Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern.
Begründung
Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056).
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme