Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg
Fragen an den Magistrat
Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiberinnen und Betreiber dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten?
Kontext
Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher-Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u. a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohnerin/einem Anwohner mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt.