Fortschreitende Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1801
Betreff: Fortschreitende
Gentrifizierung im Nordend am Beispiel Neuhofstraße Zu den Fragen 1 und 2:
Der Magistrat hatte keine aktive
Kenntnis von einer Zwangsversteigerung der angesprochenen Liegenschaft. Da die
Milieuschutzsatzung E 50 Nordend III noch nicht in Kraft ist, hätte auch nicht
die Möglichkeit bestanden, auf dieser Rechtsgrundlage ein Vorkaufsrecht
auszuüben. Zu Frage 3: Die Mietvertragskündigung betrifft die Krabbelstube
Sieben Zwerge. Die eingruppige Einrichtung mit 11 Plätzen für Kinder unter 3
Jahren wird vom Träger BVZ betrieben. Nach Auskunft des Trägers konnte allen
betreuten Kindern und deren Familien ein Platz in benachbarten Einrichtungen
des Trägers im Nordend angeboten werden. Auch das dortige Personal kann in
anderen Einrichtungen des Trägers weiter beschäftigt werden. Zu Frage 4: Der Magistrat hat am 03.07.2018 den Rückbau des
Daches und Wiedererrichten in geänderter Form, Dachgeschossausbau zu 2
Wohneinheiten, Errichten von 7 Gauben und 2 Loggien genehmigt. Die Liegenschaft befindet sich im
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend III in Aufstellung. Das
Bauvorhaben verletzt keine Kriterien des Milieuschutzes. Es ist weder die
Zusammenlegung von Wohnungen geplant noch sind sonstige
Modernisierungsmaßnahmen beabsichtigt, die gemäß Magistratsvortrag M 217 vom
12.12.2014 eine Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen würden.
Zu Frage 5: Der Bau eines Außenaufzuges wurde nicht beantragt.
Gemäß der städtebaulichen Erhaltungssatzung E 39 Nordend I würde der Magistrat
einen Außenaufzug an der Straßenfront sehr kritisch sehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.05.2018, V 880