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Mitscherlichplatz

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2018, V 757 entstanden aus Vorlage: OF 505/2 vom 15.02.2018 Betreff: Mitscherlichplatz Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abteilung II des Grundbuches, desgleichen im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, zum Beispiel zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese gegebenenfalls? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlichplatz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlichplatzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer eventuellen Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investor des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in der Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlichplatz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherl ichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie im Sinne der Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00