Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen
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Anregung an den Magistrat vom 27.11.2017, OM 2450 entstanden aus Vorlage: OF 108/14 vom 13.11.2017
Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen Der im Betreff genannte Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung an der Straße In den Biegen und dem Nidda-Uferweg. Der Weg Flurstück 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen, da er durch die sich angesiedelte Vegetation nicht mehr als Weg zu erkennen ist. Aus diesem Grund werden schon seit Langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich so nicht gedacht sein sollte. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der eigentliche Weg wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14