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Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7

Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER

Begründung

7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären:

  1. In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €.
  2. Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt?
  3. Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
  4. Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 311/8 Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären: 1. In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €. 2. Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt? 3. Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden? 4. Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 710 2013 Die Vorlage OF 311/8 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffern 3.1 bis 3.5 folgende Fassung erhalten: "3.1 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschussgründe? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden hinsichtlich einer Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten unternommen? 3.2 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., an der es im Ortsbezirk 8 mangelte? 3.3 Konnten keine anderen städtischen Einrichtungen, Verwaltungseinheiten usw. z. B. vom Dornbusch oder von Bockenheim in dem Leerstand untergebracht werden? 3.4 Konnten die Leerstandsflächen nicht an den Vermieter zurückgegeben werden (auch wenn bei einer niedrigeren Neuvermietung evtl. die Differenz zu tragen gewesen wäre)? Gab es Verhandlungen mit dem Vermieter und mit welchem Ergebnis? 3.5 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

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