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Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 496 entstanden aus Vorlage: OF 313/2 vom 16.06.2017 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilen kann, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1976 Aktenzeichen: 63 0