Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894
entstanden aus Vorlage:
OF 721/6 vom
01.06.2018 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des
Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Vor dem Hintergrund des enormen
Parkdrucks in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts)
wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der
Ausweichparkplatz am Friedhof Höchst wie in den vergangenen Jahren nachts unverschlossen bleiben kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird
der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen, die gegen eine Öffnung
sprechen. Begründung: Bis Ende 2017 gab es für den vor knapp fünf Jahren
errichteten Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine Einschränkungen,
sodass auch Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz nutzen durften. Dies hat
laut Aussage von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Entspannung der prekären
Parksituation beigetragen. Ende des vergangenen Jahres wurde vom Grünflächenamt
überraschend das Parken für Anwohnerinnen und Anwohner verboten, darüber hinaus
wird der Parkplatz nunmehr außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten mit einer
Schranke verschlossen. In dem dem Ortsbeirat vorliegenden Schriftwechsel
zwischen einem Anwohner und dem zuständigen Grünflächenamt, Abteilung
Friedhofsangelegenheiten, wird die Schließung mit der "prekären nächtlichen
Situation" mit "zunehmend(en) ... Drogengeschäften" sowie Belästigungen und
Bedrohungen von Anwohnern durch Drogendealer begründet. Der Leiter des
zuständigen 17. Polizeireviers widerspricht dieser Begründung. Nach seinen
Aussagen ist der Parkplatz polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, weder
aufgrund von Notrufen noch wegen Drogenhandels. Für letzteres sei er darüber
hinaus wegen Lage und Anatomie völlig ungeeignet. Auch dem Regionalrat ist der
Parkplatz noch nie negativ aufgefallen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind über die
Schließung erbost, zumal es in der Vergangenheit zu keinerlei Konflikten
zwischen Friedhofsparkern und ihnen gekommen ist. Solche werden auch vonseiten
des Amtes nicht vorgebracht. Der hier im Fokus stehende Parkplatz ist ein
Ausweichparkplatz - der Hauptparkplatz mit für Friedhofsparkern reservierten
Plätzen befindet sich am Haupteingang des Friedhofs, der wegen seiner
Entfernung von ca. 150 Metern zum Haupteingang von Friedhofsbesuchern nur
schwach frequentiert wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner können die Sperrung
nicht nachvollziehen und wünschen sich die bis Dezember des vergangenen Jahres
geltende Regelung zurück. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 325
Antrag vom
07.11.2021, OF
233/6
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088
Aktenzeichen: 67 4