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Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 671 entstanden aus Vorlage: OF 577/9 vom 27.02.2013 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden? Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Millionen Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches Hochhaus würde im dortigen Umfeld ein Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren circa 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 855 Aktenzeichen: 63 0