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Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1138 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinerlei Planungen für den Bereich Nußzeil im Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße bis zur Hausnummer 8. Bekannt ist allerdings, dass seitens der Bahn im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke eine Lärmschutzwand entlang der Gleise errichtet werden soll. Diese Lärmschutzwand wird gemäß den Planfeststellungsunterlagen (Ausschnitt beigefügt) auf den Flächen der Bahn gebaut werden. Ob es sich bei der Straße "Nußzeil" um einen historischen Straßenabschnitt handelt, ist nicht bekannt. Da eine Einziehung dieses Straßenabschnitts nicht geplant ist, ist die Klärung der Frage, ob es sich um einen historischen Straßenabschnitt handelt, gegenwärtig nicht erforderlich. Anlage 1 (ca. 796 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 49