Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben. Der Kita wurde im Februar dieses Jahres bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober 2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 880 entstanden aus Vorlage: OF 441/3 vom 05.03.2018 Betreff: Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße In Frankfurter Zeitungen wird erneut von einer Gentrifizierung einschließlich der Schließung eines Kindergartens geschrieben. Der Kita wurde im Februar dieses Jahres bereits gekündigt. Sie muss bis Oktober 2018 die Räume verlassen. Die Mieter sind aus dem vierstöckigen Haus offensichtlich teilweise ausgezogen. Der neue Eigentümer, die nbii GmbH aus Eschborn, plant, Wohnungen zusammenzulegen und sie aufwendig zu sanieren. Das Dachgeschoss soll abgetragen und danach eine Luxuswohnung gebaut und außerdem ein Außenaufzug errichtet werden Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob dem Magistrat bekannt war, dass das Haus in der Neuhofstraße Ecke Lenaustraße zwangsversteigert werden sollte und ab welchem Zeitpunkt; 2. warum der Magistrat sich nicht bemüht hat, die Liegenschaft zu erwerben, als er Kenntnis von der Zwangsversteigerung erlangte, und ob er ein Vorkaufsrecht hätte ausüben können; 3. wie der Magistrat die Kündigung des Kindergartens, der dort seit 2001 ansässig ist, beurteilt und ob er im Bedarfsfall helfen würde, für die Kita einen neuen Standort im nahen Umfeld zu suchen; 4. wie der Magistrat zu der Absicht des neuen Eigentümers steht, Wohnungen zusammenzulegen und aufwendig zu modernisieren und ob dabei Kriterien der Milieuschutzsatzung verletzt werden; 5 ob der Magistrat den Bau eines Außenaufzuges (auf der Straßenfront oder auf der Rückseite) positiv entscheiden würde. Begründung: Vielfältige Äußerungen aus dem Magistrat erwecken den Eindruck, dass er der Gentrifizierung unter anderem im Nordend energisch entgegentreten werde. Um glaubwürdig zu sein, sollte er in diesem konkreten neuesten Fall von Beseitigung preiswerten Wohnraums einschreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1801 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0