Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist 38 Jahre alt. Bauzustand und Erhaltungsmaßnahmen sind dem Ortsbeirat weitestgehend unbekannt. Beunruhigt durch die Schließung der Cassella Fußgängerbrücke, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie ist der Zustand des Arthur-von-Weinberg Stegs? Ist eine Sanierung dieses Brückenbauwerks in absehbarer Zeit notwendig? Ist der Bestand und die Benutzung dieser Fußgängerbrücke langfristig gesichert? Begründung: Der Arthur-von-Weinberg Steg ist eine für viele Fechenheimer eine hoch relevante und wichtige Verbindung in die Nachbarstadt Offenbach, deren Stadtteile Bürgel und Rumpenheim, den Badesee Schultheiß und den Rumpenheimer Mainbogen. Die Menschen auf beiden Seiten des Ufers verlassen sich auf Existenz und die Benutzbarkeit dieser Mainquerung.

Inhalt

Antrag vom 31.07.2019, OF 602/11

Betreff: Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist 38 Jahre alt. Bauzustand und Erhaltungsmaßnahmen sind dem Ortsbeirat weitestgehend unbekannt. Beunruhigt durch die Schließung der Cassella Fußgängerbrücke, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie ist der Zustand des Arthur-von-Weinberg Stegs? Ist eine Sanierung dieses Brückenbauwerks in absehbarer Zeit notwendig? Ist der Bestand und die Benutzung dieser Fußgängerbrücke langfristig gesichert? Begründung: Der Arthur-von-Weinberg Steg ist eine für viele Fechenheimer eine hoch relevante und wichtige Verbindung in die Nachbarstadt Offenbach, deren Stadtteile Bürgel und Rumpenheim, den Badesee Schultheiß und den Rumpenheimer Mainbogen. Die Menschen auf beiden Seiten des Ufers verlassen sich auf Existenz und die Benutzbarkeit dieser Mainquerung.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 33
OBR 11
TO I, TOP 27
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1376 2019 Die Vorlage OF 602/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle