Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388
Betreff: Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheim nicht geeignet. Im entfernter gelegenen Gewerbegebiet Seckbach zwischen Flinsch- und Kruppstraße konnte bisher kein den Anforderungen für den Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums passendes Grundstück zu angemessenen Konditionen erworben werden.