Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verdichtete Bebauung im Nordend

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hintenliegende Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen u.a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und allgemein stadtklimatische Aspekte achten. Hintenliegende Bebauungen und Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden. Gerade solche hintenliegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und Neubauprojekten in dichtbesiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u.a. auf Kosten vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Grundstücke Vogelsbergstraße 12, Böttgerstraße 18 und Martin-Luther-Straße 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte bauliche Ausnutzung generiert besonders in dichtbesiedelten unbeplanten innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dichtbesiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik, welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2013, OF 381/3 Betreff: Verdichtete Bebauung im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, nach welchen Kriterien in den vergangenen fünf Jahren bei Baumaßnahmen im Nordend eine höhere Bebauung oder eine höhere Bauausnutzung von Grundstücken (z. B. bei hintenliegende Bebauungen oder Aufstockungen) als zuvor vorhanden genehmigt wurde und wie die Genehmigungspraxis zukünftig strukturiert sein soll. Begründung: Die Stadt will nach eigenen Angaben bei Baumaßnahmen u.a. auf Kriterien wie Bodenversiegelung, Erhaltung von Grünflächen und allgemein stadtklimatische Aspekte achten. Hintenliegende Bebauungen und Hinterhofbebauungen sind als gewachsene Bauflächen nicht selten vorhanden. Gerade solche hintenliegenden Bestandsbauten werden aber bei Um- und Neubauprojekten in dichtbesiedelten Arealen wie dem Nordend häufig ohne erkennbare Rücksichtnahme auf die genannten Kriterien u.a. auf Kosten vorhandener Grünflächen und mit erhöhtem Flächenverbrauch im Rahmen von Nachverdichtung deutlich ausgeweitet. Dabei werden bauliche Ausnutzung und Bauhöhe teilweise deutlich erhöht. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Grundstücke Vogelsbergstraße 12, Böttgerstraße 18 und Martin-Luther-Straße 61. Eine erhöhte bauliche Ausnutzung ist zudem vielfach tragende Finanzierungsgrundlage für sanierende Baumaßnahmen mit wesentlich erhöhten Mietzinsen und Verkaufspreisen als Folge. Jede verwirklichte erhöhte bauliche Ausnutzung generiert besonders in dichtbesiedelten unbeplanten innerstädtischen Arealen Rechtsansprüche auf Baugenehmigung in der Umgebung, da sich diese an der vorhandenen Bebauung der Umgebung orientieren. Eine unstrukturierte Praxis der Einzelgenehmigung solcher Bauprojekte in dichtbesiedelten Arealen erzeugt damit eine unkontrollierte bauliche Eigendynamik, welche eine Siedlungsstruktur fördert, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 381/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 788 2013 Die Vorlage OF 381/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen