Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben. Der Kita wurde im Februar dieses Jahres bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober 2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 880
entstanden aus Vorlage:
OF 441/3 vom
05.03.2018 Betreff: Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend
am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer
Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben.
Der Kita wurde im Februar dieses Jahres bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober
2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus
offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus
Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das
Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem
ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt
worden. Dies vorausgeschickt wird der
Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob dem Magistrat bekannt war, dass das Haus in der
Neuhofstraße Ecke Lenaustraße zwangsversteigert werden sollte und ab welchem
Zeitpunkt; 2. warum der
Magistrat sich nicht bemüht hat, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis
von der Zwangsversteigerung erlangte, und ob er ein Vorkaufsrecht hätte ausüben
können; 3. wie der Magistrat
die Kündigung des Kindergartens, der dort seit 2001 ansässig ist, beurteilt und
ob er im Bedarfsfall helfen würde, für die Kita einen neuen Standort im nahen
Umfeld zu suchen; 4. wie der
Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers steht,
Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren und ob dabei Kriterien
der Milieuschutzsatzung verletzt werden; 5 ob der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges (auf
der Straßenfront oder auf der Rückseite) positiv entscheiden würde. Begründung: Vielfältige Äußerungen aus dem Magistrat erwecken den
Eindruck, dass er der Gentrifizierung unter anderem im Nordend energisch
entgegentreten werde. Um glaubwürdig zu sein, sollte er in diesem konkreten
neuesten Fall von Beseitigung preiswerten Wohnraums einschreiten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1801
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0