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Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2016, OF 34/9

Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 2
OBR 9
TO I, TOP 29
Angenommen
Auskunftsersuchen V 49 2016 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.