Pflege Grabmal Familie Hesse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST
1111
Betreff: Pflege Grabmal
Familie Hesse Der Ortsbeirat weist zu Recht auf
die Widersprüchlichkeit der Aussagen hin. Tatsächlich handelt es sich bei der Grabstätte Hesse
um ein denkmalgeschützes Grabmal, aber nicht um ein Ehrengrab. Wie in der
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 631, ausgeführt, kommt die
Aufnahme in die Liste der Ehrengräber wegen des fehlenden aktuellen Bezugs
nicht in Betracht. Insofern war die Aufstellung des Schildes
"Ehrengrab" falsch. Der Magistrat - Grünflächenamt - bittet hierfür
um Entschuldigung. Das Schild wurde zwischenzeitlich entfernt. Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom
01.11.2010, ST 1444, erwähnt, wird die Grabstätte dennoch zweimal im Jahr
gepflegt, indem das Unkraut entfernt und die Buchshecke geschnitten wird. Dies
kann auch weiterhin erfolgen. Intensivere Pflegemaßnahmen sind aber leider
nicht möglich. Hier wäre eine Grabmalpatenschaft angemessen und hilfreich. Das
Amt steht hierfür als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Versetzen des Grabsteins ist aus Gründen des
Denkmalschutzes grundsätzlich nicht gestattet, da Grabmal und ursprünglicher
Standort als historische Einheit betrachtet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 11.04.2013, V 709