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Baumschutz bei Neubauvorhaben

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form (Luftbild, Vor-Ort-Termin, Gutachten)? b) Welche Kriterien werden herangezogen, wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit, bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern, um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden?

Begründung

Vorgang: OM 3267/22 OBR 3 In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigt den Ortsbeirat ein Neubauvorhaben in der Leimenrode, bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden.