Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie und Verkauf
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 966
entstanden aus Vorlage:
OF 479/2 vom
28.02.2014 Betreff: Nutzung öffentlicher Flächen für Gastronomie
und Verkauf Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen
Auskunft zu erteilen: Vorab sei festgestellt, dass die Nutzung öffentlicher
Flächen für gastronomische Nutzungen (Sommergärten, Bestuhlungen) und Verkauf
aus Sicht des Ortsbeirates 2 im Regelfall im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger sind und mit dieser Anfrage nicht eingeschränkt werden sollen. 1. Auf welcher Grundlage erfolgen bzw. erfolgen keine
Genehmigungen? 2. Welcher
Grundlagen werden Befreiungen vorgenommen bzw. nicht vorgenommen? 3. Welche dieser Befreiungen sind die
Regel bzw. wo liegen die Grenzen? 4. Wurden in allen Fällen Plangrundlagen seitens der
Betriebe eingereicht bzw. welche Art von Nutzungen setzen dies voraus, welche
ggf. nicht (Auslage von Geschäften)? 5. Sind alle Nutzungen entgeltpflichtig? 6. Wie ist die Bemessungsgrundlage
hierfür? 7. Wird diese
regelmäßig kontrolliert? 8.
Was sind die Gründe dafür, dass einzelne Gastronomiebetriebe, die
beispielsweise die Nutzung des Straßenraumes über einen gewissen Zeitraum
erwirkt hatten, diese Nutzung nicht mehr fortzusetzen? 9. Was sind die Gründe dafür, dass bauliche
Begrenzungen (z. B. durch Glaswände) dieser Flächen ggf. über viele Jahre
geduldet, sie aber dann ggf. untersagt werden müssen? 10. Warum werden an anderen Stellen ähnliche bauliche
Begrenzungen geduldet? 11.
Ist bekannt, dass einige Gastronomie erhebliche Flächen nutzen bzw. diese nach Nachfrage ausgestalten? Begründung: Einzelnen Betrieben wurden kurzfristig die Nutzung
von Straßenraum nicht weiter genehmigt (obschon hierfür Investitionen getätigt
waren), dies in der Straße Am Weingarten. Am Kirchplatz mussten Begrenzungen
zurückgebaut werden, die das Ortsbild nicht wirklich störten, aber nützlich
waren. Im Bereich Kurfürstenstraße/Leipzigerstraße hingegen sind flächige
Blumenkübel mit Rankhilfen geduldet. Einige Gastronomien weiten sich,
sicherlich zumeist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sehr aus Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 736
Aktenzeichen: 66 0