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Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - .Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management. durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 246/3 Betreff: Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - "Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management" durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit der Bebauungsplan Nr. 891 von den noch rechtskräftigen Planungen des Alleentunnels betroffen ist - wie sich der Sachstand hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Streichung der Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan darstellt Begründung: Bei der Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 891 durch das Stadtplanungsamt und der anschließenden Diskussion mit Vertretern der Frankfurt School of Finance and Management stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan offensichtlich von den planfestgestellten Planungen des Alleentunnels betroffen ist. Die vorgestellten Planungen zum Bebauungsplan Nr. 891 könnten daher nur mit Einschränkungen umgesetzt werden. Eine Streichung der Alleenspange bzw. des Alleentunnels aus dem Bundesverkehrswegeplan ist für die weitere Entwicklung des Nordends, insbesondere des Wohnungsbaus im gesamten östlichen Nordend(Hungener Straße, etc.) dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenDen Ortskern Bockenheim wirksam schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenKonzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1342 entstanden aus Vorlage: OF 168/3 vom 11.04.2012 Betreff: Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig ein Nutzungskonzept für die leer stehenden Behördengebäude und die dazugehörigen Grundstücke im Bereich der Adickesallee (ehemaliges Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, alte Gebäude der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, alte Oberfinanzdirektion) vorzulegen. Der Magistrat möge dabei darlegen, ob auch ein Studentenwohnheim Bestandteil eines Nutzungskonzeptes ist. Begründung: An der Adickesallee stehen seit Jahren die genannten Behördengebäude leer. Im Hinblick auf die Wohnraumdiskussion ist es nicht länger hinnehmbar, dass hier wertvolle innerstädtische Grundstücke ungenutzt bleiben. Sollte ein Abriss der bestehenden Gebäude erforderlich sein, sollte hier vorrangig Wohnungsbau im Bereich geförderter Wohnraum, Studentenwohnungen und seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Auch ein Umbau des Gebäudes des ehemaligen Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung zur Nutzung als universitätsnaher Studentenwohnraum erscheint erwägenswert, zumal bereits in der Nähe an der Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium ein ehemaliges Bürohaus zur Wohnnutzung durch Studenten umgebaut wird. Dies ergäbe attraktive Synergien für die dazugehörige Infrastruktur. Weiterhin sollte dem Aspekt der "begrünten Wohnbebauung" mit Dach- und Fassadenbegrünung und möglichst geringer versiegelter Fläche im Hinblick auf die innerstädtische Klimasituation Rechnung getragen werden. Zur erwogenen Nutzung des Geländes der alten Oberfinanzdirektion durch die Frankfurt School of Finance waren bisher im Wesentlichen nur vage Presseberichte zu ersehen, die nunmehr durch eine Stellungnahme des Magistrats konkretisiert werden sollten. Eine solche nicht nur wegen der Nähe zum Campus Westend der Frankfurter Universität zu begrüßende Nutzung würde sehr zur Belebung des derzeit tristen Areals nördlich der Adickesallee beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1591 Aktenzeichen: 23 20
Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1343 entstanden aus Vorlage: OF 171/3 vom 12.04.2012 Betreff: Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob 1. auf der Cronstettenstraße in direkter Umgebung des Frauensteinplatzes an den Einmündungen Klettenbergstraße und Falkensteiner Straße die Möglichkeit besteht, wirksame Querungshilfen (Schachbrettmuster, Einengungen) einzurichten; 2. statt der zwei Schwellen im Ostteil der Cronstettenstraße Sinussteine in geeigneter Weise in die Fahrbahn eingebracht werden können. Begründung: Auf dem Frauensteinplatz befindet sich ein Spielplatz. Durch die genannten Maßnahmen wird die Überquerung der Cronstettenstraße, vor allem für Kinder, wesentlich sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1628
Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1351 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 05.06.2012 Betreff: Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) Der Magistrat wird aufgefordert, Kinderfahrradständer an der Treppe des Brückenübergangs zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) anzubringen. Begründung: Es gibt grundsätzlich nicht genügend Möglichkeiten, Fahrräder anzuketten (an dem Geländer entlang der Straße sind zudem häufig Plakatierungen, die dies erschweren). Zunehmend stellen Kinder ihre Räder nicht mehr vor dem Brückenübergang ab. Anstatt diesen sicheren Übergang dann zu Fuß zu nutzen, radeln sie mittlerweile häufig über die im morgendlichen Berufsverkehr stark befahrene Eschersheimer Landstraße, um ihre Räder dann sicher an Fahrradständern an der Holzhausenschule anzuketten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1352 Aktenzeichen: 66 2
Auslagerung Elisabethenschule in den Holzhausenpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1349 entstanden aus Vorlage: OF 192/3 vom 26.04.2012 Betreff: Auslagerung Elisabethenschule in den Holzhausenpark Vorgang: ST 342/12 Der Ortsbeirat lehnt die Stellungnahme ST 342 in Teilen ab und bittet den Magistrat dringend, noch vor dem Beginn der Auslagerung eine neue Beschilderung für eine Ausweichfahrradroute, die nicht über die Parkwege führt, als Ersatz für die nicht mehr zur Verfügung stehende, entwidmete Hammanstraße zu planen und einzurichten. Begründung: Dadurch, dass Container zur Auslagerung auf die entwidmete Hammanstraße gestellt werden, steht diese für einen sehr langen Zeitraum nicht für eine der Nord-Süd-Fahrradrouten zu Verfügung. Gleichzeitig sind die Wege im Park aber kaum dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1417 Aktenzeichen: 40 33
Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1246 entstanden aus Vorlage: OF 192/2 vom 11.06.2012 Betreff: Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Teilabschnitt der Hansaallee von der Vogtstraße bis zur Kreuzung Bremer Straße sowie den Teilabschnitt der Holzhausenstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße ebenfalls als Tempo-30-Zone einzurichten. Begründung: Die bestehende Tempo-30-Zone beginnt erst ab Hansaallee/Vogtstraße. Deren Ausweitung wurde von Bewohnern erbeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1297 Aktenzeichen: 32 1
Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 Betreff: Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die zuständigen städtischen Ämter einzuladen, um den Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEndlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenNordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3?
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 152/3 Betreff: Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus Das Kinderhaus der Diakonissenhauses zieht kurzfristig in den Neubau an der Eschersheimer Landstraße um. Das bisherige Gebäude an der Cronstettenstraße wird in Wohnungen umgestaltet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden die bisherige Kurzzeitparkplätze vor der Einrichtung wegfallen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Cronstettenstraße Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollten analog den bestehenden Kurzzeitparkplätzen möglichst nahe vor dem Epiphaniskindergarten in der Cronstettenstraße und dem Kinderhaus in der Wolfsgangsstraße für die Zeiten 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 132/2 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für den Verkehr, der aus der Innenstadt kommend an der o.g. Kreuzung von der Eschersheimer Landstraße links in die Miquelallee abbiegt, verkürzt werden kann. Begründung: Durch die anscheinend zu lange Grünphase für den o.g. Verkehr fahren morgens regelmäßig zu viele Fahrzeuge in die Kreuzung ein und stauen sich dort. Der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fließende Verkehr kann daher seine Grünphase nicht nutzen, so dass es zu einem Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 253 2012 Die Vorlage OF 132/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenAuslagerung der Elisabethenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 683 entstanden aus Vorlage: OF 108/3 vom 01.12.2011 Betreff: Auslagerung der Elisabethenschule Nach Abwägung der verschiedenen Optionen zur Aufstellung der für die Schulsanierung der Elisabethenschule notwendigen Container stimmt der Ortsbeirat dem Vorschlag des Stadtschulamtes und der Schulleitung der Elisabethenschule zu, die Container zur provisorischen Unterbringung der Schulklassen entlang der Hammanstraße im Holzhausenpark aufzustellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Elisabethenschule bedingt die Auslagerung von Schulklassen in Container. Als Standort für diese Container blieb nach Diskussion sämtlicher Alternativen nur die Aufstellung entlang der Hammanstraße übrig, da sich insbesondere unter aufstellungstechnischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Aspekten keine andere Option realisieren lässt. Der Ortsbeirat ist sich der Belastung des Holzhausenparks durch die Container bewusst, wobei allerdings nur zwei im Jahre 2004 gepflanzte Bäume gefährdet sind, deren Erhalt mit großer Wahrscheinlichkeit möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 341 Aktenzeichen: 40 33
Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 01.12.2011 Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Bedingungen zu erfüllen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Stadtschulamtes und der Schule entsprochen werden kann, die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufzustellen und die Straße als Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler einzurichten: - Neue Beschilderung einer Ausweichfahrradroute, die nicht über die Parkwege führt; - Ergreifung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Cafés im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann; - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container; - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Rückbau des Grüns im Park; - Prüfung, ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahme nach Schulschluss und an den Wochenenden geöffnet werden kann; - Ausreichender Abstand der Container zum Café; - Prüfung der Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark. Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von circa drei Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies einen großen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks bzw. für den Park selbst sowie für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Radroute über die Hammanstraße. Die o. a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahme weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 342 Aktenzeichen: 40 33
Umgestaltung Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Klettenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 387 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 21.07.2011 Betreff: Umgestaltung Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Klettenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Klettenbergstraße zu entfernen und stattdessen den Überweg mit seitlichen Ausbuchtungen zu gestalten. Begründung: Durch die Verkehrsinsel haben insbesondere die in östliche Richtung fahrenden Busse wegen der sehr dicht am Überweg parkenden Autos Schwierigkeiten, die Verkehrsinsel zu passieren. So kommt es immer wieder vor, dass der Bus verkehrswidrig links an der Insel vorbeifahren muss. Durch seitliche Ausbuchtungen kann das Falschparken verhindert werden, der Bus hat freie Durchfahrt, die Fußgänger werden besser gesehen und müssen - auch ohne Zwischenstopp in der Mitte der Straße - keinen längeren Weg auf der Straße zurücklegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1439 Aktenzeichen: 66 2
Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0
Parkplatzsituation Eschersheimer Landstraße Ecke Holzhausenstraße vor dem ehemaligen Tankstellengelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 1046/3 vom 14.10.2010 Betreff: Parkplatzsituation Eschersheimer Landstraße Ecke Holzhausenstraße vor dem ehemaligen Tankstellengelände Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durch Abmarkierungen deutlich wird, wo sich sowohl auf der Seite der Eschersheimer Landstraße als auch der Holzhausenstraße Parkplätze beziehungsweise Zufahrten zu dem Gelände befinden. Begründung: Derzeit ist es für die Anwohner nicht genau ersichtlich, wo sich Zufahrten und Parkplätze befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 300 Aktenzeichen: 66 3
ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 1001/3 vom 02.08.2010 Betreff: ADAC-Test zu Fußgängerüberwegen im Nordend Der Magistrat wird beauftragt, 1. den als bedenklich bewerteten und auf Platz 75 von 80 getesteten Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie 2. den als ausreichend bewerteten Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße so sicher zu machen, dass der Schutz von Gesundheit und Leben der Fußgänger gewährleistet wird. Begründung: Der ADAC hat deutschlandweit verschiedene Fußgängerüberwege auf ihre Sicherheit getestet. Die acht Frankfurter Fußgängerüberwege liegen sämtlich im Nordend beziehungsweise direkt an der Grenze zum Nordend. Auf Platz 75 von 80 rangiert der als bedenklich eingestufte Fußgängerüberweg Falkensteiner Straße/Oeder Weg sowie der als ausreichend getestete Fußgängerüberweg Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße. Es ist daher im Interesse der Fußgänger dringend erforderlich, dass diese äußerst schlecht bewerteten Fußgängerüberwege schnellstens dem Sicherheitsstandard angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1440 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4
Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 20.08.2009 Betreff: Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern Der Magistrat wird gebeten, folgende Grünflächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen: - Nibelungenallee (ab Eckenheimer Landstraße) - Rothschildallee - Wasserpark - Rotlintstraße (nördlich der Egenolffstraße) - Martin-Luther-Straße (nördlich der Rohrbachstraße) - Eysseneckstraße - Paul-Hindemith-Anlage Begründung: Diese Grünzüge sind sehr wichtig für das Kleinklima des Nordends und der ganzen Stadt. Im Flächennutzungsplan sind nur folgende Grünflächen ausgewiesen: - Günthersburgpark - Bethmannpark - Holzhausenpark - Hauptfriedhof - Günthersburgallee - Adlerflychtplatz und der nördlich angrenzende Grünzug am Oeder Weg - die Grünflächen rund um den HR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2009, ST 1488 Aktenzeichen: 61 00
Illegales Parken an der Epiphaniaskirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3058 entstanden aus Vorlage: OF 669/3 vom 26.02.2009 Betreff: Illegales Parken an der Epiphaniaskirche Vorgang: ST 7/09 Der Magistrat wird gebeten, die beiden illegalen Parkplätze an der Epiphaniaskirche, direkt vor der Ampel Holzhausenstraße/Oeder Weg, durch Abpollern zu beseitigen. Die notwendige Bürgersteigbreite soll dabei erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2009, ST 684 Aktenzeichen: 66 7
Informations- und Notrufsäulen in den U-Bahnstationen des Nordends
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2009, OM 2970 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 08.01.2009 Betreff: Informations- und Notrufsäulen in den U-Bahnstationen des Nordends Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der VGF bzw. traffiQ in den U-Bahn-Stationen des Nordends auf den Bahnsteigen Informations- und Notrufsäulen ohne Kameras einzurichten, ähnlich denen an der Hauptwache. Begründung: Gerade an der U-Bahn-Station Holzhausenstraße, die durch die Nähe zur Universität immer wieder von vielen Neu-Frankfurtern benutzt wird, ist eine Informationssäule von großem Nutzen. Mit einer Notrufeinrichtung wird auch die Sicherheit auf den Bahngleisen verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 681 Aktenzeichen: 92 13
Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2927 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 19.12.2008 Betreff: Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fußgängergrünphase am Fußgängerüberweg Bremer Straße (Eingang Campus Westend) so lange geschaltet ist, dass ein Überqueren beider Fahrtrichtungen in der Regel möglich ist. Es soll berichtet werden, falls dies nicht möglich ist. Begründung: Bei der derzeitigen Taktung der Grünphasen müssen die Fußgänger auf einer kleinen Insel stehen bleiben und warten bis die zweite Ampel grün wird. Da dieser Überweg von vielen Studentinnen und Studenten genutzt wird (direkter Weg zur U-Bahnstation Holzhausenstraße), reicht der Platz nicht immer aus, alle Fußgänger auf der Insel aufzunehmen. Dadurch kommt es zu einer hohen Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 545 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung des Holzhausenparks Stufe II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2008, OM 2622 entstanden aus Vorlage: OF 526/3 vom 04.09.2008 Betreff: Sanierung des Holzhausenparks Stufe II Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne des zweiten Abschnitts der Sanierung des Holzhausenparks so schnell wie möglich fertiggeplant und realisiert werden. Wünschenswert ist vor allem, die Anschaffung neuer Spielgeräte, die Renovierung der Sandkästen und die Wiederherstellung des historischen Weges parallel zur Holzhausenstraße schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Nachdem im ersten Bauabschnitt die Begrünung der Rasenfläche, die Versorgung der Rasenfläche mit Wasser, die nötige Renovierung bestehender Wege und die Abgrenzung der bestuhlten Fläche des Cafés vollzogen sind, sollte so schnell wie möglich mit der Verwirklichung der Pläne der Stufe II begonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 18 Aktenzeichen: 67 0
Beseitigung illegaler Parkplätze vor der Epiphanias-Kirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2008, OM 2619 entstanden aus Vorlage: OF 519/3 vom 30.07.2008 Betreff: Beseitigung illegaler Parkplätze vor der Epiphanias-Kirche Der Magistrat wird gebeten, zwei illegale Parkplätze vor der Epiphanias-Kirche - unmittelbar vor der Ampel Holzhausenstraße / Oeder Weg - durch das Hinlegen von zwei bis drei großen Natursteinen zu beseitigen. Begründung: Mehrere Kirchgängerinnen und Kirchgänger haben festgestellt, dass durch das illegale Parken von (2) Pkws auf dem Bürgersteig unmittelbar vor der Ampel die Fußgänger gezwungen sind, auf den Rasen auszuweichen. Dabei müssen sie über die niedrige Steineinfassung des Rasens, was insbesondere bei älteren Menschen zum Stolpern geführt und die Rasenfläche beschädigt hat. Die davor liegende legale Parkfläche verführt geradezu, diese Fläche durch weiteres nunmehr illegales Parken zu "verlängern". Angebrachte Verkehrsschilder werden "gewohnheitsgemäß" ignoriert. Eine ästhetisch gute Lösung wäre das Deponieren von großen Natursteinen, wie sie am Ende der Schlosserstraße zu finden sind, wie auch auf Anregung des Ortsbeirates geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 7 Aktenzeichen: 66 0
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