Pflege des Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST
1444
Betreff: Pflege des
Grabmals der Familie Hesse auf dem Heddernheimer Friedhof Dem Magistrat obliegt die Anlage und Unterhaltung
einer Grabstätte, wenn dieser der Status einer Ehrengrabstätte zuerkannt wurde.
Die Grabstätte der Familie Hesse auf dem Friedhof Heddernheim wird nicht auf
der Liste der Ehrengräber des Magistrats geführt, sondern steht lediglich unter
Denkmalschutz. Durch das zuständige Fachamt ist daher nur die Verkehrssicherheit des
Steines zu prüfen. Dennoch
wird durch die Beschäftigten des Friedhofsbezirkes 1-2 Mal im Jahr die
Buchshecke geschnitten und Unkraut entfernt. Für eine Pflege des Grabes stehen
allerdings derzeit keine Mittel zur Verfügung. Um ein Grab zur Ehrengrabstätte zu erklären und
damit für den Gebührenhaushalt Mittel für die Pflege bereitzustellen, besteht
die Möglichkeit einen Antrag durch den Ortsbeirat über das Institut für
Stadtgeschichte an den Magistrat zu stellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2010, OM 4421
Antrag vom
24.03.2013, OF
309/8