Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 09.06.2016, V 49 entstanden aus Vorlage:
OF 34/9 vom 29.05.2016
Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung
des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße
Der Abriss des
letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl.
die bisherige Hausnummer 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Prüfung
und Berichterstattung gebeten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der
Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Hausnummer 8, den
Straßencharakter verliert, da er also als Straße aufgehoben werden soll
(Entwidmung); - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich
handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßenschließung wäre ein
Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die
Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrsverbindung wäre ersatzlos gekappt. Die
Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof wäre eingeengt und der Verkehrsfluss
behindert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1138
Aktenzeichen: 66 0