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Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894 entstanden aus Vorlage: OF 721/6 vom 01.06.2018 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Vor dem Hintergrund des enormen Parkdrucks in Unterliederbach (ebenso wie in vielen Stadtteilen Frankfurts) wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Ausweichparkplatz am Friedhof Höchst wie in den vergangenen Jahren nachts unverschlossen bleiben kann. Sollte dies nicht möglich bzw. gewünscht sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen, die gegen eine Öffnung sprechen. Begründung: Bis Ende 2017 gab es für den vor knapp fünf Jahren errichteten Friedhofsparkplatz am Sossenheimer Weg keine Einschränkungen, sodass auch Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz nutzen durften. Dies hat laut Aussage von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Entspannung der prekären Parksituation beigetragen. Ende des vergangenen Jahres wurde vom Grünflächenamt überraschend das Parken für Anwohnerinnen und Anwohner verboten, darüber hinaus wird der Parkplatz nunmehr außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten mit einer Schranke verschlossen. In dem dem Ortsbeirat vorliegenden Schriftwechsel zwischen einem Anwohner und dem zuständigen Grünflächenamt, Abteilung Friedhofsangelegenheiten, wird die Schließung mit der "prekären nächtlichen Situation" mit "zunehmend(en) ... Drogengeschäften" sowie Belästigungen und Bedrohungen von Anwohnern durch Drogendealer begründet. Der Leiter des zuständigen 17. Polizeireviers widerspricht dieser Begründung. Nach seinen Aussagen ist der Parkplatz polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, weder aufgrund von Notrufen noch wegen Drogenhandels. Für letzteres sei er darüber hinaus wegen Lage und Anatomie völlig ungeeignet. Auch dem Regionalrat ist der Parkplatz noch nie negativ aufgefallen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind über die Schließung erbost, zumal es in der Vergangenheit zu keinerlei Konflikten zwischen Friedhofsparkern und ihnen gekommen ist. Solche werden auch vonseiten des Amtes nicht vorgebracht. Der hier im Fokus stehende Parkplatz ist ein Ausweichparkplatz - der Hauptparkplatz mit für Friedhofsparkern reservierten Plätzen befindet sich am Haupteingang des Friedhofs, der wegen seiner Entfernung von ca. 150 Metern zum Haupteingang von Friedhofsbesuchern nur schwach frequentiert wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner können die Sperrung nicht nachvollziehen und wünschen sich die bis Dezember des vergangenen Jahres geltende Regelung zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Antrag vom 07.11.2021, OF 233/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088 Aktenzeichen: 67 4

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