Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären:
- In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €.
- Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt?
- Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
- Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 311/8
Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso
7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt
aufzuklären: 1. In den Haushalten seit 2008 wird
das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der
elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand"
oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status
Mietkosten - Änderungen
in € in % Nebenkosten +
Änderungen 2008
leer 69.200 0 12.000 0
2009
leer 69.200 0 12.000 0
2010
leer 69.200 0 12.000 0
2011
leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 %
2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0
2013*
leer 73.300 0 12.400 0
Summe Mieten: 425.500
Summe NebKos: 73.200
1.1 Somit Leerstandskosten in sechs
Jahren: 498.700 €. 2. Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen
? 2.1 Für welche Nutzung
wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser
Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt? 3. Der Haushalt weist ferner aus, dass der
Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400
€ Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine
städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit,
Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung
vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens
eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von
einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
4.
Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der
Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet? Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8
am 11.04.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 710 2013
Die Vorlage OF
311/8 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffern 3.1 bis 3.5 folgende
Fassung erhalten: "3.1 Ist jedwede Untervermietung vertraglich
ausgeschlossen und was sind die Ausschussgründe? Wenn nein, welche Maßnahmen
wurden hinsichtlich einer Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten
unternommen? 3.2 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische
Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule
usw., an der es im Ortsbezirk 8 mangelte? 3.3 Konnten keine anderen
städtischen Einrichtungen, Verwaltungseinheiten usw. z. B. vom Dornbusch oder
von Bockenheim in dem Leerstand untergebracht werden? 3.4 Konnten die
Leerstandsflächen nicht an den Vermieter zurückgegeben werden (auch wenn bei
einer niedrigeren Neuvermietung evtl. die Differenz zu tragen gewesen wäre)?
Gab es Verhandlungen mit dem Vermieter und mit welchem Ergebnis? 3.5
Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei
einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache
ausgegangen werden?" Abstimmung:
Einstimmige
Annahme