Parken in der Bolongarostraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST
1698
Betreff: Parken in der
Bolongarostraße Zu 1.: Der Vorschlag des Ortsbeirates, in der
Bolongarostraße zwischen Leverkuser Straße und Zuckschwerdtstraße
Parkscheinautomaten aufzustellen, erscheint geeignet, um Langzeitparkvorgänge
verstärkt in die umliegenden Parkhäuser zu verlagern. Die bestehende
Parkscheibenregelung beinhaltet zwar bereits eine Höchstparkdauer, die Wirkung
kann jedoch durch eine monetäre Bewirtschaftung dergestalt verstärkt werden,
dass das Parken im öffentlichen Straßenraum teurer ist, als in Parkhäusern. Der
Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlussvorlage zur
Änderung der Gebührensatzung für das Parken im öffentlichen Straßenraum, welche
der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung bereits vorliegt. Zu 2.: Die Bewohnerparkausweise der Regelungsbereiche 1 und
2 (Höchst) berechtigen, in den Regelungsbereichen an Parkscheinautomaten sowie
in den Parkscheibenbereichen im Stadtgebiet Höchst zu parken ohne einen
Parkschein zu ziehen bzw. die Parkscheibe auszulegen. Die Reservierungszeiten
im Regelungsbereich 1 (westlich der Leverkuser Straße) sind montags bis
freitags von 7.00 Uhr - 10.00 Uhr und 16.00 Uhr - 19.00 Uhr. Die Reservierungszeiten im Regelungsbereich 2
(östlich der Leverkuser Straße), in den auch die Bolongarostraße 105-189 bzw.
102-186 fällt, sind montags bis freitags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr. Die
Bewohnerparkausweise könnten auch bei einer Bewirtschaftung durch
Parkscheinautomaten zum Parken ohne Parkschein verwendet werden. Bewohnerparkausweise gelten für zwei Jahre. Es fällt
eine einheitliche Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro für diesen Zeitraum an.
Zu 3.: Es wird empfohlen, Parkscheinautomaten nur in den
Bereichen aufzustellen, die sich nördlich der Bolongarostraße und nahe an den
Einzelhandelsgeschäften befinden. Hinsichtlich der Zeitfenster sollten zunächst
die heute bestehenden Bewirtschaftungs- bzw. Höchstparkdauern für die
Parkscheibe übernommen und ggf. auf der Grundlage eines veränderten
Parkverhaltens später angepasst werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die Interessen der
Einzelhandelsgeschäfte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
berücksichtigt werden sollten, wird empfohlen, die Parkplätze südlich der
Bolongarostraße nicht in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
einzubeziehen. Hier sind zum Teil freie Parkplätze vorhanden, die es auch
diesem Personenkreis erlauben, über die Höchstparkdauer hinaus ein Fahrzeug
abzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.08.2013, V 795