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Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 82 entstanden aus Vorlage: OF 35/11 vom 01.06.2016 Betreff: Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach? Vorgang: ST 388/12; ST 368/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Wie ist der derzeitige Stand bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück zum Bau einer Sporthalle inklusive Vereinszentrum? - Wurde mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden? - Wird die Standortsuche mit Nachdruck verfolgt? - Wurde seitens des Magistrats eine Änderung des Flächennutzungsplans in Erwägung gezogen und geprüft (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388)? Begründung: Seit mehr als fünf Jahren regt der Ortsbeirat den Neubau einer Sporthalle mit Vereinszentrum in Seckbach an. Bisher hat der Magistrat aber noch kein geeignetes Grundstück gefunden. In seiner Stellungnahme vom 05.03.2012, ST 388 führt der Magistrat aus: "Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheimes nicht geeignet". Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Darüber hinaus könnte durch das Aufgeben der Turnhalle (Am Schießrain 2) Platz für die Weiterentwicklung des Ortskerns gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23 20

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