Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2017, OM
2450 entstanden aus
Vorlage: OF 108/14 vom
13.11.2017 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges
Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1,
um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen Der im Betreff genannte Weg ist die einzige
Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der
Bebauung an der Straße In den Biegen und dem Nidda-Uferweg. Der Weg Flurstück
1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu
nutzen, da er durch die sich angesiedelte Vegetation nicht mehr als Weg zu
erkennen ist. Aus diesem Grund werden schon seit Langem private Grundstücke von
den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich so nicht gedacht sein sollte. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu
tragen, dass der eigentliche Weg wiederhergestellt wird. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.02.2018, ST 342
Auskunftsersuchen
vom 04.06.2018, V 891
Aktenzeichen: 66 0