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Parken in der Bolongarostraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1698 Betreff: Parken in der Bolongarostraße Zu 1.: Der Vorschlag des Ortsbeirates, in der Bolongarostraße zwischen Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße Parkscheinautomaten aufzustellen, erscheint geeignet, um Langzeitparkvorgänge verstärkt in die umliegenden Parkhäuser zu verlagern. Die bestehende Parkscheibenregelung beinhaltet zwar bereits eine Höchstparkdauer, die Wirkung kann jedoch durch eine monetäre Bewirtschaftung dergestalt verstärkt werden, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum teurer ist, als in Parkhäusern. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung für das Parken im öffentlichen Straßenraum, welche der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung bereits vorliegt. Zu 2.: Die Bewohnerparkausweise der Regelungsbereiche 1 und 2 (Höchst) berechtigen, in den Regelungsbereichen an Parkscheinautomaten sowie in den Parkscheibenbereichen im Stadtgebiet Höchst zu parken ohne einen Parkschein zu ziehen bzw. die Parkscheibe auszulegen. Die Reservierungszeiten im Regelungsbereich 1 (westlich der Leverkuser Straße) sind montags bis freitags von 7.00 Uhr - 10.00 Uhr und 16.00 Uhr - 19.00 Uhr. Die Reservierungszeiten im Regelungsbereich 2 (östlich der Leverkuser Straße), in den auch die Bolongarostraße 105-189 bzw. 102-186 fällt, sind montags bis freitags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr. Die Bewohnerparkausweise könnten auch bei einer Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten zum Parken ohne Parkschein verwendet werden. Bewohnerparkausweise gelten für zwei Jahre. Es fällt eine einheitliche Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro für diesen Zeitraum an. Zu 3.: Es wird empfohlen, Parkscheinautomaten nur in den Bereichen aufzustellen, die sich nördlich der Bolongarostraße und nahe an den Einzelhandelsgeschäften befinden. Hinsichtlich der Zeitfenster sollten zunächst die heute bestehenden Bewirtschaftungs- bzw. Höchstparkdauern für die Parkscheibe übernommen und ggf. auf der Grundlage eines veränderten Parkverhaltens später angepasst werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die Interessen der Einzelhandelsgeschäfte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt werden sollten, wird empfohlen, die Parkplätze südlich der Bolongarostraße nicht in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten einzubeziehen. Hier sind zum Teil freie Parkplätze vorhanden, die es auch diesem Personenkreis erlauben, über die Höchstparkdauer hinaus ein Fahrzeug abzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 795

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