Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056
Betreff: Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Der Magistrat kann grundsätzlich nur dann einschreiten, wenn eine konkrete Gefahrensituation von der Liegenschaft ausgeht. Die angesprochenen Dachziegel fehlten bereits bei einer Baukontrolle am 21.10.2016 und weiterhin bei einer Ortsbesichtigung am 03.03.2017 sowie aktuell am 27.08.2018. Eine konkrete, von dem leerstehenden Gebäude ausgehende Gefahr, ist weiterhin nicht gegeben, so dass ein Einschreiten des Magistrats nicht möglich ist. Der Eigentümer der Liegenschaft wird allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen.