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Pflege Grabmal Familie Hesse

Vorlagentyp: V

Begründung

OM 4421/10 OBR 8; ST 1444/10; OM 5027/11 OBR 8; ST 631/11 Mit der Vorlage OM 4421 vom 19.08.2010 bat der Ortsbeirat um die Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof. In der ST 1444 vom 01.11.2010 teilte der Magistrat mit, dass keine Mittel für die Pflege zur Verfügung stehen und bei einem Antrag des Ortsbeirats zur Aufnahme in die Liste der Ehrengrabstätten könnte die Pflege mit Mitteln aus dem Gebührenhaushalt erfolgen. Der Ortsbeirat 8 beantragte (OM 5027 vom 17.02.2011) entsprechend der Empfehlung aus ST 1444 die Aufnahme in die Liste der Ehrengräber. Die Antwort des Magistrats (ST 631 vom 12.04.2011) war überraschend, denn es wurde mitgeteilt, dass die Grabstätte nicht als Ehrengrab übernommen werden kann und somit auch keine Pflegearbeiten durch das Grünflächenamt erfolgen könne. Überraschend auch deshalb, weil bereits vor der Antwort (ST 631) ein Schild mit folgender Aufschrift "Ehrengrab - Laut Magistratsbeschluss - Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt" am Grabmal angebracht wurde, dass bis heute (Stand 26.03.2013) vorhanden ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 709 entstanden aus Vorlage: OF 309/8 vom 24.03.2013 Betreff: Pflege Grabmal Familie Hesse Vorgang: OM 4421/10 OBR 8; ST 1444/10; OM 5027/11 OBR 8; ST 631/11 Mit der Vorlage OM 4421 vom 19.08.2010 bat der Ortsbeirat um die Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof. In der ST 1444 vom 01.11.2010 teilte der Magistrat mit, dass keine Mittel für die Pflege zur Verfügung stehen und bei einem Antrag des Ortsbeirats zur Aufnahme in die Liste der Ehrengrabstätten könnte die Pflege mit Mitteln aus dem Gebührenhaushalt erfolgen. Der Ortsbeirat 8 beantragte (OM 5027 vom 17.02.2011) entsprechend der Empfehlung aus ST 1444 die Aufnahme in die Liste der Ehrengräber. Die Antwort des Magistrats (ST 631 vom 12.04.2011) war überraschend, denn es wurde mitgeteilt, dass die Grabstätte nicht als Ehrengrab übernommen werden kann und somit auch keine Pflegearbeiten durch das Grünflächenamt erfolgen könne. Überraschend auch deshalb, weil bereits vor der Antwort (ST 631) ein Schild mit folgender Aufschrift "Ehrengrab - Laut Magistratsbeschluss - Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt" am Grabmal angebracht wurde, dass bis heute (Stand 26.03.2013) vorhanden ist. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: 1. Welche Aussage hinsichtlich Ehrengrab ist richtig; die entsprechend des am Grab angebrachten Schildes oder die aus der ST 631 vom 12.04.2011? 2. Wie erklärt sich der Magistrat einerseits die widersprüchliche Aussage zwischen ST 1444 und ST 631 und andererseits zwischen ST 631 und dem Schilder an der Grabstätte? 3. Welche Möglichkeiten der Pflege des Grabmals durch die Stadt Frankfurt am Main sieht der Magistrat? 4. Könnte mit einer Versetzung des unter Denkmalschutz stehenden Grabsteines an die Friedhofsmauer (z. B. unmittelbar südlich der Trauerhalle - in unmittelbarer Nähe der Gedenktafel der im 1. Weltkrieg gefallenen VDM-Mitarbeiter) das Problem der Grabpflege lösen? Begründung: Trotz derzeit kalter Temperatur ist davon auszugehen, dass demnächst die Pflanzen in die Wachstumsphase eintreten. Somit wird dann die fehlende Pflege des oben genannten Grabmals wieder zutage treten. Die fehlende Grabpflege wird seit Jahren von den Besuchern des Friedhofs als Ärgernis empfunden und deshalb ist hierzu eine Lösung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1111 Aktenzeichen: 67 4