Beseitigung der Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Betreff: Beseitigung der Gefahr am Kalbacher
Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Der Magistrat kann
grundsätzlich nur dann einschreiten, wenn eine konkrete Gefahrensituation von
der Liegenschaft ausgeht. Die angesprochenen Dachziegel fehlten bereits bei
einer Baukontrolle am 21.10.2016 und weiterhin bei einer Ortsbesichtigung am
03.03.2017 sowie aktuell am 27.08.2018. Eine konkrete, von dem leerstehenden Gebäude
ausgehende Gefahr, ist weiterhin nicht gegeben, so dass ein Einschreiten des
Magistrats nicht möglich ist. Der Eigentümer der Liegenschaft wird allerdings
schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464
Antrag vom
01.06.2021, OF
45/12
Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984