Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.06.2017, V 496
entstanden aus Vorlage:
OF 313/2 vom
16.06.2017 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind
Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen in Frankfurt möglich?
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang die
Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen
erteilen kann, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes
erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die
Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8" und "Grüneburgweg
102" erteilten Baugenehmigungen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2017, ST 1976
Aktenzeichen: 63 0