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Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 49 entstanden aus Vorlage: OF 34/9 vom 29.05.2016 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Hausnummer 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Hausnummer 8, den Straßencharakter verliert, da er also als Straße aufgehoben werden soll (Entwidmung); - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßenschließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrsverbindung wäre ersatzlos gekappt. Die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof wäre eingeengt und der Verkehrsfluss behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1138 Aktenzeichen: 66 0