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Pflege Grabmal Familie Hesse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1111 Betreff: Pflege Grabmal Familie Hesse Der Ortsbeirat weist zu Recht auf die Widersprüchlichkeit der Aussagen hin. Tatsächlich handelt es sich bei der Grabstätte Hesse um ein denkmalgeschützes Grabmal, aber nicht um ein Ehrengrab. Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 631, ausgeführt, kommt die Aufnahme in die Liste der Ehrengräber wegen des fehlenden aktuellen Bezugs nicht in Betracht. Insofern war die Aufstellung des Schildes "Ehrengrab" falsch. Der Magistrat - Grünflächenamt - bittet hierfür um Entschuldigung. Das Schild wurde zwischenzeitlich entfernt. Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1444, erwähnt, wird die Grabstätte dennoch zweimal im Jahr gepflegt, indem das Unkraut entfernt und die Buchshecke geschnitten wird. Dies kann auch weiterhin erfolgen. Intensivere Pflegemaßnahmen sind aber leider nicht möglich. Hier wäre eine Grabmalpatenschaft angemessen und hilfreich. Das Amt steht hierfür als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Versetzen des Grabsteins ist aus Gründen des Denkmalschutzes grundsätzlich nicht gestattet, da Grabmal und ursprünglicher Standort als historische Einheit betrachtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 709

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