Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus
Vorlagentyp: V
Begründung
Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056).
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 11.06.2021, V 77 entstanden aus Vorlage:
OF 45/12 vom
01.06.2021 Betreff: Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein
nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12;
ST 2056/18
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die
Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht
veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und
ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt.
Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer
Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür
eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es
scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen
könnte. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011
wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der
Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur
eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist.
Diese sah der Magistrat auch 2018
nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine
Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte
allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden
(ST 2056).
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2011, OM 313
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984
Aktenzeichen: 63 0