Meine Nachbarschaft: Eschborner Landstraße
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Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 07.10.2025 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt; 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt; 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen; 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 542/7 vom 01.09.2025 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Das Zentrum der Islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde durch das Bundesinnenministerium bereits vor einem Jahr geschlossen. Eine Klage gegen diese Schließung läuft noch. Vor dem Zentrum finden weiterhin Veranstaltungen statt, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Bürger:innen führen. Zudem gibt es Verkehrsbehinderungen und der Linienbus muss umgeleitet werden. Da die Veranstaltungen regelmäßig in Anwesenheit der Polizei stattfinden, ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltungen ordnungsgemäß als Versammlungen angemeldet wurden und keine Möglichkeit eines Verbots durch die Stadt Frankfurt besteht, solange keine rechtswidrigen Handlungen von der Versammlung ausgehen. Einzig im Dialog mit dem Anmeldenden besteht die Möglichkeit, die Belästigungen für die Anwohner:innen zu reduzieren. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, um zu bewirken, dass die Lärmbelästigungen abgestellt oder zumindest minimiert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bus ungehindert passieren kann; 2. rechtlich zu klären, ob die Versammlungen nach einem abschließenden Urteil über die verfügte Schließung weiterhin angemeldet werden dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40
Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenSicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 295/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Gegenüber dem Haushaltsansatz aus 2022 werden die städtischen Zuwendungen für den RaUM für Kinder und Teenis, dessen Träger die Cyriakusgemeinde in Rödelheim ist, um 20.400 € erhöht. Dies ist notwendig, um die laufenden Kosten abzusichern und die Arbeit des RaUM für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil im derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten. Ansonsten müssten spätestens im nächsten Jahr Stellen gekürzt werden. Begründung: Seit 2006 wird der RaUM mit zwei Stellen zu 90 % städtisch gefördert. Im Vorjahr betrug der städtische Zuschuss für den RaUM 204.000 €. Im Jahr 2012 durchgeführten Planungsprozess für den Sozialbezirk Bockenheim/Rödelheim wurden vom Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main 2,5 Vollzeitäquivalenzstellen für den RaUM offiziell ausgewiesen und werden seitdem für die Berechnung der Stellenversorgung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit herangezogen. Derzeit finanziert der Träger eine 75 % Stelle aus Eigenmitteln. Dies kommt allerdings langsam an ihre Grenzen, da die Rücklagen des Trägers aufgezehrt werden. Vor allem die Personalkosten werden durch die momentane städtische Zuwendung nicht abgedeckt. Spätestens ab dem nächsten Jahr hätte dies Stellenkürzungen zur Folge, die sich auf das angebotene Programm auswirken würden. Notwendig wäre die Finanzierung von mindesten 2,5 Stellen durch die Stadt. Der restliche Anteil der Stellen kann weiterhin durch Spenden refinanziert werden. Die Einrichtung stellt für Rödelheimer Kinder- und Jugendliche einen wichtigen Fixpunkt im Alltag dar. Sie garantiert soziale Teilhabe, gibt Unterstützung in unterschiedlichen Schul- und Lebenssituationen und stärkt sie in ihren Mitbestimmungsrechten. Daneben gehören Ferienaktionen, Kulturprogramme und Kooperationsprojekte im Stadtteil zu ihrem vielfältigen Programm. Auch werden anderen Akteur*innen, wie z.B. dem Internationalen Familienzentrum e.V. und dem Nachbarschaftsbüro Rödelheim West, die Räumlichkeiten in der Wolf-Heidenheim-Straße zur Verfügung gestellt. Gerade aufgrund der zurückliegenden Corona-Jahre, muss dieses Angebot aufrechterhalten werden. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 66 2023 Die Vorlage OF 295/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenKreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 262/7 vom 27.02.2023 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/W esterbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah an der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1415 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0
Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 272/7 vom 13.03.2023 Betreff: Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5 Vorgang: M 121/22; B 58/23; OA 247/22 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden. Begründung: Siehe Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2428 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenPläne zur Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenAufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Elektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 613 entstanden aus Vorlage: OF 53/7 vom 24.08.2021 Betreff: Elektromobilität vorantreiben - Ladekapazitäten im Ortsbezirk 7 erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5885/09 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Ladekapazitäten für Elektromobilität im Ortsbezirk 7 erhöht werden. Im Geoportal der Stadt Frankfurt wird - Stand August 2021 - nur eine einzige Ladestation in der Guerickestraße 10 ausgewiesen. Der gestiegenen und perspektivisch weiter steigenden Nachfrage muss ein ausreichendes Angebot entgegenstehen. Dabei sind auch die zahlreichen Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für kommunale Ladeinfrastruktur in Anspruch zu nehmen. Begründung: Bereits im Mai 2009 hat sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Beschlussausfertigung aus der 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, § 5885) die Vorreiterrolle in der Elektromobilität zum Ziel gesetzt. Davon ist bisher noch nichts zu sehen. Auszug aus der Umsetzungsstrategie: "Mit 104 Normalladepunkten und 18 Schnellladepunkten liegt Frankfurt im Vergleich zu anderen größeren deutschen Städten deutlich zurück. Bereits jetzt deckt die bestehende Ladeinfrastruktur nicht die Bedarfe von privaten und gewerblichen Nutzerinnen und Nutzer. Der Mangel an Lademöglichkeiten stellt derzeit ein Hemmnis bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen dar. Mit Blick auf den zu erwartenden Bedarf an Ladeinfrastruktur bei einem forcierten Markthochlauf ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur - insbesondere der Aufbau weiterer Schnellladepunkte - absolut prioritär." Laut des Elektromobilitätskonzepts "Elektromobilität 2030 in Frankfurt" und der Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main von 2019, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für die Stadtteile im Ortsbezirk 7 folgende Bedarfe an öffentlichen Ladepunkten prognostiziert (die Szenarien beschreiben jeweils eine niedrige, mittlere bzw. hohe Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen; es wird erwartet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für Szenario 3 hoch ist): Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Rödelheim 10 18 24 Praunheim 6 11 14 Hausen 3 5 7 Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen im Gewerbegebiet Rödelheim. Hinsichtlich des gestiegenen Anteils an Elektromobilität und vor allem perspektivisch ist dies keinesfalls ausreichend. Laut dem neuen Koalitionsvertrag will Frankfurt das Ziel der Klimaneutralität 2035 erreichen. Im Verkehrsbereich gehört dazu auch (nicht nur), den Anteil an Elektromobilität deutlich zu erhöhen. In der Zukunft ist unweigerlich zu erwarten, dass auch private Haushalte ohne eigenen Stellplatz und somit ohne eigene Lademöglichkeit E-Fahrzeuge nutzen wollen. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ausschlaggebend für den potenziellen Kauf von Elektroautos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 81 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 91 50
Ampelanlage Guerickestraße effektiver schalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 345 entstanden aus Vorlage: OF 29/7 vom 10.06.2021 Betreff: Ampelanlage Guerickestraße effektiver schalten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Schaltung der Ampelanlage in der Guerickestraße, an der Kreuzung zu METRO und Toom bzw. Continental, so geändert wird , dass diese in den Nachtstunden und sonntags nur mit einem Blinklicht ausgestattet ist. Begründung: Diese an Werktagen stark frequentierte Kreuzung ist nachts und an Sonntagen eher verwaist. Vereinzelt stehen Verkehrsteilnehmer allein vor der roten Ampel. Eine Blinklicht-Schaltung in diesen Zeiten wäre kostensparend und umweltfreundlich. Es erhöht die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer und verleitet nicht zum Überfahren des Rotlichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1916 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenGrüner Pfeil für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 523/7 vom 11.10.2020 Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken auf dem Bürgersteig zu sichern. Begründung: Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen, den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach circa fünf Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Gibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 529/7 Betreff: Gibt es Zukunftsplanungen für den Briefkasten der Firma Main Versand in der Eschborner Landstraße? In der Eschborner Landstraße in Höhe der Hausnummer 55 befindet sich seit dem Frühjahr 2018 auf einem Betonsockel ein roter Briefkasten der Firma "Main Versand". Die Aufschrift verspricht: "Die Post wird rot und günstiger! Ab Mai 2018 können Sie hier Ihre Briefe und Postkarten einwerfen." So weit ist es allerdings nicht gekommen, da die Firma zuvor Insolvenz anmelden musste. Verständlicher Weise war damit auch kein Geld mehr vorhanden, um den Briefkasten wieder entfernen zu lassen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: Ist es beabsichtigt den Briefkasten dauerhaft stehen zu lassen, quasi als Mahnmal, wohin eine verfehlte Unternehmenspolitik führen kann oder ist eventuell beabsichtigt, ihn im Rahmen der Sanierung der Fußwege und des Straßenabschnitts in der Eschborner Landstraße zu entfernen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 529/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 606 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 01.09.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße - Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 Vorgang: OA 590/20 OBR 7 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Vor der Genehmigung des neuen Gewerbebetriebs muss die verkehrliche Situation gelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist. Begründung: In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche Situation dieses Gebiets zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, ..., wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen." Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf seine Anregung vom 17.08.2020, OA 590. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2020, M 106 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 106 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 606 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 607 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6443, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 00
Schadstoffsammeltermin in Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6489 entstanden aus Vorlage: OF 515/7 vom 29.08.2020 Betreff: Schadstoffsammeltermin in Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es innerhalb des Ortskerns von Rödelheim eine Abgabestelle für Schadstoffe gibt, bzw. dass die im "OSKAR" und auf der Internetseite der FES angegebene Abgabestelle in der Thudichumstraße auch angefahren wird. Begründung: Seit einiger Zeit wird, entgegen der Bekanntmachung der FES auf ihrer Internetseite und der Mitteilung im "OSKAR", die Schadstoffsammelstelle in der Thudichumstraße 18-22 (im Hof) nicht mehr angefahren. Verwiesen werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabestelle am Toom-Baumarkt in der Guerickestraße. Diese Abgabestelle liegt jedoch außerhalb des Ortskerns und ist für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben die Schadstoffbehälter mit dem Auto zu transportieren, keine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2146 Aktenzeichen: 79 4
Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 495/7 vom 27.07.2020 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 590 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenStadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenKurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Heerstraße: durchgehender Radweg
Der Magistrat der Stadt wird aufgefordert, einen durchgehenden Radweg auf der Heerstraße zwischen Ludwig-Lanmann-Straße und Guerickestraße (Einmündung Heerstraße am Autohaus) durch bauliche Maßnahmen insb. durch Umgestaltung des ruhenden Verkehrs zu prüfen.