Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1
Begründung
landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1 Mit der OF 108/17 wurde die Wiederherstellung des o.g. Weges beantragt und in der ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist die in der OF 108/17 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer Maßnahmen! Wir bitten den Magistrat um Auskunft, warum die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt wurden, denn vor Ort ist zwar der höhere Bewuchs entfernt worden, aber als landwirtschaftlicher Weg ist hier immer noch nichts zu erkennen und wird daher auch nicht als Weg benutzt. Begründung: Der o.g. Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen und auch nicht mehr als Weg zu erkennen. Aus diesem Grund werden schon seit langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg entsprechend wieder herzustellen.