistrat gebeten, Parkwinkel auf der Fahrbahn anzubringen. Der Ortsbeirat empfiehlt dies beidseitig zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1373 Aktenzeichen: 66 3
Parksituation Gründenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1529 entstanden aus Vorlage: OF 172/11 vom 24.01.2022 Betreff: Parksituation Gründenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Poller in der Gründenseestraße, seitlich des Hauses Baumertsraße 59, im Bereich des Halteverbots sowie einen Poller auf der Baumertstraße, vor Hausnummer 57, vor dem Kreuzungsbereich aufstellen zu lassen, um die Sicht auf den Kreuzungsbereich frei zu halten. Begründung: Durch den hohen Parkdruck parken oft Autos im Bereich des Halteverbots in der Gründenseestraße. In diesem Bereich der Gründenseestraße befinden sich zwei Firmen, deren Anlieferungen durch parkende Autos behindert werden, darüber hinaus ist das Wenden in der Sackgasse so gut wie nicht möglich, wenn Autos im Bereich des Halteverbots abgestellt werden. In der Baumertstraße werden in letzter Zeit vermehrt Transporter bis zum Ende des Gehwegs am Kreuzungsbereich abgestellt, hierdurch ist es Autofahrern, die aus der Gründenseestraße kommen, so gut wie nicht möglich, den Verkehr in der Baumertstraße einzusehen. Durch einen Poller, der circa ein Meter vor dem Kreuzungsbereich angebracht wird, wäre hier Abhilfe zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1148 Aktenzeichen: 66 3
Ideen
Linienführung Straßenbahn Linie 11
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
Neueinzäunung FES Gelände, Poller umstellen
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
Blitzeranlage in der Baumertstraße
In der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.
Park in Fechenheim
das Gelände zwischen Porschestraße und Konstanzer Straße liegt seit langem brach und verwildert. Es wäre gut, dort eine Grünanlage zumachen. besonders für ältere Menschen in Fechenheim, die weiter weg von der Mainufer-Promenade wohnen, wäre das sehr gut. Das würde dem ohnehin schon problematischen Stadtteil Fechenheim guttun und ihn attraktiver machen.