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Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1444 Betreff: Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof Dem Magistrat obliegt die Anlage und Unterhaltung einer Grabstätte, wenn dieser der Status einer Ehrengrabstätte zuerkannt wurde. Die Grabstätte der Familie Hesse auf dem Friedhof Heddernheim wird nicht auf der Liste der Ehrengräber des Magistrats geführt, sondern steht lediglich unter Denkmalschutz. Durch das zuständige Fachamt ist daher nur die Verkehrssicherheit des Steines zu prüfen. Dennoch wird durch die Beschäftigten des Friedhofsbezirkes 1-2 Mal im Jahr die Buchshecke geschnitten und Unkraut entfernt. Für eine Pflege des Grabes stehen allerdings derzeit keine Mittel zur Verfügung. Um ein Grab zur Ehrengrabstätte zu erklären und damit für den Gebührenhaushalt Mittel für die Pflege bereitzustellen, besteht die Möglichkeit einen Antrag durch den Ortsbeirat über das Institut für Stadtgeschichte an den Magistrat zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2010, OM 4421 Antrag vom 24.03.2013, OF 309/8