Verdichtete Bebauung im Nordend
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.08.2013, V 788
entstanden aus Vorlage:
OF 381/3 vom
03.04.2013 Betreff: Verdichtete Bebauung im Nordend
Der Magistrat wird
aufgefordert zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf
Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere
Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hinten
liegenden Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde
und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen
u. a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und
allgemeine stadtklimatische Aspekte achten. Hinten liegende Bebauungen und
Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden.
Gerade solche hinten liegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und
Neubauprojekten in dicht besiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne
erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u. a. auf Kosten
vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von
Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und
Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die
Grundstücke Vogelsbergstraße Nr. 12, Böttgerstraße Nr. 18
und Martin-Luther-Straße Nr. 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach
tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich
erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte
bauliche Ausnutzung generiert besonders in dicht besiedelten, unbeplanten
innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da
sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine
unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dicht
besiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik,
welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr
bezahlbar ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2013, ST 1528
Aktenzeichen: 63 1