Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 04.07.2016, V 82 entstanden aus Vorlage:
OF 35/11 vom
01.06.2016 Betreff: Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb
eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums
in Seckbach? Vorgang: ST 388/12; ST 368/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Wie ist der derzeitige Stand bei der Suche nach
einem geeigneten Grundstück zum Bau einer Sporthalle inklusive Vereinszentrum? - Wurde
mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden? - Wird die Standortsuche mit Nachdruck verfolgt?
- Wurde seitens des Magistrats
eine Änderung des Flächennutzungsplans in Erwägung gezogen und geprüft (siehe
hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388)? Begründung: Seit mehr als fünf Jahren regt der Ortsbeirat den
Neubau einer Sporthalle mit Vereinszentrum in Seckbach an. Bisher hat der
Magistrat aber noch kein geeignetes Grundstück gefunden. In seiner
Stellungnahme vom 05.03.2012, ST 388 führt der Magistrat aus: "Die in
räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen
Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne
Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheimes nicht geeignet".
Der Turnverein Seckbach 1875 e. V.
verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine,
veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und
geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen
Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten
ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung
liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der
Nachbarschaft. Darüber hinaus könnte durch das Aufgeben der Turnhalle (Am
Schießrain 2) Platz für die Weiterentwicklung des Ortskerns gewonnen
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2012, ST 388
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2014, ST 368
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.10.2016, ST 1479
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23 20