Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße
Begründung
Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert.