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Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388 Betreff: Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheim nicht geeignet. Im entfernter gelegenen Gewerbegebiet Seckbach zwischen Flinsch- und Kruppstraße konnte bisher kein den Anforderungen für den Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums passendes Grundstück zu angemessenen Konditionen erworben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2010, OA 1208 Antrag vom 01.06.2016, OF 35/11 Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 82

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