Parken in der Bolongarostraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 795
entstanden aus Vorlage:
OF 796/6 vom
26.08.2013 Betreff: Parken in der Bolongarostraße
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen geeignet sind, um
Langzeitparker (Parkdauer länger als eine Stunde) aus der Bolongarostraße in
die umliegenden Parkhäuser zu verlagern: 1. Gebührenpflichtige Gestaltung der Bolongarostraße
im Bereich zwischen Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße
(Parkscheinautomaten), wobei die Parkgebühr über der der umliegenden Parkhäuser
liegen sollte; 2.
Bewohnerparken für die Anwohner in diesem Bereich in der Weise, dass diese mit
einem kostenpflichtigen Bewohnerparkausweis jederzeit auf den grundsätzlich
gebührenpflichtigen Parkplätzen parken können, ohne dafür die Parkgebühr zahlen
zu müssen. Wie hoch wären in diesem Fall die Kosten für die Ausstellung eines
Bewohnerparkausweises? 3.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche
Bereiche rund um die Bolongarostraße aus sachlichen Erwägungen in eine solche
Betrachtung einbezogen werden müssten, und welche
Zeitfenster für die Parkzeitenregelung sach- und interessengerecht wären.
Begründung: Die Bolongarostraße ist in Höchst von besonderer
Bedeutung und soll deshalb neu gestaltet werden. Aufgrund der bereits jetzt
angespannten Parkplatzsituation, insbesondere für Anwohner, erscheint es
sachgerecht, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Langzeitparker aus diesem
Bereich in die umliegenden Parkhäuser verlagert werden können, damit
insbesondere Kurzzeitparkern und Anwohnern ein entsprechendes Parkplatzangebot
zur Verfügung gestellt werden kann. Aus Sicht des Ortsbeirates wäre
gebührenpflichtiges Parken eine mögliche Alternative, um die Langzeitparker
aufgrund entsprechender Tarifstruktur zur Nutzung der umliegenden Parkhäuser zu
bewegen. Da die Anwohner ein besonderes und zu beachtendes Interesse an
ausreichend Parkplätzen haben, müssen diese Interessen entsprechend
berücksichtigt werden. Dies wäre nach Überzeugung des Ortsbeirates dadurch
realisiert, dass man dieser Gruppe das jederzeitige Parken erlaubt, soweit
diese einen Bewohnerparkausweis besitzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2013, ST 1698
Aktenzeichen: 32 1