Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST
1479
Betreff: Wie ist der
derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer
Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach? Der Magistrat bezieht sich auf
seine Stellungnahme ST 368 vom 17.03.2014 zur Etat-Anregung des Ortsbeirats 11
vom 30.09.2013, EA 249 und beantwortet die gestellten Fragen ergänzend wie
folgt. Die Suche nach einem geeigneten
städtischen Grundstück verläuft bislang ergebnislos. Der Grunderwerb von
Dritten wäre nur dann zielführend, wenn der Bau einer neuen Sporthalle auf dem
erworbenen Grundstück planungsrechtlich und wirtschaftlich sichergestellt wäre.
Eine Änderung des Flächennutzungs-
und des Bebauungsplans mit Ausweisung einer neuen Fläche für eine Sporthalle
ist bislang nicht vorgesehen. Ein solches umfangreiches Bebauungsplanverfahren
wäre erst dann angezeigt, wenn ein neuer Standort für die Halle festgelegt
wäre. Dies ist nicht der Fall. Im Übrigen ist selbst bei einem im Eigentum der
Stadt Frankfurt am Main stehenden, planerisch geeigneten Grundstück, derzeit
bedauerlicherweise kein Finanzierungskonzept mit entsprechendem Budget für
einen Hallenneubau vorhanden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.07.2016, V 82