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Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 325 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Wie in der Stellungnahme ST 1875 vom 21.09.2018 dargelegt, wurde die Parkplatz- und Müllsituation am Friedhof Höchst bei offener Schranke durch die Friedhofsverwaltung geprüft. Festzustellen ist, dass der Parkplatz bevorzugt an den Wochenenden weiterhin zur Müllentsorgung genutzt wird. Dennoch entschließt sich der Magistrat aufgrund der fehlenden Parkplätze im angrenzenden Wohngebiet dazu, auf die nächtliche Schließung der Schranke zu verzichten. Während der Öffnungszeiten des Friedhofs steht der Parkplatz nur für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher zur Verfügung und die Parkplatzdauer während dieser Zeit ist begrenzt. Dafür wird ein neues Schild am Zugang des Parkplatzes installiert, das auf die entsprechenden Nutzungsbedingungen hinweist. Sollte die Menge des entsorgten Mülls auf dem Parkplatz verstärkt zunehmen, behält sich der Magistrat vor, den Parkplatz außerhalb der Friedhofs-Öffnungszeiten wieder mittels Schranke zu schließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 894