Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 671
entstanden aus Vorlage:
OF 577/9 vom
27.02.2013 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im
Wörth" Der Ortsbeirat wendet sich
gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um
Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem
2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein
Gebäude gebaut werden? Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist;
- der Bereich als "besonderes
Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung
von Büros als nicht
genehmigbar entfällt; - ab
Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe
fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Laut Zeitungsbericht hat
ein Investor den Bunker für 1,9 Millionen Euro käuflich erworben. Zu
diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe.
Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche
Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches
Hochhaus würde im dortigen Umfeld ein Fremdkörper darstellen, der sich mit der
umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein
unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren circa 1.400 Schüler müssten
ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern
auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.06.2013, ST 855
Aktenzeichen: 63 0