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Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1801 Betreff: Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße Zu den Fragen 1 und 2: Der Magistrat hatte keine aktive Kenntnis von einer Zwangsversteigerung der angesprochenen Liegenschaft. Da die Milieuschutzsatzung E 50 Nordend III noch nicht in Kraft ist, hätte auch nicht die Möglichkeit bestanden, auf dieser Rechtsgrundlage ein Vorkaufsrecht auszuüben. Zu Frage 3: Die Mietvertragskündigung betrifft die Krabbelstube Sieben Zwerge. Die eingruppige Einrichtung mit 11 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren wird vom Träger BVZ betrieben. Nach Auskunft des Trägers konnte allen betreuten Kindern und deren Familien ein Platz in benachbarten Einrichtungen des Trägers im Nordend angeboten werden. Auch das dortige Personal kann in anderen Einrichtungen des Trägers weiter beschäftigt werden. Zu Frage 4: Der Magistrat hat am 03.07.2018 den Rückbau des Daches und Wiedererrichten in geänderter Form, Dachgeschossausbau zu 2 Wohneinheiten, Errichten von 7 Gauben und 2 Loggien genehmigt. Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend III in Aufstellung. Das Bauvorhaben verletzt keine Kriterien des Milieuschutzes. Es ist weder die Zusammenlegung von Wohnungen geplant noch sind sonstige Modernisierungsmaßnahmen beabsichtigt, die gemäß Magistratsvortrag M 217 vom 12.12.2014 eine Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen würden. Zu Frage 5: Der Bau eines Außenaufzuges wurde nicht beantragt. Gemäß der städtebaulichen Erhaltungssatzung E 39 Nordend I würde der Magistrat einen Außenaufzug an der Straßenfront sehr kritisch sehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 880

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