Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am
Friedhof Höchst Wie in der Stellungnahme ST 1875
vom 21.09.2018 dargelegt, wurde die Parkplatz- und Müllsituation am Friedhof
Höchst bei offener Schranke durch die Friedhofsverwaltung geprüft.
Festzustellen ist, dass der Parkplatz bevorzugt an den Wochenenden weiterhin
zur Müllentsorgung genutzt wird. Dennoch entschließt sich der Magistrat aufgrund der
fehlenden Parkplätze im angrenzenden Wohngebiet dazu, auf die nächtliche
Schließung der Schranke zu verzichten. Während der Öffnungszeiten des Friedhofs steht der
Parkplatz nur für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher zur Verfügung und
die Parkplatzdauer während dieser Zeit ist begrenzt. Dafür wird ein neues
Schild am Zugang des Parkplatzes installiert, das auf die entsprechenden
Nutzungsbedingungen hinweist. Sollte die Menge des entsorgten Mülls auf dem
Parkplatz verstärkt zunehmen, behält sich der Magistrat vor, den Parkplatz
außerhalb der Friedhofs-Öffnungszeiten wieder mittels Schranke zu
schließen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.06.2018, V 894