Mitscherlichplatz
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.02.2018, V 757
entstanden aus Vorlage:
OF 505/2 vom
15.02.2018 Betreff: Mitscherlichplatz
Der Magistrat wird gebeten, die
nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem
Mitscherlichplatz:
1.1 Welche Gründe haben dazu
geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon von der
Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang
schon erfolgt? 1.3 Welchen
Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück
bestehen oder sind vorgesehen in der Abteilung II des Grundbuches,
desgleichen im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder
Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, zum Beispiel zum äußeren
Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese
gegebenenfalls? 1.6 Ist der
Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu
lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in
einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das
neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende
Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlichplatz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der
Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlichplatzes durch
die Westendbevölkerung? 1.9
Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer eventuellen Weiterveräußerung
des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem
Investor des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische
Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie
in der Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der
Stadt? 2.2 Bei wem wird das
Hausrecht für den Mitscherlichplatz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger
zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer
Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die
Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen
unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg
realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache
gegeben? 2.5 Kann die
Initiative Mitscherl ichplatz weiterhin damit rechnen,
ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie im Sinne der Ziffer 1.8
des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach
derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1427
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2019, ST 692
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00