Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- In der Stellungnahme ST 1996 vom 28.10.2019 erklärt der Magistrat, dass eine grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinsberg-Steges vorgesehen ist. Offensichtlich besteht eine Notwendigkeit, diese Fußgängerbrücke einer grundhaften Instandsetzung zu unterziehen. Warum hat diese grundhafte Instandsetzung bisher nicht stattgefunden?
- Welche Folgen hat die Verschiebung der grundhaften Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges für das Brückenbauwerk?
- Nachdem nun auch 2023 keine grundhafte Instandsetzung stattgefunden hat, ist infolgedessen in Zukunft mit einer längeren Sperrung der Fußgängerbrücke zu rechnen oder kann der Magistrat bzw. können die zuständigen Ämter dies ausschließen?
- In seiner Stellungnahme ST 1152 vom 16.05.2022 erklärt der Magistrat, dass zur geplanten Instandsetzung der Brücke zu diesem Zeitpunkt noch Grundlagenermittlungen laufen, deren Ergebnisse inklusive eines Instandsetzungskonzeptes bis zum dritten Quartal 2022 vorliegen. Liegen Untersuchungsergebnisse der Grundlagenermittlung und Instandsetzungskonzept nun vor?
- In seiner Stellungnahme ST 1152 vom 16.05.2022 weist der Magistrat nach eingehender Prüfung darauf hin, dass die Kosten für eine Fährverbindung sehr hoch und mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sei. Sind dieser Erkenntnis Aufwand und Kosten des Mehrverkehrs an Kfz und zusätzliche Belastungen des ÖPNV während einer Instandsetzung entgegengesetzt worden? (Es sei darauf hingewiesen, dass die ehemalige Fähre Offenbach/Fechenheim immer noch in der Benutzung durch den Abenteuerspielplatz Riederwald ist und Anlegesteg und Möglichkeit des Anlandens an beiden Seiten des Ufers vorhanden sind).
- Sind dem Magistrat die zusätzlichen Kosten bekannt, die durch eine hinausgeschobene Instandsetzung und die aktuell eklatante Erhöhung der Baukosten entstehen?
- Wann ist nun belastbar mit einer Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges zu rechnen?