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Verdichtete Bebauung im Nordend

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.08.2013, V 788 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 03.04.2013 Betreff: Verdichtete Bebauung im Nordend Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hinten liegenden Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen u. a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und allgemeine stadtklimatische Aspekte achten. Hinten liegende Bebauungen und Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden. Gerade solche hinten liegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und Neubauprojekten in dicht besiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u. a. auf Kosten vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Grundstücke Vogelsbergstraße Nr. 12, Böttgerstraße Nr. 18 und Martin-Luther-Straße Nr. 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte bauliche Ausnutzung generiert besonders in dicht besiedelten, unbeplanten innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dicht besiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik, welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2013, ST 1528 Aktenzeichen: 63 1

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