Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
388
Betreff: Erwerb eines
Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in
Frankfurt-Seckbach Vorläufige Stellungnahme:
Die in räumlicher Nähe zur
Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind
aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle
bzw. Vereinsheim nicht geeignet. Im entfernter gelegenen Gewerbegebiet Seckbach
zwischen Flinsch- und Kruppstraße konnte bisher kein den Anforderungen für den
Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums passendes Grundstück zu
angemessenen Konditionen erworben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.10.2010, OA 1208
Antrag vom
01.06.2016, OF
35/11
Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 82