Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.03.2013, V 684 entstanden aus Vorlage: OF 541/5 vom 28.02.2013 Betreff: Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Treffen die Presseberichte zu, die besagen, dass die Verkehrserschließung am Kaiserlei für die geplante Multifunktionsarena noch nicht ausreichend geprüft ist? 2. Treffen Meldungen zu, dass bei der Analyse vom Fortbestand des Kreisverkehrs ausgegangen wurde? 3. Die Fertigstellung der Osthafenbrücke wurde für 2014 avisiert. Die Bauarbeiten am Kaiserlei werden ein oder zwei Jahre später beendet sein. Besteht ein Konzept für diesen Zeitraum, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Verkehrsströme andere Wege suchen, die sich verfestigen können? 4. Das zentrale Argument für die Einrichtung eines Kreisverkehrs besteht in der größeren Aufnahmefähigkeit. Am Kaiserlei geht man den entgegengesetzten Weg, der Kreisverkehr wird durch eine Kreuzungslösung ersetzt. Gleichzeitig wird die Osthafenbrücke weiteren Verkehr auf die nördliche Mainseite bringen: Wie beurteilt der Magistrat diese verkehrspolitische Maßnahme? Begründung: Derzeit rollen täglich 65.000 Fahrzeuge durch das Kaiserleigebiet, und es ist schon damit überlastet. Prognosen für das Jahr 2020 gehen von 79.000 Fahrzeugen aus. Darunter subsummiert sind 4.500 Fahrzeuge durch die Inbetriebnahme der neuen Osthafenbrücke, wobei es auch mehr sein können, denn im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Industriegebietes am Osthafen wird mit 17.000 Fahrzeugen täglich gerechnet, die nicht unbedingt größtenteils dieses Gebiet über die Hanauer Landstraße verlassen. Die Nutzung der neuen Multifunktionshalle, mit circa 40 geplanten Großveranstaltungen im Jahr, wird den Verkehrsdruck verstärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 987 Aktenzeichen: 61 1