Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 710
entstanden aus Vorlage:
OF 311/8 vom
24.02.2013 Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
folgenden Sachverhalt aufzuklären: 1. In den Haushalten seit 2008 wird das von der
Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der
elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand"
oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status
Mietkosten - Änderungen
in € in % Nebenkosten +
Änderungen 2008
leer 69.200 0 12.000 0
2009
leer 69.200 0 12.000 0
2010
leer 69.200 0 12.000 0
2011
leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 %
2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0
2013*
leer 73.300 0 12.400 0
Summe Mieten: 425.500
Summe NebKos: 73.200
1.1 Somit Leerstandskosten in sechs
Jahren: 498.700 Euro. 2. Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen
? 2.1 Für welche Nutzung
wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2.2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser
Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt? 3. Der Haushalt weist ferner aus, dass der
Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400
Euro Steuermittel "verbrannt". 3.1 Ist jedwede Untervermietung vertraglich
ausgeschlossen und was sind die Ausschussgründe? Wenn nein, welche Maßnahmen
wurden hinsichtlich einer Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten
unternommen? 3.2 Gab es
mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung,
Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., an der es im Ortsbezirk 8
mangelte? 3.3 Konnten keine
anderen städtischen Einrichtungen, Verwaltungseinheiten usw. z. B. vom
Dornbusch oder von Bockenheim in dem Leerstand untergebracht werden? 3.4 Konnten die Leerstandsflächen
nicht an den Vermieter zurückgegeben werden (auch wenn bei einer niedrigeren
Neuvermietung evtl. die Differenz zu tragen gewesen wäre)? Gab es Verhandlungen
mit dem Vermieter und mit welchem Ergebnis? 3.5 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung
ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren
Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden? 4. Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine
sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet?
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1067
Aktenzeichen: 51