Unterliederbach: Benutzung des Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1875 Betreff: Unterliederbach: Benutzung des
Ausweichparkplatzes am Friedhof Höchst Vorläufige Stellungnahme: Es handelt sich um einen
Parkplatz, der dem Grünflächenamt zugeordnet ist und den Friedhofsbesuchern zur
Verfügung gestellt wird. Demnach ist dieser Parkplatz von der
Friedhofsverwaltung zu unterhalten. Dafür wird Friedhofspersonal gebunden, und
die anfallenden Kosten sind vom Friedhofsgebührenzahler zu tragen. Es lässt
sich kein Anspruch ableiten, den Parkplatz für andere Zwecke oder
Personenkreise bereitzustellen. Der vom Ortsbeirat als Hauptparkplatz bezeichnete
Platz am Haupteingang des Friedhofs ist ein öffentlicher Parkplatz. Zunächst war der Parkplatz am Sossenheimer Weg mit
einem Tor versehen. Nach Umgestaltung des Bereichs wurde 2014 am Eingang des
Parkplatzes eine Schranke angebracht, um die Zufahrt zu regeln. Leider kam es
immer wieder zu Beschädigungen an der Schranke. Einmal wurde sie komplett
demontiert und am oberen Ende des Friedhofs in eine Hecke geworfen. Von Ende 2016 bis Herbst 2017 wurde die Zufahrt zum
Parkplatz nicht mehr geschlossen. Daraufhin häuften sich die Beschwerden von
Friedhofsbesuchern
Der Parkplatz wurde insbesondere
in den Nachtstunden für Müllablagerungen missbraucht, und das zum Teil in
größerem Umfang. Die Entsorgung geht zulasten der Friedhofsgebührenzahler. Bei
den Reinigungen wurden immer wieder Drogenspritzen gefunden. Verschiedene Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind
sowohl telefonisch als auch persönlich darauf angesprochen worden, dass die
Situation auf dem Parkplatz als bedrohlich empfunden wird. Dabei war auch die
Rede von Drogengeschäften, die dort abgewickelt würden. Warum sich die
Beschwerdeführer mit ihrem Anliegen nicht auch an die Polizei wenden, kann der
Magistrat nicht beurteilen. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung stellen immer
wieder fest, dass der Parkplatz auch tagsüber dauerhaft belegt wird. Dabei
handelt es sich offensichtlich nicht um Friedhofsbesucher. Diese beschweren
sich wiederum bei der Verwaltung darüber, dass sie keinen Parkplatz finden.
Dass dem Ortsbeirat bzw. den Anwohnern keine
Konflikte mit Friedhofsbesuchern bekannt sind, liegt nach Auffassung des
Magistrats vermutlich daran, dass Beschwerden an anderer Stelle, nämlich bei
der Friedhofsverwaltung, vorgetragen werden. Grundsätzlich ist der Magistrat offen für
pragmatische Lösungen und lehnt die Nutzung von Friedhofsparkplätzen durch
Anwohner nicht per se ab, sofern genügend Stellplätze für die eigene Klientel
zur Verfügung stehen. Theoretisch wäre es denkbar, den Parkplatz außerhalb der
Öffnungszeiten des Friedhofs für die Anwohner bereitzustellen. Die vorab geschilderte Situation hat dazu geführt,
dass der Magistrat die nächtliche Schließung des Parkplatzes für erforderlich
sah, um eine uneingeschränkte Nutzung für die Friedhofsbesucher
sicherzustellen. Aufgrund der Anfrage wird die Friedhofsverwaltung in den
nächsten Monaten die Situation vor Ort verstärkt beobachten und nochmals
prüfen, ob ggf. auf eine Schließung verzichtet werden könnte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.06.2018, V 894
Antrag vom
07.11.2021, OF
233/6
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1088