Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1138
Betreff: Eventuelle
Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im
Endstück der Eschersheimer Landstraße Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es
keinerlei Planungen für den Bereich Nußzeil im Abschnitt von der Eschersheimer
Landstraße bis zur Hausnummer 8. Bekannt ist allerdings, dass seitens der Bahn im
Rahmen des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke eine Lärmschutzwand entlang
der Gleise errichtet werden soll. Diese Lärmschutzwand wird gemäß den
Planfeststellungsunterlagen (Ausschnitt beigefügt) auf den Flächen der Bahn
gebaut werden.
Ob es sich bei der Straße
"Nußzeil" um einen historischen Straßenabschnitt handelt, ist nicht bekannt. Da
eine Einziehung dieses Straßenabschnitts nicht geplant ist, ist die Klärung der
Frage, ob es sich um einen historischen Straßenabschnitt handelt, gegenwärtig
nicht erforderlich. Anlage 1 (ca. 796 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 49