Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1
Vorlagentyp: V
Begründung
Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1 Vorgang: OM 2450/17 OBR 14; ST 342/17 Mit der Vorlage OM 2450 vom 24.11.2017 wurde die Wiederherstellung des oben genannten Weges beantragt und mit der Stellungnahme ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist die in der Vorlage OM 2450 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer Maßnahmen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.06.2018, V 891
entstanden aus Vorlage:
OF 139/14 vom
22.05.2018 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen
Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und
574/1 Vorgang: OM
2450/17 OBR 14; ST 342/17 Mit der Vorlage OM 2450 vom 24.11.2017 wurde die
Wiederherstellung des oben genannten Weges beantragt und mit der Stellungnahme
ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist
die in der Vorlage OM 2450 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung
des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer
Maßnahmen. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt
wurden, denn vor Ort ist zwar der höhere Bewuchs entfernt worden, aber als
landwirtschaftlicher Weg ist hier immer noch nichts zu erkennen und wird daher
auch nicht als Weg benutzt. Begründung: Der oben genannte Weg ist die einzige Verbindung in
diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den
Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch
nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen und auch nicht mehr als Weg zu
erkennen. Aus diesem Grund werden schon seit
langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was
eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg
entsprechend wieder herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.02.2017, ST 342
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2017, OM 2450
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1895
Aktenzeichen: 66 0