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Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1479 Betreff: Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach? Der Magistrat bezieht sich auf seine Stellungnahme ST 368 vom 17.03.2014 zur Etat-Anregung des Ortsbeirats 11 vom 30.09.2013, EA 249 und beantwortet die gestellten Fragen ergänzend wie folgt. Die Suche nach einem geeigneten städtischen Grundstück verläuft bislang ergebnislos. Der Grunderwerb von Dritten wäre nur dann zielführend, wenn der Bau einer neuen Sporthalle auf dem erworbenen Grundstück planungsrechtlich und wirtschaftlich sichergestellt wäre. Eine Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans mit Ausweisung einer neuen Fläche für eine Sporthalle ist bislang nicht vorgesehen. Ein solches umfangreiches Bebauungsplanverfahren wäre erst dann angezeigt, wenn ein neuer Standort für die Halle festgelegt wäre. Dies ist nicht der Fall. Im Übrigen ist selbst bei einem im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden, planerisch geeigneten Grundstück, derzeit bedauerlicherweise kein Finanzierungskonzept mit entsprechendem Budget für einen Hallenneubau vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 82